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Gutachten: Bund schuldet Pflegekassen 5,9 Milliarden Euro

30.09.2024 2 Min. Lesedauer

Der Bund muss den Pflegekassen aufgebürdete Pandemie-Mehrkosten in Höhe von fast sechs Milliarden Euro zurückzahlen. Ein Einbehalten der Gelder wäre verfassungswidrig. Zu diesem Schluss kommt ein heute vorgelegtes Rechtsgutachten der Hamburger Juristin Dagmar Felix im Auftrag der Krankenkasse DAK. Danach bediente sich die Politik in der Pandemie unzulässig an der sozialen Pflegeversicherung (SPV), um Maßnahmen wie zum Beispiel Corona-Tests oder Corona-Prämien für Pflegekräfte zu stemmen. DAK-Chef Andreas Storm warnte, der SPV „droht in wenigen Monaten die Zahlungsunfähigkeit“. Der Bund müsse die Schulden noch dieses Jahr zurückzahlen, um Zeit für eine Reform zu gewinnen und drohende Beitragserhöhungen 2025 abzuwenden.

Die Bundesregierung hatte die Pflegekassen 2020 verpflichtet, verschiedene Maßnahmen zur Pandemiebewältigung aus dem SPV-Ausgleichsfonds zu finanzieren. Felix stuft dies als „verfassungswidrigen Zugriff“ auf Versichertengelder ein. Der Fonds sei keine „freie“ Finanzmasse des Staates. Vielmehr unterlägen die Pflegebeiträge einer „strengen Zweckbindung“. Bei den Corona-Maßnahmen habe es sich aber nicht um Kernaufgaben der SPV gehandelt, sondern um gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Daher habe „eine vollständige Refinanzierung aus Steuermitteln des Bundes zu erfolgen“. Dies könne als Einmalzahlung, aber auch über mehrere Jahre über einen höheren Bundeszuschuss erfolgen, so Felix.

Das Gutachten stützt die Rechtsauffassung der Kassen. Diese fordern vom Bund seit langem, der SPV die Pandemiekosten zu erstatten. Der Entzug dieser Mittel verschärfe die Finanznöte der Pflegekassen und treibe die Beitragssätze hoch. Auch die Ampelparteien hatten bei Regierungsantritt noch zugesichert, „die pandemiebedingten Zusatzkosten aus Steuermitteln“ zu bezahlen, dies aber nicht eingelöst. „Dass es hier um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe geht, hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag letztlich selbst bestätigt“, so Felix.

Felix sprach sich für ein Klagerecht der Kassen aus, um solchen Mittelentzug besser anfechten zu können. Dies sei „dringend geboten“. Gerade „in jüngerer Zeit“ seien solche Zugriffe des Staates auf die Versichertengelder kein „singuläres Ereignis“ mehr. Nach derzeitigem Recht stehe zunächst den Mitgliedern der Pflegekassen der Rechtsweg offen, die Schulden einzuklagen. Dies sei allerdings ein „langer und steiniger Weg“. Die Gutachterin sieht aber auch bei den Kassen oder ihrem Spitzenverband selbst bereits heute eine mögliche „Klagebefugnis“. Als statthafte Klageart käme vor allem eine Feststellungsklage infrage. (cm)

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