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Konzept für Bürokratieabbau im Gesundheitswesen liegt vor

08.11.2023 3 Min. Lesedauer

Erleichterungen beim Kinderkrankengeld, Bagatellgrenzen bei Praxisprüfungen, weniger Papierkrieg: In einem jetzt bekanntgewordenen 47-seitigen Eckpunktepapier zum „Bürokratieabbau im Gesundheitswesen“ skizziert das Bundesgesundheitsministerium (BMG) etliche Maßnahmen zur Entbürokratisierung. Der Abbau von nicht notwendiger Bürokratie sei ein wichtiges Anliegen und zentrales Projekt dieser Legislaturperiode, heißt es in dem G+G vorliegenden Papier. Die Empfehlungen würden nahezu sämtliche Bereiche des Gesundheitswesens betreffen.

Ziel ist es laut Ministerium, einen Ausgleich zu finden zwischen der notwendigen Bürokratie und dem Anliegen, die für die Erfüllung bürokratischer Prozesse verwendete Zeit stattdessen für die Versorgung von Patienten und Pflegebedürftigen zu nutzen. 

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte eine Entbürokratisierung beim Antrag auf Kinderkrankengeld schon Ende Oktober angekündigt. Danach sollen Eltern nicht mehr am ersten Krankheitstag ihres Kindes, sondern erst vom vierten Tag an eine ärztliche Bescheinigung einholen müssen. Damit könnten bis zu zwei Drittel der derzeit ausgestellten neun Millionen Bescheinigungen pro Jahr entfallen, heißt es in dem Papier. Dies würde für Kinderarztpraxen eine Entlastung in Höhe von bis zu 450.000 Stunden pro Jahr bedeuten, was Bürokratiekosten von etwa 30 Millionen Euro entspreche.

Zudem soll für die Arztpraxen eine Vereinfachung von Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch die Einführung von Bagatellgrenzen im Arznei- und Heilmittelbereich überlegt werden. Für die verordneten Leistungen würden einige Prüfvereinbarungen in den Ländern bereits heute solche Bagatellgrenzen vorsehen, die jedoch sehr niedrig gehalten seien, heißt es im Papier. Ganz entfallen sollen die Abrechnungsprüfungen in der stationären Kinder- und Jugendmedizin.

Vorgeschlagen wird auch eine Digitalisierung der Krankenkassen-Bonushefte und der Entfall der Vorabgenehmigung einer geplanten Krankenhausbehandlung in einem anderen EU-Mitgliedstaat durch die Kasse der Versicherten. Um den Formular-Dschungel zu lichten, schlägt das Ministerium unter anderem vor, die Nutzung von vereinbarten Vordrucken, die dennoch in kassenunterschiedlicher Form verwendet werden, in den Arztpraxen einzuschränken. Abgeschafft werden soll auch das zweistufige Antragsverfahren bei einer psychotherapeutischen Kurzzeittherapie von bis zu 24 Stunden. Mit einem einstufigen Verfahren könne der Bürokratieaufwand um rund 120.000 Stunden gekürzt werden, schreibt das BMG. Dies entspreche einer Einsparung von etwa acht Millionen Euro. (at)

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