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BRH rügt Sonderhonorare für zeitnahe Arzttermine

06.02.2026 2 Min. Lesedauer

Die Kritik an der 2019 eingeführten Sondervergütung für schnellere Facharzttermine verschärft sich. In einer Langzeitanalyse rügte der Bundesrechnungshof (BRH) nun das betreffende Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) als Milliardenverschwendung. Bis Mitte 2024 habe die Sondervergütung die Krankenkassen mit 2,9 Milliarden Euro Mehrkosten belastet, heißt es in dem G+G vorliegenden Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestages. Dem habe kein erkennbarer Nutzen gegenübergestanden. Vielmehr hätten sich die Wartezeiten für Patienten sogar verlängert. Die Prüfer forderten, das TSVG sofort zu streichen. Ähnlich äußerte sich der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Jens Martin Hoyer. Das Gesetz habe die Versorgung nicht verbessert, sondern für die Beitragszahler nur milliardenschwere Extra-Ausgaben verursacht.

Zugleich übte der BRH Kritik an der Politik. Diese habe bis heute eine Bereinigung versäumt. „Ein weiteres Abwarten ist nicht hinnehmbar“, mahnten die Prüfer. Der Bericht des BRH werfe ein „Schlaglicht auf den Reformbedarf und die Ineffizienz in der ambulanten Versorgung“, kommentierte Hoyer. Die Dringlichkeit der Einführung einer verbindlichen Primärversorgung werde überdeutlich. Eine zeitnahe Terminvergabe lasse sich nicht durch mehr Geld erreichen, sondern vor allem durch eine bessere Koordination und die Einbindung interprofessioneller Teams.

Der Gesetzgeber hatte das TSVG 2019 eingeführt. Seitdem erhalten Ärzte in bestimmten Fällen eine zusätzliche extrabudgetäre Vergütung. Ziel war es, die Wartezeiten für Kassenpatienten zu reduzieren. Dieses Ziel sei jedoch „verfehlt“ worden, bilanziert der BRH. Stattdessen sei die durchschnittliche Wartezeit für einen Facharzttermin von 33 Tagen 2019 auf 42 Tage 2024 gestiegen. Zugleich seien die Arbeitszeiten der Ärzte von durchschnittlich 41,3 Wochenstunden im Jahr 2014 auf 34,5 Wochenstunden 2023 gesunken. Als Folge würden den Kassen zunehmend Doppelausgaben aufgeladen, da die Bereitstellung von Terminen eigentlich bereits durch die regulären Budgets abgedeckt werde.

Derweil zeigte sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) wenig amüsiert über den jüngsten Vorstoß des früheren Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) für eine „Termingarantie“. „Mit uns hat Herr Lauterbach seinen Vorschlag nicht besprochen und ist auch in dieser Thematik nicht auf uns zugegangen“, sagte DKG-Chef Gerald Gaß der „Ärzte-Zeitung“. Überrascht sei er allerdings nicht gewesen, sei doch die gesamte Amtszeit Lauterbachs von mangelnder Kommunikation mit den Akteuren geprägt gewesen. Lauterbach hatte vorgeschlagen, dass Patienten sich ambulant im Krankenhaus behandeln lassen dürfen, wenn sie binnen drei Wochen keinen Termin beim niedergelassenen Facharzt erhielten. „Krankenhäuser lediglich als Ausweichoption zu betrachten, löst das Problem nicht“, kritisierte Gaß. (cm)

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