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Blankoverordnung macht Ergotherapie teurer, aber nicht besser

23.07.2026 2 Min. Lesedauer

Ein gemischtes Zwischenfazit zieht der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) gut zwei Jahre nach Einführung der Blankverordnung in der Ergotherapie. Die bisherigen Erfahrungen in der Praxis zeigten, „dass die Blankoverordnung die Versorgung teurer, aber zumindest bisher nicht nachweisbar besser macht“, sagte der GKV-SV-Chef Oliver Blatt. Der Verband fordert vor diesem Hintergrund politische Maßnahmen, die vor allem Wirtschaftlichkeit und Effizienz der Ergotherapie im Blick haben.

Die Ausgaben in der Ergotherapie seien überproportional gestiegen, kritisierte der GKV-SV. Betrugen diese 2024 noch 2,12 Milliarden Euro, wuchsen sie 2025 um 20,3 Prozent auf 2,55 Milliarden Euro an. Der Anstieg übertreffe sogar deutlich die Ausgabenzuwächse von zehn Prozent im Gesamtmarkt „Heilmittel“ und sei „nicht zuletzt auch der Blankoverordnung zuzuschreiben“, monierte der Verband. Besondere Treiber sind demnach sogenannte Hochkostenfälle mit Behandlungskosten von bis zu 20.000 Euro, die kontinuierlich zunähmen und 3,6 Prozent der Ausgaben für die Blankoverordnung umfassten. 

Der Zwischenbericht zeigt laut GKV-SV aber auch Effekte. Zum einen verbesserte sich demnach die Flexibilisierung der Versorgung mit ergotherapeutischen Leistungen, zum anderen optimierte sich die unterschiedliche Dauer einzelner Behandlungstermine. Erfreulich sei, dass die Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten bei den Terminen „nicht per se das maximal mögliche Zeitkontingent ausschöpfen, sondern überwiegend verantwortungsvoll und bedarfsgerecht versorgen“.

Grundsätzlich sei die patientenindividuellere und bedarfsgerechtere Versorgung ein „echter Mehrwert“. Der Verband hält politische Eingriffe aber für zwingend erforderlich, um der unverhältnismäßigen Mengen- und Ausgabensteigerungen entgegenzuwirken. „Damit die Blankoverordnung zum Erfolg werden kann, ist es an der Zeit, dass alle Akteure daran mitwirken und ihre Verantwortung für eine bessere und wirtschaftlichere Versorgung wahrnehmen“, so Blatts Fazit.

Auch der im Juni vorgelegte Heilmittel-Report des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) belegte die unerwünschte Ausgabenentwicklung bei noch unklarem Nutzen. Der AOK-Bundesverband forderte ebenfalls einen verantwortungsvollen Umgang mit den Ressourcen. Eine Ausweitung der Blankoverordnungen auf weitere Diagnosen sei erst zu rechtfertigen, wenn gesicherte Erkenntnisse vorlägen. 

Die Blankoverordnung war zum 1. April 2024 eingeführt worden, um Bürokratie abzubauen und Therapeuten und Therapeutinnen mehr fachlichen Spielraum zu gewähren. (imo)