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Ärztetag fordert ärztliche Personalbemessung in Kliniken

15.05.2026 2 Min. Lesedauer

Der Deutsche Ärztetag dringt auf die Einführung eines Personalbemessungssystems für Klinikärzte. „Während für andere Berufsgruppen im Krankenhaus bereits Instrumente zur Personalbemessung gesetzlich eingeführt wurden oder vorgesehen sind, fehlt bislang eine ausreichende Regelung für den ärztlichen Bereich“, heißt es in einem entsprechenden Antrag des Vorstands der Bundesärztekammer (Bäk), dem das Plenum folgte. Das Gremium mit seinen insgesamt 250 Delegierten aus den 17 Landesärztekammern beschloss zudem eine Neustrukturierung der ärztlichen Weiterbildung.

Eine angemessene ärztliche Personalausstattung sei „eine zentrale Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige, sichere und patientenorientierte Versorgung im Krankenhaus“, betonte die Bäk. Sie sei eine entscheidende Basis, die chronische Überlastung von Ärztinnen und Ärzten zu verringern. Der Ärztetag forderte daher den Gesetzgeber auf, für die Gewährleistung und Finanzierung einer angemessenen Personalausstattung im ärztlichen Bereich zu sorgen. Mit dem von der Bäk entwickelten Ärztlichen Personalbemessungssystem stehe ein praktikables Instrument zur Verfügung.

Im vergangenen Jahr war das System zunächst bundesweit getestet geworden. Ein Abschlussbericht der Testphase, der im Januar veröffentlicht wurde, kommt zu dem Schluss, dass das Instrument grundsätzlich für die Anwendung in den einzelnen Abteilungen und Kliniken geeignet sei. Mit diesem Instrument sollen alle Tätigkeiten in Krankenhäusern, an denen Ärztinnen und Ärzte beteiligt sind, systematisch erfasst werden. Ziel ist es, auf dieser Basis die nötige ärztliche Personalausstattung zu berechnen. 

Darüber hinaus beschloss der Ärztetag eine Neustrukturierung der ärztlichen Weiterbildung. Die Änderungen sehen unter anderem vor, die allgemeinen Inhalte der Weiterbildung an ärztlichen Rollen zu orientieren. Laut Bäk handelt es sich um dabei ein international etabliertes Kompetenzmodell. „Wir schärfen die Bildungssystematik, verschlanken die Weiterbildungsordnung, richten sie auf die Herausforderungen der Zukunft aus und vereinfachen gleichzeitig die Verwaltungsprozesse in den Ärztekammern spürbar“, kommentierte Bäk-Vorstandsmitglied Henrik Herrmann die Entscheidung. Der Ärztetag verankerte zudem das Recht auf eine kostenlose Erstkopie der Patientenakte in der Berufsordnung. Der 131. Deutsche Ärztetag findet im kommenden Jahr vom 4. bis 7. Mai in Wiesbaden statt. (at)

In einem Krankenhauszimmer stehen zwei Personen nebeneinander: Eine Ärztin mit Klemmbrett und ein Bundeswehrsoldat in Uniform. Im Hintergrund liegt ein verwundeter Soldat mit Kopfverband im Krankenhausbett.
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