Studie: Pflegende Angehörige fehlen künftig am Arbeitsmarkt
Die steigende Zahl pflegender Angehöriger könnte dem Arbeitsmarkt laut einer Studie in den kommenden Jahren immer mehr Arbeitskräfte entziehen. Nach einer heute veröffentlichten Prognose der Bertelsmann-Stiftung und des Forschungsinstituts Prognos werden 2045 voraussichtlich rund 13,3 Prozent der arbeitenden Bevölkerung ein Familienmitglied pflegen; 2023 waren es 8,7 Prozent. Sollten keine besseren Möglichkeiten geschaffen werden, Beruf und Pflege miteinander zu vereinbaren, könnten bis 2045 bis zu 229.000 Vollzeitstellen verloren gehen, heißt es in der Analyse.
Die beruflichen Folgen der Pflege von Angehörigen treffen Frauen laut der Analyse besonders stark. Sie stellen mit zwei Dritteln bereits jetzt den größten Anteil der Pflegenden und investieren im Schnitt sechs Stunden mehr pro Woche in die Pflege als Männer. Setzten sich diese Muster fort, könnten 2045 rund 580.000 Frauen wegen ihrer Pflegeverantwortung weniger oder gar nicht erwerbstätig sein, warnen die Verfasser der Studie. Dies entspreche einem Verlust von rund 173.000 Vollzeitstellen und damit etwa drei Vierteln des gesamten errechneten Erwerbsvolumens, das durch Angehörigenpflege wegfallen könnte. „Wir dürfen den wachsenden Pflegebedarf nicht mit Rückschritten bei der Gleichstellung bezahlen“, sagte Michaela Hermann, Arbeitsmarktexpertin der Bertelsmann-Stiftung.
Die Studienautoren fordern von Politik und Unternehmen gleichermaßen, Unterstützungs- und Beratungsstrukturen auszubauen und besser miteinander zu verzahnen, pflegesensible betriebliche Rahmenbedingungen zu bieten, pflegebedingte Erwerbsrisiken besser abzusichern sowie Anreize für eine gleichmäßigere Verteilung von Pflegeverantwortung zwischen Frauen und Männern zu schaffen.
„Eine wesentliche Stellschraube, an der Politik jetzt ansetzen kann, ist, die Entlastungsleistungen in der Pflege auszubauen, statt zu verknappen“, erklärte der Sozialverband VDK auf G+G-Nachfrage. „Wesentlich sind hier die eigenständige Verhinderungspflege, der Entlastungsbetrag in Pflegegrad 1 und der Zugang zur Tagespflege – genau hier setzt das PNOG aber gerade den Rotstift an.“ Darüber hinaus sei eine familienfreundlichere Unternehmenskultur notwendig, denn die bisherigen Möglichkeiten zur Reduzierung oder Unterbrechung der Erwerbsarbeit aufgrund von Pflege reichten nicht aus. Als Ersatz für entgangenes Einkommen sollte zudem ein Pflegelohn gezahlt werden. Die Pflege von Angehörigen muss nach Ansicht des VDK in der gesetzlichen Rentenversicherung denselben Stellenwert erhalten wie die Kindererziehung. (bhu)
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