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AOK-Kritik: Vertrauliche Erstattungsbeträge verfehlen Ziele

31.01.2024 2 Min. Lesedauer

Vertrauliche Erstattungsbeträge für Medikamente, wie sie der Entwurf des Medizinforschungsgesetzes (MFG) vorsieht, verursachen aus Sicht der AOK nur höhere Kosten und bürokratischen Aufwand. „Die von der Bundesregierung letztes Jahr veröffentlichte Pharmastrategie hat als ein Ziel formuliert, dass der vertrauliche Erstattungsbetrag bei neuen Arzneimitteln nicht zu Mehrausgaben oder zu neuer Bürokratie für das deutsche Gesundheitswesen führen darf. Genau dieses Ziel wird nun deutlich verfehlt“, kritisierte heute der stellvertretende Vorstandschef des AOK-Bundesverbandes, Jens Martin Hoyer. Eine Verbesserung der Versorgung für die Versicherten brächten vertrauliche Preise ohnehin nicht.

Mitte Dezember hatte die Bundesregierung eine Pharmastrategie verabschiedet, die unter anderem vertrauliche Erstattungsbeiträge vorsieht. Nun sind sie auch in dem vor wenigen Tagen bekannt gewordenen Referentenentwurf zum MFG enthalten. Bisher sind verhandelte Erstattungspreise für neue Arzneimittel transparent.

„Mit der vorgesehenen Regel müssen Krankenkassen künftig zur Realisierung von Nacherstattungen zusätzliche Verwaltung aufbauen und erhebliche Liquiditätsverschiebungen einplanen – mit dem Risiko, den Nacherstattungen von Herstellern hinterherzulaufen“, monierte Hoyer. „Schon an dieser Stelle drohen also durch die Vertraulichkeit des Erstattungsbetrages steigende Arzneimittelausgaben“. Außerdem können laut Hoyer viele Instrumente, die heute die Wirtschaftlichkeit der Arzneiversorgung sichern, künftig nicht mehr umgesetzt werden.

„Völlig schleierhaft“ bleibe überdies, warum der Arzneimittel-Absatzmarkt Deutschland dadurch attraktiver werden solle, wie in der Gesetzesbegründung behauptet werde, so Hoyer. „Angesichts der international einzigartigen frühzeitigen und breiten Verfügbarkeit neuer Arzneimittel, einer freien Preisfestsetzung durch den Hersteller zum Markteinstieg ohne vierte Hürde sowie einer fortgesetzt hohen Ausgabendynamik im Markt patentgeschützter Arzneimittel ist diese Fördermaßnahme der Pharmaindustrie auf Kosten der Beitragszahlenden weder notwendig noch sachgerecht.“ Eine echte Verbesserung und Entlastung der Beitragszahlenden ließe sich hingegen erreichen, wenn die Kassen künftig nur noch den abgesenkten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Arzneimittelpreise zahlen müssten. (bhu)

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