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Suizidprävention: Verbände drängen auf klare Strukturen

05.08.2026 2 Min. Lesedauer

Bei der konkreten Ausgestaltung des Suizidpräventionsgesetzes sehen Sozial- und Gesundheitsverbände noch Nachbesserungsbedarf. Der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) warnt in seiner Stellungnahme zur Anhörung heute im Bundesgesundheitsministerium vor Doppelstrukturen. Zudem dürften staatliche Aufgaben nicht aus Beitragsmitteln finanziert werden. Weitere Verbände verlangen klare Vorgaben und dauerhaft finanzierte Hilfen. „Entscheidend ist nun, dass auf der Grundlage dieses Gesetzes verbindliche, wirksame Strukturen entstehen“, sagte Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).

Kernstück des Referentenentwurfs ist eine „Bundesfachstelle für Suizidprävention“. Vorgesehen sind zudem eine einheitliche Krisenrufnummer, ein digitales Hilfsverzeichnis, mehr Forschung und flächendeckende Krisendienste. Modellvorhaben sollen Beratung, Krisenhilfe sowie ärztliche und psychotherapeutische Versorgung besser verzahnen.

Der GKV-SV lehnt die Modellvorhaben ab. Wirksame Prävention brauche „klare Zuständigkeiten, belastbare Versorgungsstrukturen und eine nachhaltige Finanzierung“. Zusätzliche Projekte könnten zu „unklaren Verantwortlichkeiten und einer weiteren Fragmentierung der Versorgungslandschaft“ führen. Krisendienste seien Aufgabe von Ländern und Kommunen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sieht in den Modellvorhaben eine Chance, sofern bestehende ärztliche und psychotherapeutische Angebote einbezogen würden. Auch die BPtK spricht von einer „vielversprechenden Grundlage“, um Übergänge zwischen Klinik und ambulanter Versorgung zu verbessern. Zugleich bleibe der Entwurf eine „Absichtserklärung“: Es fehlten eine gesicherte Finanzierung und dauerhafte Strukturen. Die Bundesfachstelle müsse entfristet und das Gesetz wesentlich früher als 2038 überprüft werden.

Der Paritätische Gesamtverband fordert, den Entwurf „deutlich nachzuschärfen“ und bewährte Hilfen dauerhaft abzusichern. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Arbeitskreise Leben Baden-Württemberg (LAG AKL) kritisiert vor allem die ungeklärte Finanzierung von Beratung und Krisendiensten.

Der Marburger Bund will die geplante Krisenrufnummer zu einem echten Beratungsangebot ausbauen: Sie müsse rund um die Uhr kostenfrei, anonym und vertraulich erreichbar sein, statt lediglich weiterzuvermitteln. Für die Bundesfachstelle seien zudem mehr Mittel nötig. Ihre Befristung müsse entfallen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) richtet den Blick besonders auf ältere Menschen. Psychiatrische, psychotherapeutische, hospizliche und palliative Hilfen müssten flächendeckend verfügbar und „analoge Zugangswege dauerhaft erhalten“ bleiben, heißt es in der Stellungnahme. Zudem fordert die BAGSO eine eigenständige Regelung der Suizidassistenz. (sr)

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