Einwurf: Mehr Aufmerksamkeit für Ausgrenzung
Barrieren in Arztpraxen, rassistische Klischees in der Diagnostik: Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman prangert Ungleichbehandlung an. Sie fordert mehr Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren.
Alle Menschen haben das Recht auf eine Gesundheitsversorgung. Aber nicht alle haben den gleichen Zugang. Das liegt an strukturellen Problemen, fehlendem Wissen und an konkreten Benachteiligungen. So berichten Frauen mit Migrationsgeschichte, dass ihre Schmerzen nicht ernst genommen, sondern dem „Morbus Mediterraneus“ zugeschrieben werden. Das ist aber keine Diagnose, sondern ein rassistisches Klischee. Und noch immer sind viele Praxen nicht barrierefrei und schließen Menschen mit Behinderung aus.
Überall, wo Menschen aufeinandertreffen, gibt es Ungleichbehandlungen. Doch im Gesundheitswesen wurde Diskriminierung lange übersehen und vernachlässigt. Auch Machtstrukturen können eine Rolle spielen – etwa, wenn Chefärzte junge Kolleginnen sexuell bedrängen. Das berichten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes immer wieder Frauen aus Kliniken.
Eine Umfrage des Marburger Bundes in Bayern und Hamburg bestätigt dieses Bild: Demnach gehören Machtmissbrauch und Diskriminierung für viele Ärztinnen und Ärzte zum beruflichen Alltag. Auch von Patientinnen und Patienten gehen Grenzüberschreitungen aus. Wir wissen aus einer Erhebung: 33 Prozent der befragten Frauen haben sexuelle Belästigung im medizinischen Bereich erlebt. Viele Betroffene schweigen aus Scham oder Angst. Wer Diskriminierung im Gesundheitswesen erlebt, ist zudem oft auf sich allein gestellt. Das belegt die im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle erstellte Studie „Diagnose Diskriminierung“.
„Im Gesundheitswesen wurde Diskriminierung lange übersehen und vernachlässigt.“
Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung
Diskriminierung und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz sind verboten und Menschen können sich dagegen wehren. Aktuell fehlt es aber noch an ausreichend Beratungsangeboten. Hilfe bei Diskriminierung muss leicht zu finden sein und die Angebote müssen sich professionalisieren. Außerdem brauchen wir bessere rechtliche Möglichkeiten, sich nach einer Diskriminierung zu wehren – mit einer Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). So ist zum Beispiel bis heute rechtlich nicht eindeutig geklärt, ob medizinische Behandlungsverträge überhaupt unter den Schutz im AGG fallen. Das muss bei der anstehenden Reform des Gesetzes dringend klargestellt werden.
Mitwirkende des Beitrags
Autorin
Datenschutzhinweis
Ihr Beitrag wird vor der Veröffentlichung von der Redaktion auf anstößige Inhalte überprüft. Wir verarbeiten und nutzen Ihren Namen und Ihren Kommentar ausschließlich für die Anzeige Ihres Beitrags. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, sondern lediglich für eventuelle Rückfragen an Sie im Rahmen der Freischaltung Ihres Kommentars verwendet. Die E-Mail-Adresse wird nach 60 Tagen gelöscht und maximal vier Wochen später aus dem Backup entfernt.
Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Betroffenenrechten und Beschwerdemöglichkeiten finden Sie unter https://www.aok.de/pp/datenschutzrechte. Bei Fragen wenden Sie sich an den AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin oder an unseren Datenschutzbeauftragten über das Kontaktformular.