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Zeitschriftenschau

22.01.2024 Anja Mertens 4 Min. Lesedauer

In jeder Ausgabe kuratiert G+G Beiträge aus Fachzeitschriften und gibt einen Einblick in den aktuellen Stand von Forschung und Wissenschaft.

Foto: Mehrere aufgeschlagene Zeitschriften liegen übereinander.
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Hirntod-Feststellung: Ungereimtheiten in Ärzte-Richtlinien

Ist das Vertrauen in die „Hirntod“-Feststellung anhand von Richtlinien der Bundesärztekammer gerechtfertigt? Rainer Beckmann, Richter am Amtsgericht Würzburg und Lehrbeauftragter für Medizinrecht an der Universität Heidelberg meint, dass wesentliche Festlegungen in den bisher zweimal korrigierten Richtlinien bis heute Mängel und Ungereimtheiten enthielten. Insbesondere seien sie – contra legem – nicht nachvollziehbar begründet und stellten daher für die „Hirntod“-Feststellung keine seriöse Grundlage dar. Die Probleme reichten weit über Unzulänglichkeiten in der Dokumentation hinaus.

Medizinrecht (2023) 41: 863–868

Sterbehilfe: Betäubungsmittelrecht zu restriktiv

Bislang sind Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe im Bundestag gescheitert. Der Rechtsprofessor Josef Franz Lindner von der Universität Augsburg kritisiert, dass das derzeitige Betäubungsmittelrecht, das eine zumutbare Selbsttötung ausschließe, zu restriktiv sei. Es sei mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht vereinbar und verfassungswidrig. Der Gesetzgeber müsse das Betäubungsmittelrecht lockern. So könnte er den Zugang zu Natrium-Pentobarbital mit Beratungspflichten und zumutbaren Wartezeiten verknüpfen, wenn diese niedrigschwellig seien und nicht verhindernd wirken würden. Nichtstun sei jedenfalls keine verfassungsrechtlich tragfähige Alternative.

medstra – Zeitschrift für Medizinstrafrecht 6/2023, Seite 341–343 (kostenpflichtig)

 

Bestechlichkeit: Plädoyer für Spezialisierung der Justiz

Der Referendar Henning Lorenz und der Berliner Rechtsanwalt Sebastian T. Vogel thematisieren die zunehmende Bedeutung der Vorschriften über die Bestechlichkeit und Bestechung durch Angehörige eines Heilberufes (Paragrafen 299a, 299b Strafgesetzbuch). Umstritten sei beispielsweise die Frage, ob der Hochstapler, der sich etwa als Arzt ausgibt, zum Täterkreis gehören kann. Wegen der Komplexität medizinstrafrechtlicher Fragen sollten Gerichte und Staatsanwaltschaften Spezialabteilungen für Medizinwirtschaftsstrafrecht vorhalten, die auch Vorwürfe der Körperverletzung und Tötung im Kontext mit Behandlungsfehlern bearbeiten.

Medizinrecht (2023) 41: 878–882

Medizinstrafverfahren: Zu schnelle Akteneinsicht für Kassen  

Die Kölner Rechtsanwältin Dr. Karolina Kessler ist der Auffassung, dass in medizinwirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren den Krankenkassen zu schnell und zu pauschal Auskünfte und Akteneinsicht gewährt würden. Es fehle an einer differenzierten Prüfung der prozessualen Vorgaben. Ihrer Meinung nach sollten die Kassen ihr berechtigtes Interesse hinreichend konkret darlegen müssen. Betroffenen sei anzuraten, ihre Verteidiger frühzeitig in das Verfahren einzubinden.

medstra – Zeitschrift für Medizinstrafrecht 6/2023, Seite 343-349 (kostenpflichtig)

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17.11.2023Anja Mertens4 Min

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