Fritz-Schösser-Medienpreis
Journalistinnen und Journalisten können sich ab Mitte November 2026 bis zum 31. Januar 2027 um den Fritz-Schösser-Medienpreis bewerben. Der Preis ist mit 20.000 Euro dotiert und würdigt gesundheitspolitische Berichterstattung, die komplexe Themen und Zusammenhänge verständlich und ansprechend aufbereitet. Eingereicht werden können Beiträge, die erstmals 2026 veröffentlicht wurden. Vergeben wird der Preis von der sozialen Selbstverwaltung des AOK-Bundesverbandes.
Allgemeines zum Fritz-Schösser-Medienpreis
Wie funktioniert das deutsche Gesundheitssystem? Wer bestimmt was? Und wie wirken sich die zahlreichen Gesetze auf die Gesundheitsversorgung aus? Gesundheitspolitische Journalistinnen und Journalisten stehen oft vor der schwierigen Aufgabe, komplexe Themen und Zusammenhänge laienverständlich und ansprechend aufzubereiten. Erstmals 2020 würdigt die soziale Selbstverwaltung des AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Bundesverbandes diese Leistung mit dem Fritz-Schösser-Medienpreis.
Die Auszeichnung ist themenunabhängig und wird an Journalistinnen und Journalisten aller deutschsprachigen Medien verliehen, die sich in umfassender und allgemeinverständlicher Weise mit der Gesundheitspolitik Die Gesundheitspolitik ist ein facettenreiches Gebiet, das weit über die in der Öffentlichkeit mit… in Deutschland auseinandersetzen. Mit dem Preis, der alle zwei Jahre vergeben werden soll, möchte der AOK-Bundesverband das Verständnis von gesundheitspolitisch komplexen Sachverhalten in der Öffentlichkeit stärken. Der Medienpreis wird im Gedenken an die Persönlichkeit und das Lebenswerk von Fritz Schösser verliehen und mit insgesamt 20.000 Euro dotiert.
Hinweise und Teilnahmebedingungen 2026
Welche Fristen gelten für das Auswahlverfahren?
Ins Auswahlverfahren kommen Originalbeiträge, die zwischen dem 1. Januar 2026 (00:00 Uhr) und dem 31. Dezember 2026 (23:59 Uhr) in deutscher Sprache erstmals erschienen sind. Unveröffentlichte Beiträge werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsphase beginnt Mitte November 2026 und endet am 31. Januar 2027.
Was passiert mit den eingereichten Bewerbungen?
Die Pressestelle des AOK-Bundesverbandes sichtet die eingereichten Beiträge und prüft, ob sie die formalen Kriterien erfüllen. Bewerbungen, die den Kriterien entsprechen, leitet sie an die Jury weiter. Diese bewertet die weitergeleiteten Arbeiten und entscheidet über die Gewinnerbeiträge sowie über die Verteilung des Preisgeldes. Im Anschluss informiert der AOK-Bundesverband die Preisträgerinnen und Preisträger.
Was passiert mit meinen Daten?
Alle persönlichen Daten der Bewerberinnen und Bewerber werden entsprechend der Datenschutzvorgaben behandelt. Nach Abschluss des jeweiligen Medienpreis-Durchgangs werden alle vorhandenen Daten und Unterlagen vollständig gelöscht. Sie können über das Medienpreis-Büro jederzeit über die von Ihnen gespeicherten Daten Auskunft erhalten und diese auf Wunsch löschen lassen. Wird Ihre Bewerbung an die Jury weitergeleitet, so erhalten deren Mitglieder ausschließlich die Bewerbernamen sowie die eingereichten Unterlagen. Alle anderen Daten verbleiben beim AOK-Bundesverband.
Was sind die Teilnahmebedingungen?
Berücksichtigt werden nur Einsendungen über das Online-Bewerbungsformular. Für den Fall Ihrer Nominierung erteilen die Teilnehmer ihr Einverständnis zur Veröffentlichung des prämierten Beitrags ganz oder in Teilen bei der Preisverleihung und in anderen Publikationen des Veranstalters. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen können sowohl Einzelpersonen als auch Teams. Bewerberteams nennen im Bewerbungsformular eine Hauptansprechperson und listen und die weiteren Team-Mitglieder im Freitextfeld auf. Auch Mehrfachbewerbungen mit verschiedenen Veröffentlichungen sind möglich. Außerdem können Arbeiten Dritter vorgeschlagen werden, wenn diese die Bewerbungskriterien erfüllen. In diesem Fall hat das Medienpreis-Bürodie Journalistinnen und Journalisten über die Einreichung zu informieren.
Welche Arten von Beiträgen sind zugelassen?
Zugelassen sind Einzelbeiträge, Serien oder ein Teil einer Serie sowie Mehrteiler in sämtlichen journalistischen Stilformen, das heißt Bericht, Kommentar, Interview, Reportage, Feature und aus allen Medienkanälen - Zeitungen, Zeitschriften, Rundfunk oder Social Media.
Diese Kriterien liegen dem Auswahlverfahren zugrunde:
- Der Wettbewerbsbeitrag umfasst Themen der Gesundheitspolitik in Deutschland.
- Die dargestellten Inhalte sind fachlich richtig.
- Es ist im Beitrag nachvollziehbar, dass die zugrundeliegenden Recherchen der journalistischen Sorgfaltspflicht entsprechen.
- Die Berichterstattung ist umfassend und differenziert.
- Der Wettbewerbsbeitrag ist für ein breites Publikum verständlich und ansprechend aufbereitet. Er überzeugt durch eine hohe Qualität in Sprache und Stil.
Die Jury 2026 wird noch bekannt gegeben.
Text-Beiträge können Sie entweder über einen Link oder als pdf-Datei einreichen. Bitte achten Sie darauf, dass die Dateien nicht mit einem Kennwort versehen sind. Wenn Sie eine Beitragsreihe/Artikelserie mit mehreren Beiträgen zum selben Thema einreichen wollen, gilt dies als eine Bewerbung. Bitte bündeln Sie die Beiträge bei der digitalen Übermittlung möglichst chronologisch in einem pdf-Dokument.
Insgesamt können Sie bis zu fünf Links oder Dateien auf einmal einreichen. Sollte dies nicht ausreichen, wenden Sie sich bitte an das Medienpreis-Büro.
Video-Beiträge reichen Sie bitte Link ein, unter dem wir sie ansehen können. Die Beiträge sollten keine Werbeblöcke mehr enthalten. Ist es Ihnen nicht möglich, uns einen solchen Link zur Verfügung zu stellen, wenden Sie sich bitte an das Medienpreis-Büro. Beiträge, die auf externen Datenträgern eingereicht werden, können wir nicht berücksichtigen.
Insgesamt können Sie bis zu fünf Links oder Dateien auf einmal einreichen. Sollte dies nicht ausreichen, wenden Sie sich bitte an das Medienpreis-Büro.
Audio-Beiträge reichen Sie bitte als Link ein, unter dem wir sie anhören können. Die Beiträge sollten keine Werbeblöcke mehr enthalten. Ist es Ihnen nicht möglich, uns einen solchen Link zur Verfügung zu stellen, wenden Sie sich bitte an das Medienpreis-Büro. Beiträge, die auf externen Datenträgern eingereicht werden, können wir nicht berücksichtigen.
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„Im Andenken an Fritz Schösser zeichnet der Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes Journalistinnen und Journalisten aus, die fundiert und verständlich über gesundheitspolitische Themen aus Sicht der Beitragszahler und Versicherten berichten.“
Aufsichtsratsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes für die Arbeitgeberseite
„Der Fritz-Schösser-Medienpreis honoriert journalistische Leistungen zu Themen der Gesundheitspolitik und erinnert an das Wirken eines herausragenden sozialen Selbstverwalters der AOK, unseren Kollegen Fritz Schösser.“
Alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrates (Versichertenseite) der AOK Bayern und Mitglied im Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes
Fritz Schösser
Fritz Schösser, geboren 1947 in Töging am Inn, war Gewerkschafter, Sozialdemokrat und langjähriger Versichertenvertreter in der AOK-Selbstverwaltung. 20 Jahre lang - von 1990 bis 2010 - war er Landeschef des DGB Bayern. Als SPD-Arbeitsmarktpolitiker wurde er 1994 in den Bayerischen Landtag gewählt. 1998 gewann Fritz Schösser für die bayerische SPD ein Bundestagsmandat, das er bis 2005 innehatte. Er engagierte sich in der Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenversicherung und setzte sich unermüdlich für soziale Gerechtigkeit und Solidarität ein. Seit 2003 war er alternierender Verwaltungsratsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes und ab 2009 Vorsitzender des Aufsichtsrats. Zwischen 1993 und 2016 vertrat er außerdem als Vorsitzender des Verwaltungsrats der AOK-Bayern die Interessen der Versicherten. Darüber hinaus war er bis 2017 Mitglied des Verwaltungsrats im Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung. Fritz Schösser starb im Mai 2019.
Kontakt zum Medienpreis-Büro
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Medienpreis-Büro.
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