Eckpunkte Krankenhausreform 2023

 

Darum geht‘s

Mit dem Ziel die ökonomischen Anreize für Behandlungen abzumildern hat die Regierungskommission Krankenhaus im Dezember 2022 Vorschläge für eine Krankenhausstrukturreform gemacht. Diese wurden im ersten Halbjahr 2023 von Bund und Ländern diskutiert und bearbeitet. Nach zähem Ringen und in der Verlängerung haben sich Bund und Länder am 10. Juli 2023 auf Eckpunkte für die Krankenhausreform geeinigt. 14 Bundesländer stimmten für die Eckpunkte, Bayern dagegen, Schleswig-Holstein enthielt sich. Trotz der großen Differenzen ist mit den Eckpunkten ein wichtiger Schritt in Richtung Referentenentwurf gemacht. Dieser wird nun über die parlamentarische Sommerpause ausgearbeitet. In der Redaktionsgruppe unter Koordination von BMG-Abteilungsleiter Michael Weller sind auch Vertreter der Länder Baden-Württemberg, NRW, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern beteiligt. 

Die Eckpunkte umfassen im Wesentlichen:

  • Vorhaltepauschalen: Mit der Reform soll das Finanzierungssystem der Fallpauschalen angepasst und durch Vorhaltepauschalen erweitert werden. Mit der Einführung von Vorhaltepauschalen will der Bundesgesundheitsminister den Weg, „weg vom Hamsterrad der Fallpauschalen“ einschlagen. Das ausgewiesene Ziel dieser weitgehend fallunabhängigen Vergütung von Krankenhausleistungen ist eine Verbesserung der medizinischen Versorgung.
  • Leistungsgruppen: Zudem werden Leistungsgruppen eingeführt, die sich an dem Modell aus NRW orientieren und um wenige zusätzliche Gruppen ergänzt werden. Für diese Leistungsgruppen gelten einheitliche Qualitätskriterien, die von Bund und Ländern festgelegt werden. Welches Krankenhaus welche Leistungsgruppen zugeteilt bekommt entscheiden die Länder.
  • Level 1i-Krankenhäuser: Mit der Reform wird auch der Weg zur sektorenübergreifenden Versorgung eingeschlagen, hier stellen die sogenannten „Level 1i-Krankenhäuser“ einen wichtigen Schritt dar. Sie sind ein wichtiger Baustein für die ärztliche und pflegerische Vor-Ort-Versorgung in Deutschland und sollen durch eine Bündelung interdisziplinärer und interprofessioneller Leistungen die Grundversorgung wohnortnah gewährleisten.
  • Transparenzregister / Level-Einteilung: Die ursprüngliche Einteilung der Krankenhäuser in verschiedene Versorgungslevel, die von der Regierungskommission vorgeschlagen wurden, ist bis auf den Begriff Level-1i mehr oder weniger vom Tisch. Hier will das BMG mit einem Transparenzregister zwar formal daran festhalten, die Länder sträuben sich nach wie vor gegen dieses Gesetzesvorhaben des Bundes.

Bei der Ausarbeitung des Referentenentwurfes sind noch einige strittige Punkte zu klären und zu konkretisieren. Diskutiert wird insbesondere über die Finanzierung der Reform. Die Länder machen einen Transformationsfonds oder anderweitige finanzielle Hilfen zur Bedingung, der Bund lehnt das ab. Auch die Möglichkeit der Beteiligung der GKV steht im Raum. Angesichts der finanziellen Lage der GKV ein brisanter Punkt. Ebenso zu klären ist die genaue Ausgestaltung der Finanzierung der Vorhaltepauschalen.

 

So steht die AOK Baden-Württemberg dazu

Die vorgestellten Eckpunkte für eine umfassende Krankenhausreform sind ein wichtiger Schritt in Richtung einer qualitätsorientierten Neuordnung der Krankenhausstrukturen. Insbesondere die Weiterentwicklung der Krankenhausplanung auf Basis von bundeseinheitlichen Leistungsgruppen mit verbindlichen Qualitätskriterien und die Kopplung der Vorhaltepauschalen an diese Gruppen sind aus Sicht der AOK Baden-Württemberg zu begrüßen. Nun gilt es, dies konsequent in einen Gesetzentwurf zu gießen und nicht wieder aufzuweichen, damit auch wirklich eine qualitätsorientierte Konzentration der Krankenhausleistungen erreicht werden kann. Insbesondere bei der Ausgestaltung der Vorhaltepauschalen ist es wichtig, dass sich das Vorhaltebudget nicht allein an der Fallzahl, sondern auch an der Bevölkerung bemisst. Ebenso kommt es im Sinne der Patientinnen und Patienten darauf an, die bundeseinheitlichen Qualitätsvorgaben bei der Ausgestaltung der Leistungsgruppen konsequent in den Blick zu nehmen und Ausnahmeregelungen auf das Notwendige zu begrenzen.

Erfreulich ist, dass das Vorhaltebudget jeweils für die einzelnen Bundesländer ermittelt werden soll und damit die in Baden-Württemberg in der Vergangenheit bereits eingeleiteten Maßnahmen für eine effizientere Krankenhausversorgung für das Land nicht zum Nachteil werden. Positiv hervorzuheben ist aus Sicht der AOK Baden-Württemberg der in den Eckpunkten enthaltene Ansatz für einen gesetzlichen Rahmen zur sektorübergreifenden Versorgung – diese ist dringend notwendig. Baden-Württemberg hat sich auch hier bereits mit ersten Schritten auf den Weg gemacht.

Mit Blick auf die Finanzierung der Kliniken ist klar: Wir brauchen ein tragfähiges und finanzierbares Konzept für die Reform. Gerade mit Blick auf die Transformationskosten ist die öffentliche Hand gefragt, insbesondere in puncto Investitionskostenfinanzierung. Baden-Württemberg ist hier zwar im Vergleich der Bundesländer bereits auf einem guten Weg, jedoch sind selbst diese vergleichsweisen hohen Investitionsmittel bei weitem nicht ausreichend. Wichtig hierbei ist: Die Lasten der Transformation dürfen nicht auf die GKV-Beitragszahlenden abgewälzt werden. Diese werden schon durch vergangene Reformen und die aktuelle Gesundheitspolitik erheblich belastet.