Zehn Jahre Innovationsfonds: AOK macht Vorschläge für einen verbesserten Transfer neuer Versorgungsformen
Konzept der regionalen sektorenübergreifenden Versorgung kann Übergang in die Regelversorgung erleichtern
Zum zehnjährigen Bestehen des Innovationsfonds findet heute ein Kongress des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss statt. Hier soll Bilanz gezogen und diskutiert werden, wie erfolgreiche Projekte besser als bisher in die dauerhafte Versorgung gelangen können. Der AOK-Bundesverband schlägt auf Basis der bisherigen Erfahrungen vor, den Transfer von Beginn an stärker zu berücksichtigen und sektorenunabhängige Vertragsmöglichkeiten für den Übergang in die Regelversorgung zu schaffen.
Im Jahr 2016 wurde der Innovationsfonds Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vom 16. Juli 2015 gibt dem Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) den… als Förderinstrument zur Weiterentwicklung der Versorgung eingeführt. Seitdem sind mehr als 850 Projekte gefördert worden, davon 270 aus dem Bereich Neue Versorgungsformen und 591 aus dem Bereich Versorgungsforschung ist eine Weiterentwicklung der Gesundheitssystemforschung, die sich mit Versorgungsstrukturen,… . Insgesamt sind in den vergangenen Jahren über zwei Milliarden Euro an Fördermitteln geflossen. Allerdings erhielt die Hälfte der 146 abgeschlossenen Projekte aus dem Bereich Neue Versorgungsformen keine Empfehlung. Nur bei einem knappen Viertel (24 Prozent) dieser Projekte gab es den Beschluss, die Fortführung in der Regelversorgung zu prüfen.
„Auf der Habenseite des Innovationsfonds stehen gute wissenschaftliche Erkenntnisse und Impulse für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland. Seine Rolle als echter Innovationsmotor für die Regelversorgung hat der Fonds bisher allerdings nicht ausreichend erfüllt“, so die Bilanz von Dr. Sabine Richard, Geschäftsführerin Versorgung des AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Bundesverbandes. „Der Transfer scheitert oft an hohen organisatorischen, wirtschaftlichen und vor allem rechtlichen Hürden, sodass die Erkenntnisse nicht wirklich in der Praxis ankommen. Dieses Transferproblem begleitet den Fonds schon seit der ersten Förderwelle.“ Vor diesem Hintergrund stehe das Förderinstrument unter wachsendem Legitimationsdruck, insbesondere in Zeiten knapper Kassen. Mit dem Beitragsstabilisierungsgesetz (BStabG) ist die jährliche Fördersumme zuletzt dauerhaft auf 100 Millionen Euro halbiert worden. Im jüngst vorgelegten Entwurf des Hilfsmittelmodernisierungs- und Bürokratierückbaugesetzes (HiB) ist eine weitere Absenkung auf 75 Millionen Euro vorgesehen.
AOK gegen Aufbau neuer Transfer-Bürokratie
Den Aufbau neuer bürokratischer Aufwände und Zwänge zur stärkeren Implementierung von Innovationsfonds-Projekten in die Regelversorgung lehnt die AOK ab. Dazu gehört auch die verpflichtende Fortführung erfolgreich erprobter Ideen durch die beteiligten Krankenkassen Die 93 Krankenkassen (Stand: 01.01.26) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… . „Beim Vorschlag einer nachgelagerten Innovationstransfer-Architektur bleiben bisher wichtige Fragen bezüglich der Zusammensetzung und Finanzierung offen“, betont Sabine Richard.
Stattdessen spricht sich die AOK dafür aus, den Transfer in die Praxis in den Projekten von Beginn an stärker mitzudenken. „Insbesondere auf regionaler Ebene gibt es viele gute Ideen und viel Engagement, neue Wege zu gehen. Wir brauchen aber in den Projekten mehr Realismus und Zielorientierung. Dazu muss die praktische Umsetzbarkeit in die Regelversorgung stärker mitgedacht werden“, so Richard. Um das zu erreichen, sollten aus Sicht der AOK Transfer-Strategien als eigenes Arbeitspaket verankert worden – mit klarer Beteiligung der Krankenkassen. Ein entsprechender Fokus sollte auch bei der Auswahl der Anträge stärker berücksichtigt werden.
Regionale sektorenübergreifende Versorgung erleichtert Transfer
Zudem plädiert der AOK-Bundesverband dafür, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Überführung von Innovationsfonds-Projekten in die regionale Regelversorgung zu verbessern: „In den Konsortien kommt es oft zu Abstimmungsproblemen, einzelne Partner sind von der Umsetzung nicht vollständig überzeugt oder Krankenkassen nur begrenzt eingebunden. Hinzu kommen wirtschaftliche Hürden bei der Verstetigung von Versorgungsmodellen. Immer wieder fehlt auch schlicht die Rechtsgrundlage, um strukturinnovative Elemente in die Versorgung zu bringen“, so Sabine Richard. „Mit unserem Regelungsvorschlag zur regionalen sektorenunabhängigen Versorgung ließe sich die dauerhafte Fortführung von Innovationsfonds-Projekten deutlich erleichtern.“
Der Vorschlag der AOK sieht die Schaffung einer neuen, eigenständigen Rechtsgrundlage für Kooperationen zwischen Krankenkassen, Pflegekassen und Kommunen sowie Leistungserbringern vor. Während die Besondere Versorgung nach Paragraf 140a SGB V wettbewerblich ausgerichtet ist, sollen die neuen Verträge der regionalen sektorenunabhängigen Versorgung (RegioSV) durch das Beitrittsrecht und die Erstreckungsbefugnis auf einen Zugang für alle Versicherten ausgelegt sein. Bei Erreichen eines bestimmten Anteils von Versicherten (70 Prozent) soll das Versorgungsangebot auf alle Kassen ausgeweitet werden können und so Teil der Regelversorgung werden. Im Kern soll mit der RegioSV die Zweiteilung zwischen starrer Regelversorgung und selektiven Ergänzungen aufgelöst werden, um flexiblere Implementierungsmöglichkeiten für innovative Ideen zu schaffen.