Nachricht

Zahl des Monats September: Um sieben Prozent …

28.09.2026 AOK-Bundesverband 2 Min. Lesedauer

… höhere Ausgaben bei der Vergütung über sektorenunabhängige Fallpauschalen (Hybrid DRGs) und einen Mengenanstieg um fünf Prozent prognostiziert das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) für dieses Jahr.

Ein Stethoskop liegt auf vielen Geldscheinen.

Das WIdO Das WIdO (Wissenschaftliches Institut der AOK) liefert als Forschungs- und Beratungsinstitut der… stützt seine Schätzung auf die bereits vorliegenden Zahlen des ersten Quartals 2026 und auf Basis des Hybrid-DRG-Leistungskatalogs für 2026. Zur Ausgabenentwicklung seit Einführung der Hybrid-DRGs hat das WIdO jüngst ein e-Paper veröffentlicht.

Laut der Analyse mit dem Titel „Hybrid-DRGs im Fokus“ sind die GKV-Ausgaben im Wege der Vergütung Die Leistungserbringer im Gesundheitswesen werden nach unterschiedlichen Systemen vergütet. Die… über sektorenunabhängige Fallpauschalen seit deren Einführung 2024 stetig gestiegen. Im ersten Jahr nur leicht um ein Prozent. Im zweiten Jahr jedoch bereits um 14 Prozent beziehungsweise etwa 360 Millionen Euro. „Hybrid-DRGs sind gut gemeint, aber schlecht gemacht“, kommentierte die Vorstandvorsitzende des AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, die Entwicklung. Hybrid-DRG wurden mit dem Ziel eingeführt, die Verlagerung von Krankenhausbehandlungen in den ambulanten Bereich zu fördern und gleichzeitig Kosten zu senken.

Der AOK-Bundesverband forderte auch vor dem Hintergrund eines aktuellen Beschlusses des „ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses“ Nachbesserungen an den gesetzlichen Vorgaben. Demnach wird die gesetzlich vorgeschriebene Absenkung der Vergütungshöhe 2027 nur für einen kleinen Teil der Hybrid DRGs umgesetzt. Sie fällt zudem sehr gering aus. Nach einer ersten internen Bewertung des Verbandes sind von dem Beschluss weniger als 30 der insgesamt 69 Hybrid-DRGs betroffen. Diese umfassten nicht einmal die Hälfte des Finanzvolumens der Hybrid-DRGs.

„Die hohen Vergütungen werden also auch weiterhin zu erheblichen Mehrausgaben zulasten der Beitragszahlenden führen“, befürchtet Verbandschefin Reimann. Die aktuelle Entscheidung lasse nicht erkennen, wie das gesetzlich vorgegebene Ziel erreicht werden solle, die Vergütungen bis 2030 auf das Niveau des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes für die ambulante Vergütung zu senken. „Es braucht klarere Vorgaben für die Anpassung der Vergütung an die tatsächlich entstehenden Aufwände“, forderte Reimann.