Krankenhauszusatz­ver­sicher­ung

Mehr Komfort beim Krankenhausaufenthalt bietet eine Krankenhauszusatzversicherung. Mit ihr erhalten AOK-Versicherte viele Vorteile, die einen Aufenthalt angenehmer gestalten und eine schnelle Genesung unterstützen.
Ein Frau sitzt aufrecht in einem Krankenbett, ihre Hände liegen gefaltet auf ihrer Bettdecke. Im Vordergrund ist eine Pflegeperson in einem blaugruenen Arbeitskittel zu sehen.© iStock / yacobchuk

Inhalte im Überblick

    Ihr allgemeiner Versichertenschutz bei einem Krankenhausaufenthalt

    Gesetzlich versicherten Patienten und Patientinnen steht bei einem Krankenhausaufenthalt grundsätzlich die sogenannte Regelversorgung zu. Das heißt, sie erhalten die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, die zu ihrer medizinischen Versorgung erforderlich sind. Inbegriffen sind zum Beispiel die Kosten für die erforderliche ärztliche Behandlung, die notwendigen Medikamente und Hilfsmittel sowie in einem gewissen Umfang die Unterbringung und Verpflegung. Versicherte ab 18 Jahren müssen sich jedoch an den Kosten mit einer Zuzahlung von 10 Euro pro Kalendertag beteiligen.

    Vorteile einer Krankenhauszusatzversicherung

    Mit einer Krankenhauszusatzversicherung genießen Sie zusätzlichen Komfort während Ihres Krankenhausaufenthalts und erhalten eine medizinische Versorgung nach Ihren persönlichen Wünschen. Die AOK arbeitet dafür mit Kooperationspartnern zusammen. Welche Vorteile die Krankenhauszusatzversicherung bietet, unterscheidet sich von Kooperations- zu Kooperationspartner. Folgende Vorteile können im Angebot enthalten sein:

    • Maximaler Komfort: Für eine optimale Genesung genießen Sie die Ruhe in einem Einzel- oder Zweibettzimmer.
    • Finanzieller Zuschuss: Erhalten Sie mit dem Krankenhaustagegeld einen Zuschuss für zusätzliche Ausgaben während Ihres Krankenhausaufenthalts, z. B. für einen Telefonanschluss oder Internetzugang.
    • Kürzere Wartezeiten: Erhalten Sie schneller einen Platz im gewünschten Krankenhaus und warten sie kürzer auf die Behandlung bei bestimmten Fachärzten oder -innen.
    • Bessere Verpflegung: Genießen Sie eine hochwertigere Verpflegung, die den Aufenthalt im Krankenhaus angenehmer macht.
    • Flexibilität bei der Arztwahl: Wählen Sie einen Arzt oder eine Ärztin Ihres Vertrauens und profitieren Sie von der Option auf Chefarztbehandlung.

    Krankenhauszusatzversicherung abschließen

    Ihre AOK arbeitet mit einem Kooperationspartner zusammen, um Ihnen über den gesetzlichen Schutz hinaus einen angenehmen Krankenhausaufenthalt zu vergünstigten Konditionen zu ermöglichen. Alle Informationen zur Krankenhauszusatzversicherung des Kooperationspartners erhalten Sie im Folgenden bei Ihrer AOK.

    Kostenübernahme für eine Behandlung im Krankenhaus

    Bei einem notwendigen Krankenhausaufenthalt (vollstationär, teilstationär oder ambulant) trägt die AOK die Kosten für die erforderliche ärztliche Behandlung, die erforderlichen Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, die Krankenpflege, die Unterkunft und die Verpflegung im jeweils vorgesehenen gesetzlichen Umfang. Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Krankenhauswahl. Nutzen Sie beispielsweise den AOK-Krankenhausnavigator für umfangreiche Informationen, Bewertungen und Kontaktdaten der Krankenhäuser in Ihrer Nähe.

    Zusatztarif: AOK-KlinikPRIVAT Unfall

    Für alle, die ihren Krankenhausaufenthalt so angenehm und gesundheitsförderlich wie möglich gestalten wollen, bietet die AOK Nordost gemeinsam mit dem Kooperationspartner Union Krankenversicherung (UKV) den Zusatztarif AOK-KlinikPRIVAT Unfall an.

    Eine Krankenhauszusatzversicherung deckt Kosten ab, die in der Regel selbst gezahlt werden müssen, wie z.B. eine Unterbringung im Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer, eine Chefarztbehandlung und viele weitere - Sie entscheiden selbst, was Ihnen wichtig ist. Bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen zahlt die UKV ein Ersatzkrankenhaustagegeld. Und das alles ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit. So können Sie sich auf das Wichtigste konzentrieren: Ihre Genesung.

    Welche Zusatzleistungen erwarten mich?

    • Aufenthalte im Krankenhaus

      • Freie Krankenhauswahl: Die UKV übernimmt anfallende Mehrkosten für die Unterbringung in Ihrem Wunschkrankenhaus. 
      • Chefarzt-Behandlung: Zusätzliche Kosten für die Behandlung durch Chefärzte, Oberärzte und Spezialisten in ambulanter, voll- und teilstationärer sowie vor- und nachstationärer Behandlungen, einschließlich stationärer Entbindungen sowie teil- und vollstationärer Psychotherapie werden von der UKV übernommen. 
      • Einbettzimer: Die Kosten für die Unterbringung in Ein- und Zweibettzimmern sowie vom Krankenhaus gesondert berechenbare Zuschläge für Verpflegung, Telefonanschluss, Fernseher und Internet sind in der Krankenhauszusatzversicherung enthalten. 
      • Rooming-In: Wenn das eigene Kind ins Krankenhaus muss und die Leistungen nicht über die allgemeinen Krankenhausleistungen abgedeckt sind, werden zusätzlich entstehende Kosten für die Unterbringung und Verpflegung eines Elternteils als Begleitperson von der UKV übernommen. Voraussetzung hierfür ist der Beginn des Krankenhausaufenthaltes vor dem 16. Geburtstag des Kindes. 
      • Gesetzliche Zuzahlung: Der ab 18 Jahren gesetzlich vorgesehene Eigenanteil für einen Krankenhausaufenthalt von 10 Euro pro Tag an höchstens 28 Kalendertagen im Jahr wird mit dem neuen Zusatztarif von der UKV getragen.
    • Operation

      • Ambulante Operationen im Krankenhaus: Die Kosten für stationsersetzende ambulante Operationen außerhalb des Krankenhauses sind im neuen Zusatztarif AOK-KlinikPRIVAT Unfall bereits enthalten.
      • Kosmetische Operationen: Anfallende Kosten für kosmetische Operationen im Zusammenhang mit einem leistungspflichtigen Unfall werden von der UKV übernommen. Erstattungsfähig sind alle Kosten bis zu 10.000 Euro pro Unfall im Rahmen eines stationären Krankenhausaufenthaltes. 
      • Aufnahme- und Abschlussuntersuchung: Kosten für Aufnahme- und Abschlussuntersuchungen im Zusammenhang mit einer leistungspflichtigen stationären Behandlung bzw. einer ambulanten Operation werden erstattet. 
    • Anschlussheilbehandlung und Reha

      • Anschlussheilbehandlungen: Kosten für medizinisch notwendige Anschlussheilbehandlungen werden erstattet. Werden keine Leistungen, wie Wahlleistungen, Mehraufwand für freie Krankenhauswahl, ambulante Operationen, gesetzliche Zuzahlungen, Aufnahme- und Abschlussuntersuchung, in Anspruch genommen, zahlt die UKV ein Krankenhaustagegeld. Dies beträgt, einschließlich Aufnahme- und Entlassungstag, 50 Euro pro Tag und ist auf 28 Tage pro Maßnahme begrenzt.
      • Reha-Tagegeld: Bei stationären medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen zahlt die UKV ein Tagegeld in Höhe von 50 Euro pro Tag für maximal 28 Tage pro Maßnahme, einschließlich Aufnahme- und Entlassungstag.

    Erstattung der Kosten

    Der Versicherer erstattet Kosten bei einer medizinisch notwendigen Krankenhausbehandlung und ambulanten Operationen wegen Unfallfolgen. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

    Der Tarif leistet nicht für Unfälle, die

    ... von der versicherten Person vorsätzlich herbeigeführt wurden.
    ... im Zusammenhang mit Kernenergie stehen.
    ... durch Schlaganfall, Herzinfarkt, Blutungen aus inneren Organen, Gehirnblutungen, Epilepsie und anderen Krampfanfällen verursacht wurden.
    ... durch alkohol- und drogenbedingte Ausfälle und Einschränkungen über 1,1 Promille verursacht wurden.
    ... durch Kriegsereignisse verursacht wurden, terroristische Akte sind jedoch nach Maßangabe des Tarifs mitversichert.
    ... die versicherte Person bei der Begehung einer Straftat erleidet.
    ... mit einer Vergiftung durch Alkohol, Drogen oder Medikamentenmissbrauch in Zusammenhang stehen.

    AOK-KlinikPRIVAT Unfall beantragen

    Krankenhausaufenthalte können ganz schön teuer werden. Der Zusatztarif AOK-KlinikPRIVAT Unfall bietet Ihnen finanzielle Unterstützung und zusätzliche Leistungen bei Krankenhausaufenthalten nach Unfällen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen.

    Fragen & Antworten

    • Wie viel kostet AOK-KlinikPRIVAT Unfall?

      Der Zusatztarif AOK-KlinikPRIVAT Unfall bietet vielfältige Leistungen über die GKV hinaus, und das zu günstigen Konditionen:

      • Für Versicherte unter 20 Jahre wird ein monatlicher Beitrag von 3,96 Euro fällig.
      • Versicherte zwischen 20 und 39 Jahren zahlen einen monatlichen Beitrag von 4,50 Euro.
      • AOK-Versicherte zwischen 40 und 59 Jahren zahlen einen monatlichen Beitrag von 5,64 Euro. 
      • Ab 60 Jahren zahlen Versicherte monatlich 16,33 Euro.

      Es besteht keine Wartezeit beim Abschluss des Tarifs.

    • Was würde eine Krankenhaus-Zusatzversicherung für mich monatlich kosten?

      Das ist abhängig davon, welchen Tarif Sie wünschen. Der AOK-KlinikPRIVAT Unfall kostet z. B. monatlich ab dem 20. Lebensjahr 4,50 Euro.

    • Wie kann ich mich noch besser absichern?

      Sie wünschen eine umfassende Absicherung im Krankenhaus, unabhängig von der Diagnose? Unser Kooperationspartner für Zusatzversicherungen, die Union Krankenversicherung, hat verschiedene Angebote im stationären Bereich. Informieren Sie sich telefonisch unter 0681 844-7033 (Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr) oder per Live-Beratung.

    • Ich finde es schade, dass von meiner Krankenkasse keine Möglichkeit auf ein Zweitbettzimmer besteht. Das hätte ich gerne gebucht.

      Unser Kooperationspartner für Zusatzversicherungen, die Union Krankenversicherung, hat verschiedene Angebote im stationären Bereich. Informieren Sie sich telefonisch unter 0681 844-7033 (Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr) oder per Live-Beratung.

    Haben Sie weitere Fragen zum Zusatztarif

    Die Experten der Union Krankenversicherung beraten Sie gerne telefonisch. Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr +49 681 844-7033

    • Live-Beratung – per Chat: Die Experten der Union Krankenversicherung beraten Sie gerne persönlich. Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr.

    Häufige Fragen zur Krankenhauszusatzversicherung

    • Was kostet ein Einzelzimmer im Krankenhaus pro Tag?

      Die Kosten für ein Einzelzimmer unterscheiden sich je nach Krankenhaus, Ausstattung und Region. Selbstzahler müssen mit Preisen zwischen rund 90 und 135 Euro am Tag rechnen. Eine Krankenhauszusatzversicherung übernimmt in der Regel die Kosten.

      Ab wann greift eine Krankenhauszusatzversicherung?

      Ob Sie die Krankenhauszusatzversicherung sofort nutzen können oder es eine Wartezeit gibt, ist abhängig von der Versicherungsgesellschaft. Aber grundsätzlich soll die Zusatzversicherung Ihnen Zusatzleistungen im Krankenhaus ermöglichen. Das heißt, müssen Sie geplant oder ungeplant ins Krankenhaus, dann können Sie die Krankenhauszusatzversicherung in der Regel beanspruchen.

    • Was kostet eine Krankenhauszusatzversicherung?

      Die Kosten für eine Krankenhauszusatzversicherung sind abhängig von den Leistungen, die Sie im Krankenhaus in Anspruch nehmen möchten und unterscheiden sich je nach Versicherungsanbieter. So kostet die Versicherung zum Beispiel mehr, wenn Sie statt einem Zwei- ein Einzelbettzimmer wünschen. Was die Krankenhauszusatzversicherung bei den AOK-Kooperationspartnern konkret kostet, erfahren Sie bei Ihrer AOK.

      Welche Kooperationspartner hat die AOK für die Krankenhaususatzversicherung?

      Die regionalen AOKs arbeiten mit verschiedenen Kooperationspartnern zusammen:

      • AOK Baden-Württemberg: Allianz Private Krankenversicherungs-AG
      • AOK Bayern: Allianz Private Krankenversicherungs-AG
      • AOK Bremen/Bremerhaven: ALTE OLDENBURGER
      • AOK Hessen: DKV
      • AOK Niedersachsen: ALTE OLDENBURGER
      • AOK Nordost: UKV Union Krankenversicherung
      • AOK NordWest: UKV Union Krankenversicherung
      • AOK Rheinland/Hamburg: vigo Krankenversicherung VVaG
      • AOK Sachsen-Anhalt: UKV Union Krankenversicherung
    Aktualisiert: 08.12.2025

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