Krankenhauszusatzversicherung
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Inhalte im Überblick
Ihr allgemeiner Versichertenschutz bei einem Krankenhausaufenthalt
Gesetzlich versicherten Patienten und Patientinnen steht bei einem Krankenhausaufenthalt grundsätzlich die sogenannte Regelversorgung zu. Das heißt, sie erhalten die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, die zu ihrer medizinischen Versorgung erforderlich sind. Inbegriffen sind zum Beispiel die Kosten für die erforderliche ärztliche Behandlung, die notwendigen Medikamente und Hilfsmittel sowie in einem gewissen Umfang die Unterbringung und Verpflegung. Versicherte ab 18 Jahren müssen sich jedoch an den Kosten mit einer Zuzahlung von 10 Euro pro Kalendertag beteiligen.
Vorteile einer Krankenhauszusatzversicherung
Mit einer Krankenhauszusatzversicherung genießen Sie zusätzlichen Komfort während Ihres Krankenhausaufenthalts und erhalten eine medizinische Versorgung nach Ihren persönlichen Wünschen. Die AOK arbeitet dafür mit Kooperationspartnern zusammen. Welche Vorteile die Krankenhauszusatzversicherung bietet, unterscheidet sich von Kooperations- zu Kooperationspartner. Folgende Vorteile können im Angebot enthalten sein:
- Maximaler Komfort: Für eine optimale Genesung genießen Sie die Ruhe in einem Einzel- oder Zweibettzimmer.
- Finanzieller Zuschuss: Erhalten Sie mit dem Krankenhaustagegeld einen Zuschuss für zusätzliche Ausgaben während Ihres Krankenhausaufenthalts, z. B. für einen Telefonanschluss oder Internetzugang.
- Kürzere Wartezeiten: Erhalten Sie schneller einen Platz im gewünschten Krankenhaus und warten sie kürzer auf die Behandlung bei bestimmten Fachärzten oder -innen.
- Bessere Verpflegung: Genießen Sie eine hochwertigere Verpflegung, die den Aufenthalt im Krankenhaus angenehmer macht.
- Flexibilität bei der Arztwahl: Wählen Sie einen Arzt oder eine Ärztin Ihres Vertrauens und profitieren Sie von der Option auf Chefarztbehandlung.
Krankenhauszusatzversicherung abschließen
Ihre AOK arbeitet mit einem Kooperationspartner zusammen, um Ihnen über den gesetzlichen Schutz hinaus einen angenehmen Krankenhausaufenthalt zu vergünstigten Konditionen zu ermöglichen. Alle Informationen zur Krankenhauszusatzversicherung des Kooperationspartners erhalten Sie im Folgenden bei Ihrer AOK.
Kostenübernahme für eine Behandlung im Krankenhaus
Bei einem notwendigen Krankenhausaufenthalt (vollstationär, teilstationär oder ambulant) trägt die AOK die Kosten für die erforderliche ärztliche Behandlung, die erforderlichen Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, die Krankenpflege, die Unterkunft und die Verpflegung im jeweils vorgesehenen gesetzlichen Umfang. Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Krankenhauswahl. Nutzen Sie beispielsweise den AOK-Krankenhausnavigator für umfangreiche Informationen, Bewertungen und Kontaktdaten der Krankenhäuser in Ihrer Nähe.
Zusatztarif: AOK-KlinikPRIVAT Unfall
Für alle, die ihren Krankenhausaufenthalt so angenehm und gesundheitsförderlich wie möglich gestalten wollen, bietet die AOK Nordost gemeinsam mit dem Kooperationspartner Union Krankenversicherung (UKV) den Zusatztarif AOK-KlinikPRIVAT Unfall an.
Eine Krankenhauszusatzversicherung deckt Kosten ab, die in der Regel selbst gezahlt werden müssen, wie z.B. eine Unterbringung im Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer, eine Chefarztbehandlung und viele weitere - Sie entscheiden selbst, was Ihnen wichtig ist. Bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen zahlt die UKV ein Ersatzkrankenhaustagegeld. Und das alles ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit. So können Sie sich auf das Wichtigste konzentrieren: Ihre Genesung.
Welche Zusatzleistungen erwarten mich?
Aufenthalte im Krankenhaus
Operation
Anschlussheilbehandlung und Reha
Erstattung der Kosten
Der Versicherer erstattet Kosten bei einer medizinisch notwendigen Krankenhausbehandlung und ambulanten Operationen wegen Unfallfolgen. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Der Tarif leistet nicht für Unfälle, die
... von der versicherten Person vorsätzlich herbeigeführt wurden.... im Zusammenhang mit Kernenergie stehen.
... durch Schlaganfall, Herzinfarkt, Blutungen aus inneren Organen, Gehirnblutungen, Epilepsie und anderen Krampfanfällen verursacht wurden.
... durch alkohol- und drogenbedingte Ausfälle und Einschränkungen über 1,1 Promille verursacht wurden.
... durch Kriegsereignisse verursacht wurden, terroristische Akte sind jedoch nach Maßangabe des Tarifs mitversichert.
... die versicherte Person bei der Begehung einer Straftat erleidet.
... mit einer Vergiftung durch Alkohol, Drogen oder Medikamentenmissbrauch in Zusammenhang stehen.
AOK-KlinikPRIVAT Unfall beantragen
Krankenhausaufenthalte können ganz schön teuer werden. Der Zusatztarif AOK-KlinikPRIVAT Unfall bietet Ihnen finanzielle Unterstützung und zusätzliche Leistungen bei Krankenhausaufenthalten nach Unfällen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen.
Fragen & Antworten
Wie viel kostet AOK-KlinikPRIVAT Unfall? Was würde eine Krankenhaus-Zusatzversicherung für mich monatlich kosten? Wie kann ich mich noch besser absichern? Ich finde es schade, dass von meiner Krankenkasse keine Möglichkeit auf ein Zweitbettzimmer besteht. Das hätte ich gerne gebucht.
Haben Sie weitere Fragen zum Zusatztarif
Die Experten der Union Krankenversicherung beraten Sie gerne telefonisch. Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr +49 681 844-7033
- Live-Beratung – per Chat: Die Experten der Union Krankenversicherung beraten Sie gerne persönlich. Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr.
Häufige Fragen zur Krankenhauszusatzversicherung
Was kostet ein Einzelzimmer im Krankenhaus pro Tag? Was kostet eine Krankenhauszusatzversicherung?
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