Erstattungen & Rechnungen einreichen
Nachweise und Rechnungen einreichen: So erstatten wir Ihnen die Kosten
Die zusätzlichen Gesundheitsangebote werden nicht über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgerechnet. Sie erhalten stattdessen eine Privatrechnung, die Sie zunächst selbst bezahlen. Die Rechnung und gegebenenfalls notwendige Nachweise reichen Sie unter Angabe Ihrer Bankverbindung wie folgt bei Ihrer AOK ein:
- per Post oder
- über das Onlineportal beziehungsweise die App „Meine AOK“.
Die AOK prüft Ihre Unterlagen und überweist Ihnen das Geld auf das angegebene Konto.
Weitere Informationen zu zusätzlichen Gesundheitsleistungen

Zusätzliche Gesundheitsleistungen
Ihre AOK setzt sich über die gesetzlichen Leitungen hinaus für Ihre Gesundheit ein. Lesen Sie hier, welche Mehrleistungen Ihre AOK bietet.
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Weitere Anträge auf Erstattung zum Beispiel von Fahrkosten, Behandlungskosten im Ausland oder kieferorthopädischen Behandlungskosten finden Sie auf unserer Seite „Erstattungen & Zuzahlungsbefreiung“.
Viele Ihrer Fragen beantworten wir in unserem FAQ-Bereich. Alternativ können Sie selbstverständlich jederzeit auch direkt Kontakt zu uns aufnehmen.
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