Erstattungen & Rechnungen einreichen
Nachweise und Rechnungen bei der AOK Niedersachsen einreichen: So erstatten wir Ihnen die Kosten
Sie wollen die attraktiven Mehrleistungen der AOK Niedersachsen nutzen, dann können Sie ganz unkompliziert die Rechnungen bei uns einreichen. Die personifizierte Rechnung bzw. das Privatrezept reichen Sie wie folgt bei Ihrer AOK ein:
- per Post oder
- über das Onlineportal beziehungsweise die App „Meine AOK“.
Sie sind noch nicht registriert? Kein Problem – melden Sie sich jetzt kostenfrei für „Meine AOK“ an.
Natürlich können Sie die Rechnung auch direkt bei der AOK vor Ort abgeben oder sich vor Ort informieren.
Die AOK Niedersachsen beteiligt sich im Rahmen der Mehrleistungen an den Kosten für folgende zusätzliche Leistungen:
- Professionelle Zahnreinigung
- Osteopathie
- Alternative Arzneimittel der Anthroposophie und Phytotherapie
- Reiseschutzimpfungen
- Früherkennungsuntersuchung Hautkrebs
- Alternativmedizin Homöopathie
- Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt
- Sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung
Wir erstatten die Kosten für Rechnungen zu 80 %, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Die AOK prüft Ihre Unterlagen und überweist Ihnen das Geld schnellstmöglich auf Ihr Konto.
Weitere Informationen zu zusätzlichen Gesundheitsleistungen

Zusätzliche Gesundheitsleistungen
Ihre AOK setzt sich über die gesetzlichen Leitungen hinaus für Ihre Gesundheit ein. Lesen Sie hier, welche Mehrleistungen Ihre AOK bietet.
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Weitere Anträge auf Erstattung zum Beispiel von Fahrkosten, Behandlungskosten im Ausland oder kieferorthopädischen Behandlungskosten finden Sie auf unserer Seite „Erstattungen & Zuzahlungsbefreiung“.
Viele Ihrer Fragen beantworten wir in unserem FAQ-Bereich. Alternativ können Sie selbstverständlich jederzeit auch direkt Kontakt zu uns aufnehmen.
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