Kinderkrankenschein einreichen und Kinderkrankengeld erhalten

Können Sie wegen Ihres kranken Kindes nicht zur Arbeit, zahlt Ihnen die AOK Kinderkrankengeld. Alle Informationen, wie Sie Kinderkrankengeld beantragen und erhalten, finden Sie auf dieser Seite.

Kinderkrankengeld beantragen: So gehen Sie vor

Wenn Ihr Kind krank ist und Sie deshalb nicht arbeiten können, benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Kinderkrankengeld – den sogenannten Kinderkrankenschein. Diesen stellt der Kinderarzt oder die Kinderärztin aus. Wie Sie den ausgefüllten Kinderkrankenschein an die AOK übermitteln und was zu beachten ist, wenn Sie Ihr Kind zu Hause betreuen oder ins Krankenhaus beziehungsweise zur Reha begleiten, erfahren Sie im Folgenden.

Kinderkrankenschein einreichen: Ermitteln Sie Ihre AOK

Das Einreichen des Kinderkrankenscheins und die Beantragung von Kinderkrankengeld unterscheiden sich regional. Bitte geben Sie Ihre Postleitzahl ein, damit wir Ihnen den passenden Informationen anzeigen können. Falls Sie außerhalb der Region Ihrer zuständigen AOK wohnen, wählen Sie bitte Ihre AOK unten aus der Liste.

Weitere Informationen zum Kinderkrankengeld

Eine Mutter sitzt bei ihrem zugedeckten Kind auf dem Sofa, hält ein Fieberthermometer in der Hand und telefoniert.

Kinderkrankengeld

Wer ein krankes Kind unter 12 Jahren zu Hause betreut, kann Kinderkrankengeld erhalten. Voraussetzungen und Anspruchtage finden Sie hier.

Eine junge Frau beugt sich lächelnd zu einem Kind, das in einem Krankenhausbett liegt.

Kind im Krankenhaus

Wird Ihr Kind stationär im Krankenhaus behandelt, haben Sie gegebenenfalls Anspruch auf Kinderkrankengeld. Das sind die Voraussetzungen.

Sie können keine Auswahl treffen oder benötigen weitere Informationen?

Viele Ihrer Fragen beantworten wir in unserem FAQ-Bereich. Alternativ können Sie selbstverständlich jederzeit auch direkt Kontakt zu uns aufnehmen.

Aktualisiert: 11.11.2025

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