Kinderkrankenschein einreichen und Kinderkrankengeld erhalten
Kinderkrankengeld beantragen: So gehen Sie vor
Wenn Ihr Kind krank ist und Sie deshalb nicht arbeiten können, benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Kinderkrankengeld – den sogenannten Kinderkrankenschein. Diesen stellt der Kinderarzt oder die Kinderärztin aus. Wie Sie den ausgefüllten Kinderkrankenschein an die AOK übermitteln und was zu beachten ist, wenn Sie Ihr Kind zu Hause betreuen oder ins Krankenhaus beziehungsweise zur Reha begleiten, erfahren Sie im Folgenden.
Bei der AOK Rheinland/Hamburg gibt es mehrere Möglichkeiten, die Bescheinigung einzureichen
Sie kümmern sich um Ihr Kind und wir uns um Ihr Einkommen. Auf diesen Wegen können Sie den Kinderkrankenschein bei uns einreichen:
- per Post an folgende Adresse: AOK Rheinland/Hamburg, 40466 Düsseldorf
- digital über die Online-Filiale „Meine AOK“ oder über die „Meine AOK“-App
- oder in Ihrer AOK-Filiale vor Ort
Die AOK Rheinland/Hamburg erklärt das Thema Kinderkrankengeld in einem Video
Sie möchten sich zum Thema Kinderkrankengeld informieren? Unser Video gibt Ihnen Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Weitere Informationen zum Kinderkrankengeld

Kinderkrankengeld
Wer ein krankes Kind unter 12 Jahren zu Hause betreut, kann Kinderkrankengeld erhalten. Voraussetzungen und Anspruchtage finden Sie hier.

Kind im Krankenhaus
Wird Ihr Kind stationär im Krankenhaus behandelt, haben Sie gegebenenfalls Anspruch auf Kinderkrankengeld. Das sind die Voraussetzungen.
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Viele Ihrer Fragen beantworten wir in unserem FAQ-Bereich. Alternativ können Sie selbstverständlich jederzeit auch direkt Kontakt zu uns aufnehmen.
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