Kinderkrankenschein einreichen und Kinderkrankengeld erhalten

Können Sie wegen Ihres kranken Kindes nicht zur Arbeit, zahlt Ihnen die AOK Kinderkrankengeld. Alle Informationen, wie Sie Kinderkrankengeld beantragen und erhalten, finden Sie auf dieser Seite.

Kinderkrankengeld beantragen: So gehen Sie vor

Wenn Ihr Kind krank ist und Sie deshalb nicht arbeiten können, benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Kinderkrankengeld – den sogenannten Kinderkrankenschein. Diesen stellt der Kinderarzt oder die Kinderärztin aus. Wie Sie den ausgefüllten Kinderkrankenschein an die AOK übermitteln und was zu beachten ist, wenn Sie Ihr Kind zu Hause betreuen oder ins Krankenhaus beziehungsweise zur Reha begleiten, erfahren Sie im Folgenden.

Antrag auf Kinderkrankengeld bei der AOK Niedersachsen einreichen

Den ausgefüllten Antrag auf Kinderkrankengeld (Kinderkrankenschein) können Sie ganz unkompliziert bei Ihrer AOK über das Online-ServiceCenter „Meine AOK“ einreichen. Fotografieren Sie dafür den Kinderkrankenschein und laden Sie das Bild hoch. Auf „Meine AOK“ erhalten Sie übrigens auch einen Überblick, wie viele Kinderkrankentage Sie bereits in Anspruch genommen haben.

  • Alternative Einreichungswege

    Falls Sie die Unterlagen nicht digital übermitteln möchten, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:

  • So geht es weiter

    Ihr Arbeitgeber übermittelt der AOK Ihre Entgeltbescheinigung elektronisch – in der Regel innerhalb von sechs Wochen mit der nächsten Lohnabrechnung. Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, zahlt die AOK das Kinderkrankengeld direkt an Sie aus.

    Über „Meine AOK“ können Sie jederzeit den Bearbeitungsstatus Ihres Antrags verfolgen. Dort erhalten Sie auch einen aktuellen Überblick, wie viele Kinderkrankentage Sie bereits in Anspruch genommen haben.

  • Stationäre Mitaufnahme

    Begleiten Sie Ihr Kind während eines stationären Aufenthalts im Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung, erhalten Sie dort eine Bescheinigung über die Dauer und medizinische Notwendigkeit der Mitaufnahme. Zusätzlich zur Bescheinigung der Mitaufnahme ist hier noch ein Antrag auf Kinderkrankengeld auszufüllen. Diesen erhalten Sie bei Ihrer AOK.

    Beide Dokumente – die Bescheinigung und den ausgefüllten Antrag – können Sie über „Meine AOK“ hochladen.

Weitere Informationen zum Kinderkrankengeld

Eine Mutter sitzt bei ihrem zugedeckten Kind auf dem Sofa, hält ein Fieberthermometer in der Hand und telefoniert.

Kinderkrankengeld

Wer ein krankes Kind unter 12 Jahren zu Hause betreut, kann Kinderkrankengeld erhalten. Voraussetzungen und Anspruchtage finden Sie hier.

Eine junge Frau beugt sich lächelnd zu einem Kind, das in einem Krankenhausbett liegt.

Kind im Krankenhaus

Wird Ihr Kind stationär im Krankenhaus behandelt, haben Sie gegebenenfalls Anspruch auf Kinderkrankengeld. Das sind die Voraussetzungen.

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Viele Ihrer Fragen beantworten wir in unserem FAQ-Bereich. Alternativ können Sie selbstverständlich jederzeit auch direkt Kontakt zu uns aufnehmen.

Aktualisiert: 23.12.2025

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