Vertretung von Kindern & Vollmachten in der ePA

Mit der „AOK Mein Leben“-App können Sie Ihre elektronische Patientenakte (ePA) selbstständig verwalten oder dafür eine Vertretung bestimmen. Sie selbst können ebenfalls andere Personen bei der Verwaltung der ePA vertreten, zum Beispiel Kinder oder ältere Familienangehörige. So richten Sie die Vertreterfunktion in Ihrer „AOK Mein Leben“-App ein.
Eine junge Mutter steht in der Küche und hält ihr Baby auf dem Arm. In der rechten Hand hält sie ein Smartphone und liest sich darauf etwas durch.© iStock / jacoblund

Inhalte im Überblick

    ePA für andere Personen verwalten

    Mit der „AOK Mein Leben“-App ist es technisch möglich, die elektronische Patientenakte (ePA) einer anderen Person stellvertretend zu verwalten. Das erleichtert die Nutzung der ePA für Personen, die keine ePA-App verwenden oder ihre Akte aus anderen Gründen nicht selbst führen können. Dabei muss nicht zwingend eine Verwandtschaft bestehen. Die vertretungsberechtigte Person sollte jedoch eine Vertrauensperson sein. Das kann ein Familienmitglied, aber auch eine enge Bezugsperson oder eine gesetzliche Betreuungsperson sein. Insgesamt können bis fünf Vertreter und Vertreterinnen für eine Person festgelegt werden.

    Eine Vertretung für die ePA kann unter anderem für folgende Personen eingerichtet werden:

    • Kinder unter sechzehn Jahren
    • Ältere oder pflegebedürftige Familienangehörige
    • Personen, die keine ePA-App nutzen können oder möchten
    • Für Sie selbst, wenn eine andere Person Ihre Vertretung übernehmen soll

    Mit der Vertretungsregel wird somit eine Vollmacht erteilt, die ePA des Kindes oder anderer Personen zu verwalten.

    Elektronische Patientenakte für mein Kind

    Mitversicherte Kinder erhalten automatisch eine eigene elektronische Patientenakte. Sie wird auch für Neugeborene angelegt, sobald diese gesetzlich krankenversichert sind. Bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres verwalten die Eltern die ePA für ihr Kind und entscheiden, ob eine ePA eingerichtet werden soll. Wünschen Eltern das nicht, müssen sie dem widersprechen. Ab 15 Jahren können Kinder die ePA dann selbstbestimmt verwalten und entscheiden, ob sie eine ePA haben möchten.

    Voraussetzung für eine ePA-Vertretung

    Wer die Vertretung für eine andere Person übernehmen möchte, braucht dafür die ePA-App der eignen Krankenkasse, denn darüber wird die Vertretung eingerichtet und die ePA verwaltet. Sind Sie bei der AOK versichert, dann ist das die „AOK Mein Leben“-App. Die Vertretung und die zu vertretende Person müssen nicht bei derselben Krankenkasse versichert sein.

    ePA-Vertretung einrichten

    Die Vertretung richten Sie über die „AOK Mein Leben“-App ein. Wie Sie dabei vorgehen, erklären wir Ihnen Schritt für Schritt im folgenden Dokument:

    Passende Dokumente zum Download von der AOK

    Was die Vertretung in der ePA alles darf

     Mit der Vertretung sollten nur Personen beauftragt werden, denen Sie voll und ganz vertrauen. Denn die Vertretung hat annähernd dieselben Rechte wie der Inhaber oder die Inhaberin der Akte. Sie kann:

    • Dokumente einsehen, einstellen, herunterladen oder löschen
    • Dokumente verbergen oder sichtbar machen
    • Berechtigungen für Ärzte, Ärztinnen, Krankenhäuser und Apotheken vergeben oder entziehen
    • Protokolldaten einsehen

    Vertreter oder Vertreterinnen dürfen aber keine weiteren Vertretungen benennen. Zudem sind sie nicht befugt, die Akte zu löschen.

    Aktualisiert: 30.04.2025

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