Widerspruch zur elektronischen Patientenakte (ePA)

Inhalte im Überblick
Sie entscheiden über ePA
Wer eine elektronische Patientenakte (ePA) möchte, muss künftig nichts weiter tun. Eine persönliche ePA wird Ihnen 2025 von der AOK eingerichtet und zur Verfügung gestellt. Sie können in der ePA alle Daten ablegen, die für Ihre Gesundheit relevant sind und diese Informationen Arztpraxen oder anderen Gesundheitseinrichtungen zur Verfügung stellen. Dazu gehören zum Beispiel ärztliche Befunde, Röntgenbilder, Arztbriefe, OP-Berichte oder Medikationspläne. Das ermöglicht eine effizientere Behandlung durch schnellen Zugriff auf die Krankheitsgeschichte, erspart lange Vorgespräche und vermeidet Doppeluntersuchungen.
Grundsätzlich gehört die ePA den Versicherten. Sie können also selbst entscheiden, ob Sie diese Möglichkeit nutzen möchten. Wünschen Sie das nicht, müssen Sie der Erstellung der ePA widersprechen. Der Widerspruch gegen die ePA wird auch als Opt-out-Verfahren bezeichnet.
Widerspruchsmöglichkeiten der ePA
Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Möchten Sie die ePA oder bestimmte Funktionen nicht nutzen, müssen Sie dem aktiv widersprechen. Folgende Optionen haben Sie:
- Widerspruch gegen das Anlegen und die Einrichtung Ihrer ePA
- Einzelwiderspruch gegen
- Zugriff einer bestimmten medizinischen Einrichtung
- Speicherung medizinischer Abrechnungsdaten
- Speicherung von Medikationsdaten aus dem E-Rezept
- Nutzung von Daten zu Forschungszwecken
Inkrafttreten der ePA und Fristen für den Widerspruch
Die elektronische Patientenakte wird 2025 allen Versicherten zur Verfügung gestellt. Wünschen Sie keine persönliche ePA, können Sie der ePA jederzeit widersprechen. Ein Widerspruch ist aber auch möglich, wenn die ePA bereits für Sie angelegt ist. Dann wird Ihre ePA einschließlich aller Inhalte wieder gelöscht.
Entscheiden Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt wieder, die ePA doch zu nutzen, legt Ihre AOK eine neue ePA für Sie an. Dokumente und Einstellungen aus der alten ePA stehen dann allerdings nicht zur Verfügung.
ePA bei meiner AOK widersprechen
Den Widerspruch gegen die Einrichtung Ihrer elektronischen Patientenakte legen Sie direkt bei Ihrer AOK ein. Ihre AOK bietet dafür ein entsprechendes Formular an. Dieses können Sie auch nutzen, wenn die ePA bereits für Sie angelegt worden ist. Einzelwidersprüche können Sie bequem über die ePA in der „AOK Mein Leben“-App selbst einrichten. Versicherte ohne App können dafür auch die Ombudsstelle ihrer AOK ansprechen. Diese unterstützt bei der Einrichtung eines Einzelwiderspruchs.
Ihre AOK Baden-Württemberg informiert: Warum die ePA auch für Sie von Vorteil ist
Welche Vorteile Ihnen die elektronische Patientenakte bietet und was Sie sonst noch wissen müssen zur ePA finden Sie hier.
ePA-Infos Ihrer AOK Baden-Württemberg nach § 343 SGB V zum Download
Für Versicherte, die ab 2025 eine ePA erhalten
Dieses ab 2025 geltende Infomaterial gilt für die „ePA für alle" – also die ePA, die Versicherte 2025 automatisch erhalten.
Für Versicherte, die bereits eine ePA haben
Dieses Infomaterial gilt nur für Versicherte, die bereits eine ePA haben oder die ePA noch vor 2025 nutzen werden.
Widerspruchsmöglichkeiten zur ePA für Alle bei Ihrer AOK Baden-Württemberg
Sie möchten die Vorteile der ePa nicht nutzen? So können Sie widersprechen:
- Über die AOK Mein Leben-App
- Schicken Sie uns eine Nachricht über unser Onlineportal „Meine AOK“
- Schicken Sie Ihren unterschriebenen Widerspruch per Post an uns
- Melden Sie sich telefonisch bei uns
- Vereinbaren Sie einen Termin im AOK-KundenCenter vor Ort
Einrichtung einer ePA bei meiner AOK widersprechen
Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)? Wie sieht der gesetzliche Rahmen für die ePA aus?
gematik: ePA aktuell.
Bundesministerium für Gesundheit:
Bundeskabinett beschließt Digitalgesetze für bessere Versorgung und Forschung im Gesundheitswesen
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