Widerspruch zur elektronischen Patientenakte (ePA)

Inhalte im Überblick
Sie entscheiden über Ihre ePA
Für alle AOK-Versicherten steht eine elektronische Patientenakte bereit. In ihr können wichtige medizinische Informationen gespeichert werden, zum Beispiel ärztliche Befunde, Röntgenbilder, Arztbriefe, OP-Berichte oder Medikationspläne. Das ermöglicht eine effizientere Behandlung durch schnellen Zugriff auf die Krankheitsgeschichte, erspart lange Vorgespräche und vermeidet Doppeluntersuchungen.
Grundsätzlich gilt: Die ePA gehört Ihnen. Sie entscheiden selbst,
- ob Sie die ePA nutzen möchten
- welche Daten gespeichert werden dürfen und
- wer darauf zugreifen kann.
Sie können die elektronische Patientenakte vollständig nutzen, nur teilweise für ausgewählte Ärztinnen und Ärzte freigeben oder ihr ganz widersprechen.
Widerspruchsmöglichkeiten der ePA
Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Möchten Sie die ePA oder bestimmte Funktionen nicht nutzen, müssen Sie dem aktiv widersprechen. Folgende Optionen haben Sie:
Kompletter Widerspruch
- Ihre elektronische Patientenakte wird vollständig gelöscht.
Einzelwidersprüche
Sie können bestimmte Funktionen oder Zugriffe ausschließen, zum Beispiel:
- den Zugriff einzelner Arztpraxen oder Einrichtungen
- die Speicherung medizinischer Abrechnungsdaten
- die Speicherung von Medikationsdaten aus dem E-Rezept
- die Nutzung Ihrer Daten zu Forschungszwecken
Das bedeutet der Widerspruch gegen die ePA
Wenn Sie der elektronischen Patientenakte komplett widersprechen, wird Ihre bestehende ePA gelöscht. Dabei werden alle darin gespeicherten Dokumente und Einstellungen vollständig entfernt.
Entscheiden Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt wieder für die Nutzung der ePA, richtet Ihre AOK eine neue, leere ePA für Sie ein. Inhalte aus der gelöschten ePA stehen dann nicht mehr zur Verfügung.
Widerspruch oder Einschränkung einrichten
Wenn Sie der elektronischen Patientenakte widersprechen oder einzelne Funktionen einschränken möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:
Mit der „AOK Mein Leben“-App
In der „AOK Mein Leben“-App können Sie selbst Zugriffe auf Ihre elektronische Patientenakte verwalten, Freigaben erteilen oder entziehen und Einzelwidersprüche festlegen.
Ohne App
Auch ohne App können Sie Ihre ePA verwalten – zum Beispiel am PC mit dem Desktop Client. Die Ombudsstelle Ihrer AOK unterstützt Sie dabei.
ePA bei meiner AOK widersprechen
Wenn Sie Ihre elektronische Patientenakte nicht nutzen möchten, können Sie ihr hier widersprechen. Ihre AOK löscht Ihre ePA anschließend vollständig. Regionale Informationen dazu erhalten Sie, nachdem Sie Ihre Postleitzahl eingegeben haben.
Fragen und Antworten zur ePA und dem Widerspruch
Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)? Was passiert mit meinen Daten, wenn ich der elektronischen Patientenakte widerspreche?
gematik: ePA aktuell.
Bundesministerium für Gesundheit:
Bundeskabinett beschließt Digitalgesetze für bessere Versorgung und Forschung im Gesundheitswesen
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