Widerspruch zur elektronischen Patientenakte (ePA)

Anfang 2025 wurde für alle AOK-Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA) angelegt. Wenn Sie Ihre ePA nicht nutzen möchten, können Sie dieser jederzeit widersprechen. Ihre AOK löscht Ihre ePA dann vollständig. Alternativ können Sie die Nutzung auch gezielt einschränken.
Ein Pärchen in seinen 50ern lümmelt gemeinsam auf der Couch – sie hält ein Tablet, er ein Smartphone in Händen.© iStock / RyanJLane

Inhalte im Überblick

    Sie entscheiden über Ihre ePA

    Für alle AOK-Versicherten steht eine elektronische Patientenakte bereit. In ihr können wichtige medizinische Informationen gespeichert werden, zum Beispiel ärztliche Befunde, Röntgenbilder, Arztbriefe, OP-Berichte oder Medikationspläne. Das ermöglicht eine effizientere Behandlung durch schnellen Zugriff auf die Krankheitsgeschichte, erspart lange Vorgespräche und vermeidet Doppeluntersuchungen.

    Grundsätzlich gilt: Die ePA gehört Ihnen. Sie entscheiden selbst,

    • ob Sie die ePA nutzen möchten
    • welche Daten gespeichert werden dürfen und
    • wer darauf zugreifen kann.

    Sie können die elektronische Patientenakte vollständig nutzen, nur teilweise für ausgewählte Ärztinnen und Ärzte freigeben oder ihr ganz widersprechen.

    Widerspruchsmöglichkeiten der ePA

    Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Möchten Sie die ePA oder bestimmte Funktionen nicht nutzen, müssen Sie dem aktiv widersprechen. Folgende Optionen haben Sie:

    Kompletter Widerspruch
    • Ihre elektronische Patientenakte wird vollständig gelöscht.
    Einzelwidersprüche

    Sie können bestimmte Funktionen oder Zugriffe ausschließen, zum Beispiel:

    • den Zugriff einzelner Arztpraxen oder Einrichtungen
    • die Speicherung medizinischer Abrechnungsdaten
    • die Speicherung von Medikationsdaten aus dem E-Rezept
    • die Nutzung Ihrer Daten zu Forschungszwecken

    Das bedeutet der Widerspruch gegen die ePA

    Wenn Sie der elektronischen Patientenakte komplett widersprechen, wird Ihre bestehende ePA gelöscht. Dabei werden alle darin gespeicherten Dokumente und Einstellungen vollständig entfernt.

    Entscheiden Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt wieder für die Nutzung der ePA, richtet Ihre AOK eine neue, leere ePA für Sie ein. Inhalte aus der gelöschten ePA stehen dann nicht mehr zur Verfügung.

    Widerspruch oder Einschränkung einrichten

    Wenn Sie der elektronischen Patientenakte widersprechen oder einzelne Funktionen einschränken möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:

    Mit der „AOK Mein Leben“-App

    In der „AOK Mein Leben“-App können Sie selbst Zugriffe auf Ihre elektronische Patientenakte verwalten, Freigaben erteilen oder entziehen und Einzelwidersprüche festlegen. 

    Ohne App

    Auch ohne App können Sie Ihre ePA verwalten – zum Beispiel am PC mit dem Desktop Client. Die Ombudsstelle Ihrer AOK unterstützt Sie dabei.

    ePA bei meiner AOK widersprechen

    Wenn Sie Ihre elektronische Patientenakte nicht nutzen möchten, können Sie ihr hier widersprechen. Ihre AOK löscht Ihre ePA anschließend vollständig. Regionale Informationen dazu erhalten Sie, nachdem Sie Ihre Postleitzahl eingegeben haben.

    Fragen und Antworten zur ePA und dem Widerspruch

    • Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?

      In der ePA können Versicherte ihre Gesundheitsdaten dauerhaft digital speichern. Alle Versicherten haben 2025 automatisch eine elektronische Patientenakte erhalten, in der sie medizinische Dokumente ablegen und verwalten können. Auch Ärzte, Ärztinnen und anderes medizinisches Personal können Informationen in der ePA hinterlegen. Die Hoheit über die eigenen Daten liegt aber immer bei den Nutzerinnen und Nutzern: Sie entscheiden, welche Dokumente hochgeladen werden und wer darauf zugreifen darf. Versicherte können in der ePA alle Daten ablegen, die für ihre Gesundheit relevant sind. Dazu gehören zum Beispiel ärztliche Befunde, Röntgenbilder, Arztbriefe, OP-Berichte, Medikationspläne oder Gesundheitspässe wie der Impfausweis, das Zahnbonusheft oder der Mutterpass.

      Gilt der Widerspruch auch für Kinder und Jugendliche?

      Bis zum 15. Lebensjahr entscheiden die Sorgeberechtigten über die ePA. Ab dem 15. Lebensjahr können Jugendliche selbst entscheiden, ob sie eine ePA nutzen oder ihr widersprechen möchten.

      Was passiert mit der ePA, wenn ich nichts unternehme?

      Wenn Sie nicht widersprechen, bleibt Ihre ePA bestehen. Arztpraxen und andere medizinische Einrichtungen können sie im Behandlungskontext nutzen, zum Beispiel wenn Sie Ihre Gesundheitskarte vorlegen. Dann erhalten sie für 90 Tage Zugriff auf Ihre Akte – sofern Sie diesen nicht eingeschränkt haben.

      Beeinflusst mein Widerspruch gegen die ePA die Qualität meiner medizinischen Versorgung?

      Wer sich gegen die Erstellung seiner ePA entscheidet, muss grundsätzlich keine Einbußen in der Qualität seiner medizinischen Versorgung befürchten. Es kann aber sein, dass ohne die ePA Informationen über frühere Behandlungen, Diagnosen oder mögliche Allergien nicht so schnell verfügbar sind. Das könnte in einem Notfall zu Verzögerungen führen. Außerdem sind die Chancen für eine geeignete Behandlung umso größer, je besser die Ärztinnen und Ärzte ihre Patientinnen und Patienten kennen. Die ePA bündelt alle relevanten Informationen von Arztpraxen, Krankenhäusern, Apotheken und sonstigen medizinischen Einrichtungen und stellt sie den Ärztinnen und Ärztinnen auf einen Blick zur Verfügung.

      Bis wann kann ich Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte einlegen?

      Ein Widerspruch ist jederzeit möglich, es gibt keine Frist. Zudem können Sie jederzeit einen Widerspruch wieder aufheben und von der AOK eine neue, leere ePA für Sie anlegen lassen. Inhalte aus der alten, gelöschten ePA stehen dann nicht mehr zur Verfügung.

    • Was passiert mit meinen Daten, wenn ich der elektronischen Patientenakte widerspreche?

      Ihre ePA wird vollständig gelöscht. Alle gespeicherten Dokumente und Informationen werden entfernt und können nicht wiederhergestellt werden.

      Wie kann ich der elektronischen Patientenakte widersprechen?

      Wie Sie der ePA widersprechen, erfahren Sie auf unserer Seite zum ePA-Widerspruch.

      Ist es Pflicht, die ePA zu nutzen?

      Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Versicherte können auch in Zukunft selbst entscheiden, ob sie ihre Gesundheitsversorgung mit der ePA digital unterstützen und optimieren wollen oder ob alles so bleiben soll wie bisher. Deshalb wurde das Opt-out-Verfahren für die ePA gesetzlich verankert. Wer die ePA nicht nutzen möchte, kann sie löschen lassen. Gründe müssen Versicherte dabei nicht angeben.

      Habe ich bereits eine ePA?

      Ja, in den meisten Fällen schon. Für alle AOK-Versicherten, die nicht widersprochen haben, wurde bis Anfang 2025 automatisch eine ePA eingerichtet. Sie können das in der „AOK Mein Leben“-App oder im Desktop-Client prüfen. Alternativ hilft Ihnen auch die Ombudsstelle Ihrer AOK weiter.

      Wie sieht der gesetzliche Rahmen für die ePA aus?

      Das Digital-Gesetz (DigiG) der Bundesregierung hat das Ziel, den Behandlungsalltag von Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzten zu vereinfachen. Zentraler Baustein dieses Gesetzes ist die elektronische Patientenakte (ePA), die 2025 von den gesetzlichen Krankenkassen für ihre Versicherten eingerichtet wurde. Die Nutzung bleibt aber freiwillig. Ein Versicherter kann jederzeit widersprechen und die Akte löschen lassen.

    Weitere Fragen und Antworten

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