Der Vorstand der AOK

Die Führung der elf regionalen AOKs (Baden-Württemberg, Bayern, Bremen/Bremerhaven, Hessen, Niedersachsen, Nordost, NordWest, PLUS, Rheinland/Hamburg, Rheinland-Pfalz/Saarland und Sachsen-Anhalt) hat der Vorstand inne. Er wird nach demokratischen Prinzipien gewählt.

Inhalte im Überblick

    Die Aufgaben des AOK-Vorstands

    Die hauptamtliche Führung der AOK, der Vorstand, wird vom Verwaltungsrat für jeweils sechs Jahre gewählt. Diese Position wird je nach AOK von einer, zwei oder drei Personen ausgeübt.

    Der hauptamtliche Vorstand ist dabei für alle Abläufe und das Management des gesamten Geschäftsablaufes verantwortlich. Er führt die AOK als marktorientiertes Gesamtunternehmen nach modernen Management-Prinzipien. Die Menschen an der Spitze der AOK verfügen aufgrund langjähriger Erfahrung über exzellentes Know-how im Management der Gesundheitskasse.

    Der Vorstand vertritt die AOK gerichtlich und außergerichtlich.

    Wer wählt den Vorstand?

    Die AOK ist eine starke, demokratische Gemeinschaft. In der regelmäßig stattfindenden Sozialwahl bestimmen die Versicherten sowie die Arbeitgeber über die Zusammensetzung des Verwaltungsrats der regionalen AOKs.

    Dieser Verwaltungsrat aus 30 ehrenamtlichen Mitgliedern wählt den hauptamtlichen Vorstand der AOK.

    Lesen Sie hier mehr über die Selbstverwaltung der AOK, den Verwaltungsrat und dessen Aufgaben.

    Was die Sozialwahl ist, wann sie stattfindet und wie sie funktioniert, finden Sie hier.

    Die AOK informiert transparent und umfassend

    Die AOK steht für Transparenz. Das gilt auch für die Bezüge der AOK-Vorstände. Gemäß § 35a Abs. 6 Satz 2 SGB IV veröffentlichen wir daher einmal im Jahr die Gehälter der Vorstände für das zurückliegende Jahr.

    Die Bezüge auch der AOK-Vorstände setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen. Dazu gehören neben der Grundvergütung zum Teil auch variable erfolgsabhängige Prämien und die Nutzung von Dienstwagen.

    Die Höhe der Vorstandsvergütung und Zulagen legt der Verwaltungsrat der Krankenkasse fest. Der ehrenamtliche Rat aus Versicherten- und Arbeitgebervertretern prüft auch die Jahresrechnungsergebnisse und verabschiedet den Haushalt.

    Vorstand und Bevollmächtigte der AOK NordWest

    Vorsitzender des Vorstands

    Tom Ackermann, Vorsitzender des Vorstands© AOK
    Tom Ackermann, Vorsitzender des Vorstands

    Tom Ackermann

    Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands

    Dr. Christoph Vauth, Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands© AOK
    Dr. Christoph Vauth, Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands

    Dr. Christoph Vauth

    Mitglied des Vorstands

    Iris Kröner, Mitglied des Vorstands© AOK
    Mitglied des Vorstands

    Iris Kröner

    Organigramm der AOK NordWest

    Grafische Darstellung der Ressortverteilung des Vorstandes der AOK NordWest.

    Vorstandsbezüge bei der AOK NordWest

    Im Verwaltungsrat der AOK NordWest entscheiden Versicherte und Arbeitgeber durch ihre gewählten Vertreter über wesentliche Belange der Sozialversicherung, verabschieden zum Beispiel den Haushalt der Krankenkasse. Das Gremium legt auch die Höhe der Vorstandsbezüge fest. Der Verwaltungsrat der AOK NordWest unterliegt wiederum der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Ausgaben der Krankenkasse werden somit doppelt kontrolliert.

    Im Jahr 2024 bezogen der Vorstandsvorsitzende 313.842,50 Euro, sein Stellvertreter 279.206,40 Euro. Darin enthalten sind jeweils alle Nebenleistungen wie sämtliche Aufwendungen für die Altersvorsorge und die zu versteuernden Beträge für die Bereitstellung eines auch privat genutzten Dienstwagens.

    Unter der Verantwortung des Vorstands verwaltet die AOK NordWest im Jahr 2025 ein Haushaltsvolumen von 14,26 Milliarden Euro in der Krankenversicherung und betreut rund 2,97 Millionen Versicherte.

    Aktualisiert: 04.11.2025

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