Verzögerungen bei der Erstellung der elektronischen Gesundheitskarten
Wieso kommt es zu Verzögerungen?
Seit dem 01.01.2021 schreibt der Gesetzgeber vor, dass die bisherige Krankenkasse bei einem Krankenkassenwechsel, die bundeseinheitliche Krankenversicherungsnummer freigeben muss. Bei diesem Meldeverfahren kommt es derzeit bei allen Krankenkassen zu Verzögerungen.
Somit haben Sie möglicherweise bei einem Wechsel zur AOK Rheinland-Pfalz/Saarland noch keine elektronische Gesundheitskarte erhalten, obwohl Sie bereits Mitglied sind. Wir dürfen Ihnen wegen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen leider ohne die Freigabe Ihrer Versicherungsnummer durch Ihre vorherige Krankenkasse keine elektronische Gesundheitskarte ausstellen.
Zusammen mit den anderen Krankenkassen arbeiten wir mit Hochdruck an einer bundesweiten Lösung. Wir bitten um Verständnis.
Was können Sie tun?
Falls Sie den Prozess beschleunigen möchten, können Sie auch mit Ihrer bisherigen Krankenkasse in Verbindung treten und die umgehende Freigabe einfordern. Um eine ärztliche/zahnärztliche Behandlung auch ohne die elektronische Gesundheitskarte zu erhalten, stellen wir Ihnen gerne eine Bescheinigung aus, die Sie bei Ihrem Arztbesuch mitnehmen können. Füllen Sie dazu bitte einfach das folgende Formular aus. Die Bescheinigung wird Ihnen umgehend zugesendet.
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