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Der Vorstand der AOK

Die Führung der elf regionalen AOKs (Baden-Württemberg, Bayern, Bremen/Bremerhaven, Hessen, Niedersachsen, Nordost, NordWest, PLUS, Rheinland/Hamburg, Rheinland-Pfalz/Saarland und Sachsen-Anhalt) hat der Vorstand inne. Er wird nach demokratischen Prinzipien gewählt.

Inhalte im Überblick

    Die Aufgaben des AOK-Vorstands

    Die hauptamtliche Führung der AOK, der Vorstand, wird vom Verwaltungsrat für jeweils sechs Jahre gewählt. Diese Position wird je nach AOK von einer oder zwei Personen ausgeübt.

    Der hauptamtliche Vorstand ist dabei für alle Abläufe und das Management des gesamten Geschäftsablaufes verantwortlich. Er führt die AOK als marktorientiertes Gesamtunternehmen nach modernen Management-Prinzipien. Die Menschen an der Spitze der AOK verfügen aufgrund langjähriger Erfahrung über exzellentes Know-how im Management der Gesundheitskasse.

    Der Vorstand vertritt die AOK gerichtlich und außergerichtlich.

    Wer wählt den Vorstand?

    Die AOK ist eine starke, demokratische Gemeinschaft. In der regelmäßig stattfindenden Sozialwahl bestimmen die Versicherten sowie die Arbeitgeber über die Zusammensetzung des Verwaltungsrats der regionalen AOKs.

    Dieser Verwaltungsrat aus 30 ehrenamtlichen Mitgliedern wählt den hauptamtlichen Vorstand der AOK.

    Lesen Sie hier mehr über die Selbstverwaltung der AOK, den Verwaltungsrat und dessen Aufgaben.

    Was die Sozialwahl ist, wann sie stattfindet und wie sie funktioniert, finden Sie hier.

    Die AOK informiert transparent und umfassend

    Die AOK steht für Transparenz. Das gilt auch für die Bezüge der AOK-Vorstände. Gemäß § 35a Abs. 6 Satz 2 SGB IV veröffentlichen wir daher einmal im Jahr die Gehälter der Vorstände für das zurückliegende Jahr.

    Die Bezüge auch der AOK-Vorstände setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen. Dazu gehören neben der Grundvergütung auch variable erfolgsabhängige Prämien und die Nutzung von Dienstwagen.

    Die Höhe der Vorstandsvergütung und Zulagen legt der Verwaltungsrat der Krankenkasse fest. Der ehrenamtliche Rat aus Versicherten- und Arbeitgebervertretern prüft auch die Jahresrechnungsergebnisse und verabschiedet den Haushalt.

    Der Vorstand der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

    Dr. Martina Niemeyer führt seit April 2018 gemeinsam mit der Bevollmächtigten des Vorstandes, Christiane Firk, und dem Beauftragten des Vorstandes, Udo Hoffmann, die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland und trägt damit für rund 1,2 Millionen Versicherte und über 80.000 Arbeitgeber bei der größten gesetzlichen Krankenkasse in Rheinland-Pfalz und dem Saarland die Verantwortung. Seit vielen Jahren bekleidet Dr. Niemeyer Schlüsselpositionen bei der AOK. So war die promovierte Astrophysikerin unter anderem beim AOK-Bundeverband und beim Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) tätig. Sie engagierte sich zunächst als Bevollmächtigte des Vorstandes und anschließend als stellvertretende Vorstandsvorsitzende bei der damaligen AOK Westfalen-Lippe. Mit der Fusion zur AOK NordWest im Jahre 2010 wurde Dr. Niemeyer zunächst Mitglied des Vorstandes der Krankenkasse, die ihren Sitz in Dortmund. Im Jahre 2014 stieg sie dort schließlich zur stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden auf.

    Die AOK ist nah an den Menschen und somit DER Partner, wenn es um individuelle und passgenaue Lösungen in der Region und für die Versicherten geht. Zudem ist die AOK als regionale Krankenkasse ein verlässlicher Gesundheitspartner, der sich fortwährend dafür einsetzt, die Gesundheitsversorgung für die Menschen in Rheinland-Pfalz und dem Saarland weiter zu verbessern.

    Dr. Martina Niemeyer, Vorstand der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland© AOK

    Vergütung der AOK-Vorstände

    Die Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland erhielt 2023 eine Grundvergütung von 195.777,84 Euro und eine variable Vergütung von 43.083,55 Euro.

    Der Vorstandsvorsitzenden stand beziehungsweise steht ein Dienstfahrzeug, auch zur privaten Nutzung, zur Verfügung. Die Versteuerung erfolgt pauschal nach der 1-Prozent-Regelung (8.172,00 Euro). Neben den laufenden Vergütungsbestandteilen müssen Rückstellungen für die Altersvorsorge bilanziert werden. Diese betrugen im Jahr 2023 36.524,00 Euro.

    Aktualisiert: 14.03.2024

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