Vergütung der AOK-Vorstände
Die AOK steht für Transparenz. Das gilt auch für die Bezüge der Vorstände. Gemäß § 35a Abs. 6 Satz 2 SGB IV veröffentlichen wir daher einmal im Jahr, wie viel die AOK-Vorstände verdienen.
Transparent und umfassend informiert
Jedes Jahr zum 1. März veröffentlichen die gesetzlichen Krankenkassen die Gehälter ihrer Vorstände für das zurückliegende Jahr. Das ist vom Gesetzgeber und der AOK so gewollt, um für die Versicherten mehr Transparenz zu erreichen.
Die Bezüge der Vorstände setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen. Dazu gehören neben der Grundvergütung auch variable erfolgsabhängige Prämien und die Nutzung von Dienstwagen.
Die Höhe der Vorstandsvergütung und Zulagen legt der Verwaltungsrat der Krankenkasse fest. Der ehrenamtliche Rat aus Versicherten- und Arbeitgebervertretern prüft auch die Jahresrechnungsergebnisse und verabschiedet den Haushalt.
Vorstandsbezüge der AOK Rheinland/Hamburg
Die gesetzlichen Krankenkassen sind nach § 35 a Abs. 6 SGB IV verpflichtet, die Bezüge sowie die Versorgungsregelungen der Vorstände zu veröffentlichen. 2019 wurden folgende Gehälter gezahlt: Vorstandsvorsitzender: 189.370,68 Euro, stv. Vorstandsvorsitzender: 169.482,00 Euro, Mitglied des Vorstands: 156.496,56 Euro.
Daneben wurde auf der Basis einer mit dem Verwaltungsrat abgeschlossenen Zielvereinbarung eine variable Vergütung in Höhe von 47.342,67 Euro an den Vorstandsvorsitzenden sowie in Höhe von 41.745,50 Euro an den stv. Vorstandsvorsitzenden und 38.499,14 Euro an das Mitglied des Vorstands gezahlt.
Die Versorgung beträgt seit dem 01.07.2018 60 Prozent des zuletzt bezogenen Jahresbruttogehalts. Weitere Nebenleistungen: Nutzung von Dienstwagen (Besteuerung nach steuerrechtlichen Regelungen).
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