Nachbarschaftshilfe
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Bayern
- AOK Hessen
- AOK Niedersachsen
- AOK Nordost
- AOK NordWest
- AOK PLUS
- AOK Rheinland/Hamburg
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- AOK Sachsen-Anhalt

Inhalte im Überblick
Das ist Nachbarschaftshilfe
Sich in der Nachbarschaft gegenseitig zu helfen, ist für viele Menschen selbstverständlich. In der Pflege bezieht sich die Nachbarschaftshilfe vor allem auf die Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen. Privatpersonen wie Nachbarn, Nachbarinnen oder Bekannte übernehmen ehrenamtlich für einige Stunden die Betreuung und Begleitung von Pflegebedürftigen. Die Unterstützung kann ganz unterschiedlich ausfallen. Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer erbringen dabei vor allem niederschwellige Aufgaben, wie zum Beispiel:
- Gespräche und Unterhaltung
- Gemeinsame Spaziergänge
- Begleitung bei Ausflügen oder zum Einkaufen
- Begleitung zu öffentlichen Veranstaltungen, Tanznachmittagen oder Gymnastikstunden
- Hilfe beim Zeitung- und Bücherlesen
- Freizeitgestaltung und individuelle Interessen wie Singen, Basteln oder Kochen
Pflegetätigkeiten werden von Nachbarschaftshelfern und -helferinnen hingegen nicht übernommen.
Diese Krankenkassen finanzieren die Nachbarschaftshilfe
In einigen Bundesländern gilt die Nachbarschaftshilfe als anerkanntes niedrigschwelliges Betreuungs- und Entlastungsangebot. In solchen Fällen kann der Entlastungsbetrag zur Finanzierung der Nachbarschaftshilfe genutzt werden. Je nach Bundesland ist die Verwendung des Entlastungsbetrags für Nachbarschaftshilfe bei folgenden AOK-Pflegekassen möglich:
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Bayern
- AOK Hessen
- AOK Niedersachsen
- AOK Nordost
- AOK NordWest
- AOK PLUS (Sachsen und Thüringen)
- AOK Rheinland/Hamburg
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- AOK Sachsen-Anhalt
Entlastungsbetrag für Nachbarschaftshilfe
Bei den oben genannten AOK-Pflegekassen kann der Entlastungsbetrag für Nachbarschaftshilfe eingesetzt werden, wenn eine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 1 vorliegt und die Pflege zu Hause stattfindet. Pflegebedürftigen stehen dann monatlich 131 Euro dafür zur Verfügung.
Nachbarschaftshilfe: Bezahlung und Stundenlohn
Nachbarschaftshilfe ist eine ehrenamtliche, unentgeltliche Tätigkeit. Die Nachbarschaftshelfer und -helferinnen können aber eine Aufwandsentschädigung von der pflegebedürftigen Person erhalten. Dafür werden 5 bis 10 Euro pro Stunde empfohlen. Diese Kosten können sich Pflegebedürftige rückwirkend von ihrer Pflegekasse erstatten lassen.
Wie komme ich an die Nachbarschaftshilfe?
- Voraussetzungen für Pflegeleistungen klären
Um die Nachbarschaftshilfe zu nutzen, brauchen Sie mindestens Pflegegrad 1. Liegt dieser nicht vor, dann stellen Sie zunächst einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung. - Nachbarschaftshilfe organisieren
Nachbarschaftshelfer und -helferinnen müssen spezielle Voraussetzungen erfüllen und brauchen häufig eine Anerkennung in ihrem Bundesland. Fragen Sie bei einem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe, ob diese Ihnen eine anerkannte Nachbarschaftshilfe vermitteln kann. - Genehmigung und Abrechnung der Nachbarschaftshilfe
Die Nachbarschaftshilfe wird im Rahmen des Entlastungsbetrags erstattet. Gegebenenfalls prüft Ihre Pflegekasse zuvor, ob der Nachbarschaftshelfer oder die -helferinnen alle Voraussetzungen erfüllt und genehmigt die Nachbarschaftshilfe. Haben Sie die Nachbarschaftshilfe genutzt und sind in Vorleistung getreten, können Sie sich die Kosten von Ihrer AOK-Pflegekasse erstatten lassen
Brauchen Sie Unterstützung bei der Organisation der Nachbarschaftshilfe, dann wenden Sie sich am besten vorab an die AOK-Pflegeberatung und lassen Sie sich individuell beraten.
Antrag und Erstattung der Nachbarschaftshilfe
Die Nachbarschaftshilfe müssen Sie in der Regel nicht bei Ihrer AOK-Pflegekasse beantragen. Im Vorfeld kann aber geprüft werden, ob die Voraussetzungen für Ihre Nachbarschaftshilfe erfüllt sind und es wird gegebenenfalls eine Anerkennung als Entlastungsangebot erteilt. Die Aufwandsentschädigung, die Sie für die Nachbarschaftshilfe gezahlt haben, können Sie sich rückwirkend erstatten lassen. Genauere Informationen dazu finden Sie auf der folgenden Seite.
Voraussetzungen für die Nachbarschaftshilfe
Nachbarschaftshelfer und Nachbarschaftshelferinnen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit deren Tätigkeit anerkannt wird. Dazu zählt unter anderem, dass die Nachbarschaftshilfe weder mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt noch mit ihr verschwägert ist. Sie dürfen auch nicht zusammenleben. Zusätzlich gibt es weitere Voraussetzungen, die sich je nach Bundesland unterscheiden, zum Beispiel ein Mindestalter oder der Nachweis für einen Kurs. Um die Anerkennung kümmert sich in der Regel der Nachbarschaftshelfer oder die Nachbarschaftshelferin. Genaue Informationen, welche Voraussetzungen die Nachbarschaftshilfe erfüllen muss, erfahren Sie im Folgenden bei Ihrer AOK-Pflegekasse oder bei der anerkennenden Stelle in Ihrem Bundesland.
So fördert die AOK Rheinland/Hamburg die Nachbarschaftshilfe
Um private Pflegepersonen zu entlasten, bietet die AOK Rheinland/Hamburg mit der Nachbarschaftshilfe eine zusätzliche Unterstützung in der Pflege. Dabei übernehmen private Personen, wie Nachbarn oder Freunde, stundenweise die Betreuung des Pflegebedürftigen. Sie gehen mit ihnen spazieren, helfen im Haushalt, beim Einkaufen oder begleiten zum Arzt. Für diese Betreuung können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag von 131 Euro nutzen, der ihnen monatlich für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung steht. Da die Nachbarschaftshilfe in den Bundesländern unterschiedlich geregelt ist, ergeben sich folgende Voraussetzungen für das Rheinland und Hamburg:
Regelungen für das Rheinland
Nachbarschaftshelfer leben mit dem Pflegebedürftigen nicht in einem Haushalt und sind nicht mit ihm bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert. Zudem benötigen Nachbarschaftshelfer eine geeignete Qualifikation für die Betreuung, die sie zum Beispiel über einen Pflegekurs erlangen können. Als geeignete Qualifikation zählt auch eine abgeschlossene Berufsausbildung als Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger oder Arzt. Ebenfalls ist es ab dem 01.01.2024 als Qualifikation ausreichend, wenn der Nachbarschaftshelfer und die pflegebedürftige Person das Angebot der Servicestellen „Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz, kennen. Vor Beginn ihrer Helfertätigkeit müssen sie sich bei der Pflegekasse als Nachbarschaftshelfer registrieren lassen.
Regelungen für Hamburg
Die Regelungen und Voraussetzungen, um in Hamburg Nachbarschaftshelfer zu werden, entnehmen Sie bitte der Servicestelle Nachbarschaftshilfe Hamburg.
Pflegekurse für Nachbarschaftshelfer
Nachbarschaftshelfer ohne berufliche Qualifikation absolvieren zuvor einen Pflegekurs. Dieser wird kostenfrei von der AOK Rheinland/Hamburg angeboten.
Bitte nutzen Sie unsere Pflegehotline. Dort erhalten Sie alle relevanten Informationen.
Informationen über unseren Onlinekurs „Pflegen zu Hause“ erhalten Sie hier.
Antrag und Abrechnung zur Nachbarschaftshilfe
Haben Sie einen Pflegegrad und möchten Leistungen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe in Anspruch nehmen?
Dafür können Sie einen Antrag auf Nachbarschaftshilfe stellen.
Antrag Nachbarschaftshilfe
Haben Sie einen Pflegegrad und möchten Leistungen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe abrechnen?
Die Abrechnung für die Nachbarschaftshilfe können Sie hier stellen.
Abrechnung Nachbarschaftshilfe
Nachbarschaftshilfe in der Nähe finden
Um einen Nachbarschaftshelfer oder eine Nachbarschaftshelferin in Ihrer Nähe zu finden, können Sie sich an einen Pflegestützpunkt in Ihrer Region wenden. Die Pflegestützpunkte kennen alle anerkannten Angebote und können bei der Vermittlung unterstützen. Ein weiterer Anlaufpunkt sind Nachbarschaftshelferkontaktstellen, die es bundesweit gibt.
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