Anträge für Wohngruppen

Ambulant betreute Wohngruppen stellen in vielen Fällen eine gute Alternative zum Pflegeheim dar. Pflegebedürftige Menschen können dafür einen monatlichen Zuschuss sowie einmalig eine Anschubfinanzierung zur Gründung einer ambulant betreuten Wohngruppe erhalten. Wie Sie die Anschubfinanzierung oder den Wohngruppenzuschlag beantragen, erfahren Sie auf dieser Seite.

Antrag auf den Wohngruppenzuschlag bei der AOK Rheinland/Hamburg

Mit diesem Formular können Sie den Antrag stellen.

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Weitere Informationen zu Wohngruppen

Eine ältere Frau sitzt auf einem Sofa und wird von einer Pflegekraft bei der Einnahme von Medikamenten unterstützt.

Wohnen im Alter

Eigenständig wohnen, ist auch für ältere und pflegebedürftige Menschen möglich. Die AOK unterstützt verschiedene Wohnformen.

Hinweis zur Pflegeberatung

Die Pflegeleistungen der AOK-Pflegekasse bieten Ihnen umfassende Unterstützung für die Pflege zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung. Stellen Sie einen neuen Antrag bei Ihrer AOK-Pflegekasse, haben Sie Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung. Die Berater und Beraterinnen informieren Sie ausführlich über Leistungen wie dem Wohngruppenzuschlag, Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege sowie viele weitere Unterstützungsangebote. Zudem erhalten Sie wertvolle Kontakte zu Anlaufstellen und Anbietern von Pflegeleistungen in Ihrer Region.

Aktualisiert: 22.05.2025

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