Abrechnung der Verhinderungspflege – Antrag auf Erstattung
Checkliste zur Erstattung der Verhinderungspflege
Bevor Sie Ihren Antrag stellen, können Sie hier nachlesen, welche Informationen wichtig sind.
Halten Sie für das Ausfüllen folgende Informationen bereit (Nicht alle Angaben treffen in jedem Fall zu.):
- Versichertennummer und persönliche Daten der pflegebedürftigen Person
- Persönliche Daten der antragstellenden Person und eventuell ein Betreuungsnachweis oder eine Vollmacht
- Persönliche Daten der abwesenden Pflegeperson
- Zeitraum, in dem die Verhinderungspflege erbracht wurde
- Persönliche Daten der Ersatzpflegeperson
- Entstandene Kosten
- Wie sind die entstandenen Kosten der Verhinderungspflege nachzuweisen:
1. Onlineformular vollständig ausfüllen
2. Zahlungsnachweis über die entstandenen Kosten Quittung, Rechnung, Kontoauszug.
Falls Ihnen keiner dieser Zahlungsnachweise vorliegt, steht Ihnen unsere Quittungsvorlage zur Abrechnung der Verhinderungspflege zur Verfügung
(Diese ist von Ihnen / Ihrem Bevollmächtigten/Betreuer sowie von Ihrer Ersatz-Pflegeperson zu unterschreiben). Ein Zahlungsnachweis ist am Ende des Onlineformulars hochzuladen.
Hinweis: Bitte klicken Sie auf den folgenden Link, um die Quittungsvorlage herunterzuladen:
Quittungsvorlage herunterladen
3. Sofern vorhanden: Häusliche Gemeinschaft / Verwandtschafts-/ Verschwägerungsverhältnis bis zum 2. Grad. Ein Nachweis über entstandene Fahrkosten und/oder Verdienstausfall ist am Ende des Onlineformulars hochzuladen.
Die Erstattung der Verhinderungspflege kann immer nur an die pflegebedürftige Person erfolgen. Die Auszahlung des Geldes erfolgt immer auf die bei der AOK Rheinland/Hamburg hinterlegte Bankverbindung des Versicherten. Bei Kindern unter 15 Jahren erfolgt die Auszahlung immer auf die hinterlegte Bankverbindung des Mitglieds. Wenn die Erstattung nicht an das Mitglied gehen soll, rufen Sie uns bitte an.
Wichtig zu wissen:
Die Angaben, die Sie im Onlineformular machen, werden nur für dieses verwendet. Daten, z. B. die Adresse, werden dadurch nicht automatisch im System der AOK Rheinland/Hamburg geändert.
Sie haben noch keinen Antrag auf Verhinderungspflege gestellt? Dann klicken Sie hier.
Hinweise zum Antrag auf Erstattung
Die Abrechnung von Verhinderungspflege wird bei der AOK Rheinland/Hamburg automatisiert bearbeitet, damit Ihre Aufwendungen so schnell wie möglich erstattet werden können.
Beantragen Sie die Erstattung der Verhinderungspflege unkompliziert online. Nach dem Absenden werden Ihre Angaben gespeichert und automatisch an uns übermittelt.
Wir kümmern uns schnellstmöglich um die Bearbeitung
Nachfolgend noch einige Hinweise zur Abrechnung:
Grund der Verhinderungspflege
Bitte geben Sie an, warum Ihre Pflegeperson verhindert war (Urlaub oder sonstige Gründe). Hinweis: Ist Ihre Pflegeperson aufgrund von Urlaub an der Pflege verhindert, dann geben Sie „Ihre Pflegeperson ist mindestens 8 Stunden oder länger verhindert“ an.
Dauer der Verhinderung der Pflegeperson
Geben Sie an, in welchem Zeitraum Ihre Pflegeperson ausgefallen ist und wie lange sie täglich verhindert war. Nennen Sie auf dem Online-Formular unbedingt einen genauen Zeitraum. Bitte geben Sie keine jahresübergreifenden Zeiträume an: bspw. nicht 30.12.2025 bis 02.01.2026. Nennen Sie nur bereits beantragte oder genehmigte Zeiträume.
Wenn die Verhinderungspflege über einen Jahreswechsel stattfand, nutzen Sie bitte für jedes Kalenderjahr ein separates Online-Formular. Sie können nur Zeiträume in der Vergangenheit abrechnen. Eine Abrechnung für Zeiten in der Zukunft ist nicht möglich.
Verhältnis zur Ersatz-Pflegeperson
Wir benötigen außerdem Angaben, ob Ihre Ersatz-Pflegeperson
• mit Ihnen in einem gemeinsamen Haushalt lebt oder
• bis zum 2. Grad mit Ihnen verwandt oder verschwägert ist.
Fahrkosten und Verdienstausfall
Kosten für Fahrten oder Verdienstausfall können nur erstattet werden, wenn die Ersatz-Pflegeperson mit Ihnen bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert ist oder in häuslicher Gemeinschaft lebt.
Unterschrift der Ersatz-Pflegeperson
Im Fall das Sie uns keinen Zahlungsnachweis über die entstandenen Kosten (z.B. Quittung, Rechnung, Kontoauszug) einreichen können, benötigen wir die Unterschrift der Ersatz-Pflegeperson. Nutzen Sie hierfür unsere im nächsten Schritt zur Verfügung gestellte Quittungsvorlage zur Abrechnung der Verhinderungspflege.
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