Fördermittel-Anträge für Selbsthilfe der AOK PLUS

Die AOK PLUS für Sachsen und Thüringen vergibt Fördermittel an Selbsthilfegruppen, Landesverbände, Landesorganisationen und Kontaktstellen. Jeder kann einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen.
Formular liegt auf einen Tisch und wird ausgefüllt.

Inhalte im Überblick

    Die AOK PLUS finanziert Selbsthilfe-Projekte

    Die AOK PLUS fördert Akteure der Selbsthilfe auf Bundes-, Landes- und Regionalebene. Im Jahr 2020 wird ein Gesamtfördervolumen von über 4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. 70 Prozent der Gesamtfördersumme fließt dabei in die kassenartenübergreifende Pauschalförderung und 30 Prozent in die kassenindividuelle Projektförderung. 

    Wir als AOK PLUS möchten die Weiterentwicklung der Selbsthilfelandschaft unterstützen und damit den Anforderungen der sich wandelnden Gesellschaft begegnen.

    • Pauschalförderung

      Fördergegenstand

      Die kassenartenübergreifende Pauschalförderung ist eine gemeinsame Förderung von Selbsthilfegruppen, Landesverbänden/-organisationen und Kontaktstellen durch die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände. Im Rahmen einer Pauschalförderung werden diese Selbsthilfestrukturen im Sinne einer Basisfinanzierung bezuschusst, zum Beispiel:

      • Büro- und Sachkosten (z.B. Kosten für Telefon, Porto, digitale Anwendungen und Angebote)
      • Raummieten für Gruppentreffen
      • Öffentlichkeitsarbeit
      • Teilnehmergebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten für Fortbildungen, Kongresse und Fachtagungen sowie für regelmäßige Aktivitäten

      Umfassendere Informationen finden Sie im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung gemäß § 20h SGB V.

      Zeitraum

      Pro Jahr kann ein Antrag zur Pauschalförderung gestellt werden. Die Antragsfrist ist der 31. Januar des Förderjahres.

      Mittelnachweis

      Das Formular für den Mittelnachweis wird mit dem Bewilligungsschreiben verschickt. Senden Sie uns dieses, vollständig ausgefüllt mit 2 Unterschriften im Original, bis zum 31. Januar des Folgejahres inklusive Tätigkeitsbericht.
      Ein fehlender Nachweis kann zur Ablehnung eines neuen Antrages führen.

    • Wann stelle ich meinen Antrag zur Projektförderung?

      Zeitraum

      Eine Antragstellung ist bei der AOK PLUS ganzjährig möglich, mindestens jedoch 4 Wochen vor Projektbeginn. Die Entscheidung zur Höhe der Fördermittel erfolgt nach Prüfung entsprechend der Kriterien des Leitfadens zur Selbsthilfeförderung und in Abhängigkeit vom Jahresbudget.

      Mittelnachweis

      Das Formular für den Mittelnachweis wird mit dem Bewilligungsschreiben verschickt. Senden Sie uns dieses, vollständig ausgefüllt mit 2 Unterschriften im Original,  spätestens 8 Wochen nach Beendigung des Projektes inkl. Projektbericht. 
      Ein fehlender Nachweis kann zur Ablehnung eines neuen Antrages führen.

      Antragstellung

      Die Antragsformulare sind beschreibbar und können gespeichert werden. Das Original-Formular kann vollständig ausgefüllt, ausgedruckt und mit den Unterschriften der zwei Berechtigten per Post geschickt oder in der nächsten AOK PLUS-Filiale vor Ort abgegeben werden.

    • Förderschwerpunkte der AOK PLUS

      Die krankenkassenindividuelle Förderung wird von den einzelnen Krankenkassen verantwortet. Gefördert werden projektbezogene Kosten für zeitlich und inhaltlich begrenzte Maßnahmen mit den strategischen Schwerpunkten:

      • zur Förderung der Gesundheitskompetenz
      • als Gesundheitslotse
      • als Vernetzer
      • als Gestalter

      Daraus ergeben sich folgende Förderschwerpunkte bei der kassenindividuellen Förderung von Selbsthilfeprojekten:

      • Junge Selbsthilfe
      • Selbsthilfe unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten
      • Kompetenzerweiterung in der Selbsthilfe
      • Neue Zugangswege in der Selbsthilfe
      • Digitale Selbsthilfe
      • Familienorientierte Selbsthilfe

      Sie interessieren sich für Detailinformationen zu unserer strategischen Ausrichtung in der Selbsthilfe? Sie haben ein interessantes Projekt bzw. möchten ein Projekt ins Leben rufen?
      Sie sind in diesem Zusammenhang auf der Suche nach einem zuverlässigen Partner und benötigen finanzielle Unterstützung? Kontaktieren Sie uns gern.

    • Pauschalförderung

      Fördergegenstand

      Die kassenartenübergreifende Pauschalförderung ist eine gemeinsame Förderung von Selbsthilfegruppen, Landesverbänden/-organisationen und Kontaktstellen durch die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände. Im Rahmen einer Pauschalförderung werden diese Selbsthilfestrukturen im Sinne einer Basisfinanzierung bezuschusst, zum Beispiel:

      • Büro- und Sachkosten (z.B. Kosten für Telefon, Porto, digitale Anwendungen und Angebote)
      • Raummieten für Gruppentreffen
      • Öffentlichkeitsarbeit
      • Teilnehmergebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten für Fortbildungen, Kongresse und Fachtagungen sowie für regelmäßige Aktivitäten

      Umfassendere Informationen finden Sie im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung gemäß § 20h SGB V.

      Zeitraum

      Pro Jahr kann ein Antrag zur Pauschalförderung gestellt werden. Die Antragsfrist ist der 31. Januar des Förderjahres.

      Mittelnachweis

      Das Formular für den Mittelnachweis wird mit dem Bewilligungsschreiben verschickt. Senden Sie uns dieses, vollständig ausgefüllt mit 2 Unterschriften im Original, bis zum 31. Januar des Folgejahres inklusive Tätigkeitsbericht.
      Ein fehlender Nachweis kann zur Ablehnung eines neuen Antrages führen.

    Anträge Projektförderung

    *Bitte den Adobe Reader zum Ausfüllen nutzen. Es sind in den Dokumenten Rechenvariablen hinterlegt, die nur mit Adobe Reader funktionieren. Die Anträge nicht mit den Webbrowsern ausführen.

    Anträge Pauschalförderung Sachsen

    Wichtiger Hinweis für die Anträge Pauschalförderung Sachsen 2026

    • Ausfüllen der Anträge
      Die Formulare lassen sich digital ausfüllen und berechnen automatisch die Werte. Bitte die Software Adobe Reader zum Ausfüllen nutzen. Die Anträge nicht mit den Webbrowsern ausführen.
       
    • Abgabefrist
      Für die Förderung reichen Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag bis 31. Januar 2026 im Original ein. Anträge, die mit Posteingangsstempel ab 2. Februar 2026 eingehen, können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Bitte senden Sie auch den Verwendungsnachweis 2025 bis 31. Januar 2026 ein – Voraussetzung für eine neue Förderung (außer beim Erstantrag).
       
    • Änderung der Postadresse für Antragsstellung
      Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an die Postadresse auf dem Antrag. Die Dresdner Adresse im Formular zum Nachweis über die Mittelverwendung ist für die neue Förderperiode nicht mehr gültig. Damit alles reibungslos läuft, schicken Sie bitte Nachweis 2025 und Antrag 2026 gemeinsam ab – das erleichtert die Zuordnung und Ihr Antrag kann schneller bearbeitet werden.

    Anträge Pauschalförderung Thüringen

    +++Die neuen Anträge für 2026 befinden sich momentan in der finalen Bearbeitung.+++

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    Kontakt Selbsthilfeförderung der AOK PLUS

    Servicetelefon 0800 1059000 (rund um die Uhr kostenfrei)

    Sachsen:
    Evelin Wiesner
    Telefon: 0800 10590-15304
    E-Mail: evelin.wiesner@plus.aok.de

    Thüringen:
    Sabine Wolff
    Telefon: 0800 10590-83052
    E-Mail: sabine.wolff@plus.aok.de

    Aktualisiert: 28.10.2025

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