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Hilfsmittel: Wasserschutz für die Ohren der Kinder

Der häufige Kontakt mit Wasser kann den sensiblen Ohren der Kinder schaden. Spezielle Ohrenstöpsel (Wasserschutzotoplastiken) schützen den Gehörgang vor Feuchtigkeit. Die AOK PLUS für Sachsen und Thüringen übernimmt die Kosten.
Kleinkind mit Poolnudel und Badekappe schwimmt im Wasser und freut sich.© Adobe Stock

Wasserschutz für Kinderohren

Ohrenschmerzen kennt jeder. Besonders Kinder sind hiervon häufiger betroffen. Neben Mittelohrentzündungen durch Erkältungsviren oder Bakterien kann auch das Eindringen von Wasser in den Gehörgang Infektionen und Entzündungen des Innenohrs verursachen. Vor allem Kinder mit Paukenröhrchen oder Neigung zu häufigen Gehörgangsentzündungen können gesundheitliche Probleme nach dem kühlen Spaß im Wasser bekommen. Spezielle Ohrenstöpsel (Wasserschutzotoplastiken) schützen den Gehörgang vor Feuchtigkeit.

Was sind Wasserschutzotoplastiken?

Sie bestehen aus weichem, schwimmbarem Silikon und sitzen komfortabel und kaum spürbar im Gehörgang. Die Ohrenstöpsel werden individuell angepasst. Dadurch dringt kein Wasser mehr in das Ohr ein.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Die Kostenübernahme erfolgt für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Sie benötigen nur ein Privatrezept vom Vertragsarzt. Dieses geben Sie direkt beim Hörakustiker ab. Der Wasserschutz wird Ihnen individuell angefertigt. Der Hörakustiker rechnet direkt mit der AOK PLUS ab.

Leistung

Das zahlt die AOK PLUS

Die AOK PLUS übernimmt die vertraglich vereinbarten Kosten für die Wasserschutzotoplastik Ihres Kindes.

Sie brauchen keine Anträge auf Kostenerstattung stellen. Die Kosten für die Wasserschutzotoplastik werden direkt über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgerechnet.

Aktualisiert: 08.06.2022

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