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Teilnahmebedingungen und Versicherteninformationen für den „Symptomchecker“ der Docyet GmbH

Überblick

Teilnahmebedingungen, Versicherteninformationen und datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung für Versicherte der AOK PLUS zum Vertrag zur besonderen Versorgung der Versicherten gemäß § 140a SGB V mit dem „Symptomchecker“ der Docyet GmbH im Rahmen des Gesundheitsassistenten der AOK PLUS.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden in diesem Vertrag Personen-, Berufs- und Funktionsbezeichnungen stets in der jeweils formulierten Form verwendet. Die Bezeichnungen meinen jedoch alle Personen gleichermaßen.

I. Teilnahmebedingungen und Versicherteninformationen

Nachfolgend erhältst Du die ausführlichen und umfassenden Inhalte und die Teilnahmebedingungen der besonderen Versorgung „Symptomchecker“ auf der Grundlage des Vertrages zur besonderen Versorgung der Versicherten gemäß § 140a SGB V mit dem „Symptomchecker“ im Rahmen des Gesundheitsassistenten der AOK PLUS“ mit der Docyet GmbH.

Mir ist bekannt, welche besonderen Versorgungsbedingungen gelten und welche Rechte und Pflichten sich für mich ergeben. Meine Teilnahme beginnt mit der Abgabe meiner Teilnahmeerklärung. Diese gilt für alle Leistungen, welche ich im Rahmen der besonderen Versorgung in Anspruch nehme.

Widerruf der Teilnahmeerklärung gemäß § 140a Abs. 4 Satz 2 SGB V:

Mir ist bekannt, dass ich meine Teilnahmeerklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen gegenüber der AOK PLUS widerrufen kann (Widerrufsbelehrung). Dies ist auf einem der folgenden Wege möglich:

 Am einfachsten und schnellsten kann ich meine Teilnahmeerklärung in den Einstellungen des Gesundheitsassistenten widerrufen.

2.   elektronisch per Mail an service@plus.aok.de
3.  Schriftlich per Post an:
AOK PLUS
Sternplatz 7
01067 Dresden

Die Widerrufsfrist beginnt, wenn die AOK PLUS dem Versicherten eine Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform mitgeteilt hat, frühestens jedoch nach Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an die AOK PLUS.

Besonderes Versorgungsangebot:

Als teilnehmender Versicherter der AOK PLUS („Teilnehmer“ oder „Nutzer“) nehme ich Leistungen der Krankenversicherung im Rahmen der besonderen Versorgung auf Basis eines Vertrages gemäß § 140a SGB V in Anspruch.

Der konkrete Inhalt des Versorgungsangebotes und die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme ergeben sich aus dem Vertrag zwischen der AOK PLUS und der Docyet GmbH und dem dort vereinbarten Versorgungsauftrag.

Versorgungsvertrag: 

„Vertrag zur besonderen Versorgung der Versicherten gemäß § 140a SGB V mit dem Symptomchecker der Docyet GmbH“

Versorgungsangebot:

medizinproduktzertifizierte digitale, interaktive Gesundheitsassistenz-Lösung
(nachfolgend „Symptomchecker“)

Anbieter:

DOCYET GmbH
Floßplatz 6, 04107 Leipzig
(nachfolgend "Docyet")

Meine Vorteile auf einen Blick:

  • eine erste Einschätzung meines Gesundheitsanliegens
  • Diagnosevorschläge auf Grundlage von wissenschaftlich gesicherten Informationen
  • verlässliche Erklärungen und ausführliche Handlungsempfehlungen zum Krankheitsbild, zu Behandlungshinweisen, typischen Symptomen, Prognosen / Komplikationen / Warnsignalen
  • Orientierung/Unterstützung bei der Wahl des richtigen Facharztes
  • Übertragung der Ergebnisse (Krankheitsbild und dazugehöriger ICD-10-Code sowie die Wahrscheinlichkeit der Erkrankung) in den Gesundheitsassistenten als Grundlage zur Anzeige spezifischer Angebote und Inhalte sowie ggf. von Möglichkeiten zur analogen oder digitalen Weiterbehandlung bzw. von Maßnahmen zur Prävention

Kooperation Docyet und AOK PLUS

Die AOK PLUS kooperiert für die Bereitstellung des Symptomcheckers mit Docyet.

Docyet ist ein Medizinproduktehersteller. Bei dem Symptomchecker handelt es sich um ein Medizinprodukt der Klasse I nach der Medizinprodukterichtlinie 93/42/EWG.

Bei dem Symptomchecker handelt es sich um eine digitale, interaktive Gesundheitsassistenz-Lösung, die auf internetfähigen Multimediageräten zum Einsatz kommt und der Prognose im Rahmen potenzieller, noch nicht ärztlich diagnostizierter Erkrankungen oder sonstiger medizinisch-relevanter Leiden dient.

Der Symptomchecker soll als solcher die Nutzer im Rahmen des medizinischen Selbstmanagements bei der Analyse relevanter Informationen zur Einschätzung des Vorliegens einer Erkrankung oder eines sonstigen medizinisch-relevanten Leidens unterstützen und über die Optionen für die weitere Behandlung und Diagnose sowie über die unterschiedlichen Möglichkeiten der Prävention oder Abmilderung einer Erkrankung oder eines sonstigen Leidens informieren. Hierzu werden medizinisch relevante Informationen mittels eines digitalen KI-Assistenten in Form eines Chat-Bots zusammengetragen und ausgewertet. Im Fokus des Anwendungszwecks stehen dabei nur solche Erkrankungen und sonstigen medizinisch-relevanten Leiden, bei denen eine genaue Diagnose und Behandlung wichtig, aber nicht entscheidend für die Ergreifung von Maßnahmen zur Abmilderung schwerer, langfristiger und irreversibler Folgen für den Gesundheitszustand eines Einzelnen ist.

Der Symptomchecker stellt keine ärztliche Beratung dar. Wenn darüberhinausgehende diagnostische Feststellungen unter ärztlicher Einbindung erfolgen müssten, wird dem Nutzer empfohlen wird, sich an einen Arzt zu wenden.

Ja, ich möchte Symptomchecker auf dieser Basis nutzen und mir ist klar, dass

  1. Teilnahme- und nutzungsberechtigt nur Versicherte der AOK PLUS mit zum Zeitpunkt der Teilnahmeerklärung und Nutzung wirksam bestehendem Versicherungsverhältnis bei der AOK PLUS mit Vollendung des achtzehnten Lebensjahres (§ 2 BGB) sind.
  2. Ich, Nutzer des Gesundheitsassistenten, der mobilen, digitalen Informations- und Beratungsplattform der AOK PLUS, und im Onlineportal „Meine AOK“ registriert sein muss.
  3. Voraussetzung für die Nutzung des Symptomcheckers die wirksame Erklärung zur freiwilligen Teilnahme an der besonderen Versorgung (§ 140a Abs. 4 SGB V) sowie die datenschutzrechtlichen Einwilligungen in sämtliche Datenverarbeitungen (§ 140a Abs. 5 SGB V) in elektronischer Form vor der erstmaligen Nutzung des Symptomcheckers ist.
  4. meine Teilnahme an der besonderen Versorgung freiwillig ist, diese mit Abgabe der elektronischen Teilnahmeerklärung und Einwilligungserklärung durch Setzen des Häkchens in der Checkbox beginnt. Ich damit die Teilnahmebedingungen akzeptiere und in die erforderliche Datenverarbeitung einwillige und diese für alle Leistungen, welche ich im Rahmen der Teilnahme an der besonderen Versorgung in Anspruch nehme, gilt und im Übrigen die freie Arztwahl nach § 76 SGB V außerhalb der besonderen Versorgung dadurch nicht eingeschränkt wird.
  5. die medizinische Verantwortung Docyet obliegt und diese ihre Leistungen mir gegenüber weiterhin selbst und in eigener Verantwortung im Einklang mit den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen erbringt.
  6. meine Teilnahme an der besonderen Versorgung Symptomchecker nicht möglich ist, wenn die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind. Daraus entstehen mir keine weiteren Nachteile.
  7. meine Teilnahme während der Vertragslaufzeit des Vertrages zur besonderen Versorgung unbefristet ist und ich meine Teilnahme ohne Angabe von Gründen jeder Zeit in Textform (z.B. per E-Mail an service@plus.aok.de) gegenüber der AOK PLUS beenden/kündigen kann. Eine Beendigung meiner Teilnahme hat keinerlei Auswirkungen auf die bestehende Krankenversicherung bei der AOK PLUS.
  8. ich meine Teilnahmeerklärung sowie meine datenschutzrechtliche Einwilligung (siehe II.) auch unkompliziert und schnell in meinen Einstellungen im Gesundheitsassistenten widerrufen kann.
  9.  meine Teilnahme an dem besonderen Versorgungsangebot Symptomchecker in jedem Fall endet:
    1. mit Widerruf meiner Teilnahmeerklärung gemäß § 140a Abs. 4 SGB V.
    2. an dem Tag, an dem ich die Beendigung meiner Teilnahme im Gesundheitsassistenten oder gegenüber der AOK PLUS gemäß den Teilnahmebedingungen erkläre,
    3. an dem Tag, an dem ich meine, mit der Zustimmung der Teilnahme- und Einwilligungserklärung erteilte datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung widerrufe.
    4. mit Ende des Versicherungsverhältnisses bei der AOK PLUS, insbesondere bei Wechsel zu einer anderen Krankenkasse.
    5. mit dem Ende des Vertrages zur besonderen Versorgung der AOK PLUS und Docyet.
  10. ich den Symptomchecker nach Beendigung meiner Teilnahme selbst dann nicht mehr nutzen darf, wenn dies ausnahmsweise technisch noch möglich sein sollte.
  11. bei der Übertragung meiner Ergebnisse aus dem Symptomchecker (Krankheitsbild und dazugehöriger ICD-10-Code, sowie die Wahrscheinlichkeit der Erkrankung) in den Gesundheitsassistenten diese ausschließlich auf meinem Endgerät gespeichert werden.

II. Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung bei Nutzung des Symptomcheckers

Hier erhältst Du die datenschutzrechtlichen Versicherteninformationen in elektronischer Form zur Verfügung gestellt, nimmst sie zur Kenntnis und erklärst Dich mit den Inhalten einverstanden und willigst in die Verarbeitung Deiner Daten im Rahmen Deiner Teilnahme an dieser besonderen Versorgung ein.

Die Erteilung Deiner Einwilligung ist freiwillig. Deine Teilnahme an dieser besonderen Versorgung ist jedoch nur möglich, wenn Du Deine Einwilligung zur erforderlichen Datenverarbeitung erteilst.

Du kannst die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der bisher erfolgten Verarbeitung berührt wird.

Teilnehmerbezogene Daten und Angaben werden zum Zweck und im Rahmen des Symptomcheckers gemäß den Bestimmungen der gesetzlichen Krankenversicherung und unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen [insbesondere EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Sozialgesetzbuch (SGB), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)] und auf Basis deiner Einwilligung durch die Beteiligten erhoben, verarbeitet, übermittelt und genutzt.

Ja, mir ist bekannt und ich willige hinsichtlich der für den Symptomchecker erforderlichen Datenverarbeitung darin ein, dass

  1. die Teilnahme- und Einwilligungserklärung elektronisch erfolgt und bei der AOK PLUS aufbewahrt wird. Die AOK PLUS vermerkt die Teilnahme in meinem Versichertenprofil in ihrem Datenbestand. Die Teilnahmedaten der TE/EWE enthalten meine Krankenversicherungsnummer, Datum der Teilnahmeerklärung, Teilnahmebeginn und Teilnahmeende.
  2. meine elektronische Teilnahme- und Einwilligungserklärung sechs Jahre nach Beendigung meiner Teilnahme durch die AOK PLUS vernichtet wird.
  3. meine Ergebnisse aus dem Symptomcheck (Krankheitsbild und dazugehöriger ICD-10 Code, sowie deren Wahrscheinlichkeit) an die Anliegenhistorie überführt und gespeichert werden können.

Eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Docyet findet nicht statt.

Die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten erfolgt mit meiner Einwilligung gem. § 140a Abs. V SGB V i. V. m. Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO.

Widerruf der Einwilligungserklärung und Folgen des Widerrufes:

Mir ist bekannt, dass ich diese Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann und mit Zugang meines Widerrufs die Beendigung der Teilnahme an der besonderen Versorgung verbunden ist. Meine im Rahmen der besonderen Versorgung Symptomchecker verarbeiteten personenbezogenen Daten werden gelöscht, soweit keine gesetzlichen und/oder vertraglichen Aufbewahrungsfristen mehr bestehen. Für die Löschung der Daten auf meinem Endgerät bin ich selbst verantwortlich. Weiterhin ist mir bekannt, dass mein Widerruf der Einwilligungserklärung die Rechtmäßigkeit der bisher aufgrund meiner Teilnahme verarbeiteten personenbezogenen Daten nicht berührt.
 

Meine Einwilligungserklärung kann ich auf einem der folgenden Wege widerrufen:

  1. Am einfachsten und schnellsten kann ich meine Einwilligungserklärung in den Einstellungen des Gesundheitsassistenten widerrufen.
  2. elektronisch per Mail an service@plus.aok.de
  3. Schriftlich per Post an: AOK PLUS, Sternplatz 7, 01067 Dresden

Welche Rechte habe ich noch?

  • Recht auf Auskunft über verarbeitete Daten (Art. 15 DSGVO i. V. m. § 83 SGB X)
  • Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO i. V. m. § 84 SGB X)
  • Recht auf Löschung (Art. 17 EU-DSGVO i. V. m. § 84 SGB X)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO i. V. m. § 84 SGB X)
  • Widerspruchsrecht (Art. 21 EU-DSGVO i. V. m. § 84 SGB X)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
  • Bei Datenverarbeitung aufgrund einer Einwilligung besteht das Recht diese mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO)

Wenn Du gegenüber der AOK PLUS Deine Rechte geltend machst, verarbeitet die AOK PLUS wiederum Deine in diesem Zusammenhang erhobenen personenbezogenen Daten zur Bearbeitung Deiner Anfrage. Diese Datenverarbeitung ist zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen erforderlich (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c. DSGVO).

Datenschutzbeauftragter der AOK PLUS:

Hast Du Fragen zur Verarbeitung Deiner personenbezogenen Daten oder bist Du der Ansicht, dass die AOK PLUS Deine personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet, kannst Du dich an den Datenschutzbeauftragten der AOK PLUS wenden.

Den Datenschutzbeauftragten erreichst Du unter:
postalisch:    Datenschutzbeauftragter der AOK PLUS, 01058 Dresden
per E- Mail:  datenschutz@plus.aok.de

Beschwerderecht bei Datenschutzaufsicht

Wenn Du der Ansicht bist, dass die Verarbeitung Deiner personenbezogenen Daten gegen Datenschutzrecht verstößt, hast Du nach Art. 77 DSGVO das Recht, bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen. Die für die AOK PLUS zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist der Sächsische Datenschutzbeauftragte.

Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung durch die AOK PLUS findest du unter Informationen zur Datenverarbeitung | AOK – Die Gesundheitskasse.

Aktualisiert: 18.01.2024

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