Anträge für Wohngruppen
Ambulant betreute Wohngruppen stellen in vielen Fällen eine gute Alternative zum Pflegeheim dar. Pflegebedürftige Menschen können dafür einen monatlichen Zuschuss sowie einmalig eine Anschubfinanzierung zur Gründung einer ambulant betreuten Wohngruppe erhalten. Wie Sie die Anschubfinanzierung oder den Wohngruppenzuschlag beantragen, erfahren Sie auf dieser Seite.
Antrag auf den Wohngruppenzuschlag bei der AOK Nordost
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Weitere Informationen zu Wohngruppen

Wohnen im Alter
Eigenständig wohnen, ist auch für ältere und pflegebedürftige Menschen möglich. Die AOK unterstützt verschiedene Wohnformen.
Hinweis zur Pflegeberatung
Die Pflegeleistungen der AOK-Pflegekasse bieten Ihnen umfassende Unterstützung für die Pflege zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung. Stellen Sie einen neuen Antrag bei Ihrer AOK-Pflegekasse, haben Sie Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung. Die Berater und Beraterinnen informieren Sie ausführlich über Leistungen wie dem Wohngruppenzuschlag, Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege sowie viele weitere Unterstützungsangebote. Zudem erhalten Sie wertvolle Kontakte zu Anlaufstellen und Anbietern von Pflegeleistungen in Ihrer Region.
Aktualisiert: 22.05.2025
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