Anträge für Wohngruppen

Ambulant betreute Wohngruppen stellen in vielen Fällen eine gute Alternative zum Pflegeheim dar. Pflegebedürftige Menschen können dafür einen monatlichen Zuschuss sowie einmalig eine Anschubfinanzierung zur Gründung einer ambulant betreuten Wohngruppe erhalten. Wie Sie die Anschubfinanzierung oder den Wohngruppenzuschlag beantragen, erfahren Sie auf dieser Seite.

Antrag auf den Wohngruppenzuschlag bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

Weitere Informationen zu Wohngruppen

Zwei ältere und eine junge Frau stehen zusammen an einem Kochherd in einer Küche. Sie kochen gemeinsam und unterhalten sich. Auf der Arbeitsfläche liegen eine Tomate, ein Apfel, eine halbe Möhre und eine Ananas. Eine der beiden älteren Frauen schiebt in Scheiben geschnittene Möhren von einem Schneidebrett in einen Topf.

Wohnen im Alter

Eigenständig wohnen, ist auch für ältere und pflegebedürftige Menschen möglich. Die AOK unterstützt verschiedene Wohnformen.

Hinweis zur Pflegeberatung

Die Pflegeleistungen der AOK-Pflegekasse bieten Ihnen umfassende Unterstützung für die Pflege zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung. Stellen Sie einen neuen Antrag bei Ihrer AOK-Pflegekasse, haben Sie Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung. Die Berater und Beraterinnen informieren Sie ausführlich über Leistungen wie dem Wohngruppenzuschlag, Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege sowie viele weitere Unterstützungsangebote. Zudem erhalten Sie wertvolle Kontakte zu Anlaufstellen und Anbietern von Pflegeleistungen in Ihrer Region.

Aktualisiert: 13.10.2025

Nach oben

Waren diese Informationen hilfreich für Sie?