Anträge für Wohngruppen
Antrag auf Wohngruppenzuschlag oder Anschubfinanzierung stellen
Möchten Sie den Wohngruppenzuschlag oder die Anschubfinanzierung für die Gründung einer ambulanten Wohngruppe beantragen, dann wenden Sie sich direkt an Ihre AOK. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Ihrer AOK unterstützen Sie dabei, alle notwendigen Dokumente zusammenzustellen und den Antrag korrekt einzureichen.
Weitere Informationen zu Wohngruppen

Wohnen im Alter
Eigenständig wohnen, ist auch für ältere und pflegebedürftige Menschen möglich. Die AOK unterstützt verschiedene Wohnformen.
Hinweis zur Pflegeberatung
Die Pflegeleistungen der AOK-Pflegekasse bieten Ihnen umfassende Unterstützung für die Pflege zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung. Stellen Sie einen neuen Antrag bei Ihrer AOK-Pflegekasse, haben Sie Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung. Die Berater und Beraterinnen informieren Sie ausführlich über Leistungen wie dem Wohngruppenzuschlag, Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege sowie viele weitere Unterstützungsangebote. Zudem erhalten Sie wertvolle Kontakte zu Anlaufstellen und Anbietern von Pflegeleistungen in Ihrer Region.
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