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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die AOK ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit der BITV 2.0 und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website aok.de/pk, inklusive Karriere, Gesundheits- und Pflegenavigator und dem Gesundheitsmagazin.
Ein jüngerer Mann recherchiert mit seinem Smartphone. Barrierefreie Angebote der AOK erleichtern den Zugriff.© AOK

Inhalte im Überblick

    Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

    Die Website ist mit der BITV 2.0 und dem BGG wegen der folgenden noch anstehenden Optimierungen teilweise vereinbar.

    Nicht barrierefreie Inhalte

    Im Wesentlichen sind die Inhalte für alle Nutzergruppen zugänglich – mit einigen Ausnahmen. Es wird aktuell daran gearbeitet, die Zugänglichkeit noch weiter zu verbessern. Dafür wird jedoch um etwas Geduld gebeten, da teilweise in die Programmierung eingegriffen werden muss. 

    Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

    • Für Mediendateien müssen Untertitel und Audiodeskriptionen ergänzt werden.
    • Inhalte, die rein grafisch dargestellt werden, sind mit dem Erfolgskriterium „Alternativtexte für Bedienelemente“ nicht vollständig vereinbar.
    • Rein dekorative Grafiken, die keine inhaltstragende Funktion haben, sind mit dem Erfolgskriterium „Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken“ nicht vollständig vereinbar.
    • PDF-Dokumente sind derzeit nicht vollständig barrierefrei.

    Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

    Diese Erklärung wurde in ihrer ursprünglichen Form am 21. September 2020 für die zu dem Zeitpunkt aktuelle Version der Website aok.de/pk erstellt.

    Die Prüfung der Konformität beruhte auf den 60 Prüfschritten des BITV-Test.

    Mit der umfassenden Überarbeitung der Website zu Ende April 2022 wurden in dieser Erklärung einzelne Passagen angepasst. Die letzte Prüfung der Konformität fand im September 2022 statt.

    Feedback und Kontaktangaben

    Sie können uns Feedback zur Barrierefreiheit über unser zentrales E-Mail-Formular mitteilen.

    Ihre Anfrage wird bearbeitet von:
    AOK-Bundesverband GbR
    Rosenthaler Straße 31
    10178 Berlin

    Durchsetzungsverfahren

    Für den Fall, dass öffentliche Stellen ihren Verpflichtungen aus der BITV 2.0 und dem BGG auch nach erfolgter Rückmeldung nicht nachkommen, sieht das BGG ein Verfahren durch eine unabhängige Schlichtungsstelle vor. Bitte wenden Sie sich an die für Ihre AOK zuständige Schlichtungsstelle, falls Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieses digitalen Angebots benachteiligt wurden.

    Welche Schlichtungsstelle ist für meine AOK zuständig?

    Die Schlichtungsstelle Ihrer AOK ist regional unterschiedlich. Bitte geben Sie die Postleitzahl Ihres Wohnorts ein, damit wir die für Sie zuständige AOK ermitteln und Ihnen die Schlichtungsstelle anzeigen können, an die Sie sich wegen Ihres Anliegens zur Barrierefreiheit melden können.


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