Vergütung der AOK-Vorstände
Die AOK steht für Transparenz. Das gilt auch für die Bezüge der Vorstände. Gemäß § 35a Abs. 6 Satz 2 SGB IV veröffentlichen wir daher einmal im Jahr, wie viel die AOK-Vorstände verdienen.
Transparent und umfassend informiert
Jedes Jahr zum 1. März veröffentlichen die gesetzlichen Krankenkassen die Gehälter ihrer Vorstände für das zurückliegende Jahr. Das ist vom Gesetzgeber und der AOK so gewollt, um für die Versicherten mehr Transparenz zu erreichen.
Die Bezüge der Vorstände setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen. Dazu gehören neben der Grundvergütung auch variable erfolgsabhängige Prämien und die Nutzung von Dienstwagen.
Die Höhe der Vorstandsvergütung und Zulagen legt der Verwaltungsrat der Krankenkasse fest. Der ehrenamtliche Rat aus Versicherten- und Arbeitgebervertretern prüft auch die Jahresrechnungsergebnisse und verabschiedet den Haushalt.
Vorstandsbezüge 2019
Die AOK Nordost stellt gemäß § 35a Abs. 6 SGB IV Transparenz her und veröffentlicht die Vergütung ihres Vorstands Frank Michalak im Jahr 2019. Über die Höhe der Vorstandsvergütung und die Zulagen, die sich aus Zielvereinbarungen ergeben, entscheidet der Verwaltungsrat der Krankenkasse.
Der Vorstand der AOK Nordost erhielt eine Grundvergütung von 198.580,69 Euro und eine erfolgsabhängige Zulage von 53.303,45 Euro. Als Nebenleistung nutzte Frank Michalak einen Dienstwagen, der nach den entsprechenden gesetzlichen Regelungen versteuert wird.
Als Alleinvorstand der AOK Nordost verantwortete er 2019 für rund 1,75 Millionen Versicherte ein Haushaltsvolumen von 7,9 Milliarden Euro in der Krankenversicherung sowie 2,3 Milliarden Euro in der Pflegeversicherung.
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