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Der Vorstand der AOK

Die Führung der elf regionalen AOKs (Baden-Württemberg, Bayern, Bremen/Bremerhaven, Hessen, Niedersachsen, Nordost, NordWest, PLUS, Rheinland/Hamburg, Rheinland-Pfalz/Saarland und Sachsen-Anhalt) hat der Vorstand inne. Er wird nach demokratischen Prinzipien gewählt.

Inhalte im Überblick

    Die Aufgaben des AOK-Vorstands

    Die hauptamtliche Führung der AOK, der Vorstand, wird vom Verwaltungsrat für jeweils sechs Jahre gewählt. Diese Position wird je nach AOK von einer oder zwei Personen ausgeübt.

    Der hauptamtliche Vorstand ist dabei für alle Abläufe und das Management des gesamten Geschäftsablaufes verantwortlich. Er führt die AOK als marktorientiertes Gesamtunternehmen nach modernen Management-Prinzipien. Die Menschen an der Spitze der AOK verfügen aufgrund langjähriger Erfahrung über exzellentes Know-how im Management der Gesundheitskasse.

    Der Vorstand vertritt die AOK gerichtlich und außergerichtlich.

    Wer wählt den Vorstand?

    Die AOK ist eine starke, demokratische Gemeinschaft. In der regelmäßig stattfindenden Sozialwahl bestimmen die Versicherten sowie die Arbeitgeber über die Zusammensetzung des Verwaltungsrats der regionalen AOKs.

    Dieser Verwaltungsrat aus 30 ehrenamtlichen Mitgliedern wählt den hauptamtlichen Vorstand der AOK.

    Lesen Sie hier mehr über die Selbstverwaltung der AOK, den Verwaltungsrat und dessen Aufgaben.

    Was die Sozialwahl ist, wann sie stattfindet und wie sie funktioniert, finden Sie hier.

    Die AOK informiert transparent und umfassend

    Die AOK steht für Transparenz. Das gilt auch für die Bezüge der AOK-Vorstände. Gemäß § 35a Abs. 6 Satz 2 SGB IV veröffentlichen wir daher einmal im Jahr die Gehälter der Vorstände für das zurückliegende Jahr.

    Die Bezüge auch der AOK-Vorstände setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen. Dazu gehören neben der Grundvergütung auch variable erfolgsabhängige Prämien und die Nutzung von Dienstwagen.

    Die Höhe der Vorstandsvergütung und Zulagen legt der Verwaltungsrat der Krankenkasse fest. Der ehrenamtliche Rat aus Versicherten- und Arbeitgebervertretern prüft auch die Jahresrechnungsergebnisse und verabschiedet den Haushalt.

    Der Vorstand der AOK Nordost

    Daniela Teichert, Vorsitzende des Vorstandes und Hans-Joachim Fritzen, Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes.© AOK
    Daniela Teichert, Vorsitzende des Vorstandes und Hans-Joachim Fritzen, Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes

    Hier stellen wir Ihnen den Vorstand der AOK Nordost vor.

    Als hauptamtlicher Vorstand führen Daniela Teichert und Hans-Joachim Fritzen die AOK Nordost als modernen Gesundheitsdienstleister und sind für das Management der größten Krankenkasse in der Region Nordost verantwortlich. Sie vertreten die AOK Nordost vor Gericht, aber auch außergerichtlich sowie in der Öffentlichkeit.

    Kontakt
    E-Mail: vorstand@nordost.aok.de 

    Daniela Teichert
    Vorsitzende des Vorstands

    Hans-Joachim Fritzen
    Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands

    AOK Nordost

    Wir sind für die Menschen in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern da, egal ob jung oder alt, gesund oder krank, in der Stadt oder auf dem Land. Als Vorstand der AOK Nordost geht es uns jeden Tag darum, unseren Versicherten einen besonderen Service zu bieten, für die Patientinnen und Patienten eine bestmögliche Versorgung zu organisieren und zusammen mit allen Partnern für ein leistungsfähiges Gesundheitswesen zu arbeiten.

    Vergütung der Vorstände

    Im Jahr 2023 betrug die Grundvergütung für die Vorstandsvorsitzende der AOK Nordost, Daniela Teichert, 170.000 Euro, für den stellvertretenden Vorsitzenden Hans-Joachim Fritzen 144.500 Euro. Des Weiteren wurde eine variable, erfolgsabhängige Zulage in Höhe von 16.575 Euro beziehungsweise 14.089 Euro gezahlt. Zusätzlich steht jedem Vorstand ein Dienstwagen zur Verfügung, der auch privat genutzt werden kann und nach den entsprechenden gesetzlichen Regelungen versteuert wird.

    Die hauptamtlichen Vorstände der AOK Nordost mit insgesamt 1,7 Millionen Versicherten verantworteten 2023 ein Haushaltsplanvolumen von rund 8,42 Milliarden Euro in der Krankenversicherung und rund 2,70 Milliarden Euro in der Pflegeversicherung.

    Aktualisiert: 14.03.2024

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