Kassenwahl-Gesetz führt zu unterschiedlicher Bewertung von Diagnosen von Haus- und Fachärzten
Problematische Regelung
(29.05.2019) Das ist ein Detail des von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn aufgelegten Kassenwahl-Gesetzes (FKG), das vor allem Hausärzten aufstoßen wird. Im Referentenentwurf des auch in anderen Punkten heftig umstrittenen Entwurfes sind Regelungen enthalten, die in der Folge dazu führen können, dass Krankenkassen für ein und dieselbe Diagnose des Arztes aus dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich unterschiedliche Zuweisungen bekommen.
Geplant ist nämlich die Einführung einer HMG (hierarchisierte Morbiditätsgruppe) speziell für den Hausarzt. Hintergrund: Identische Diagnosen von Haus- und Fachärzten fuhren derzeit zu gleichen Zuschlägen, obwohl die hausärztliche Versorgung bei vielen Krankheiten in der Regel zu niedrigeren Ausgaben führt. Diese Unterschiede könnten somit künftig berücksichtigt werden und Zuschläge in Abhängigkeit davon gezahlt werden, ob eine Diagnose vom Haus- oder Facharzt kodiert wurde.
Dr. Stephan Hofmeister, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), hat das Thema auf der jüngsten Vertreterversammlung aufgegriffen und betont: „Diagnosen sind unsere Sprache und nur damit können wir komplexe Krankheitsgeschehen angemessen beschreiben und beurteilen.“ In dem Zusammenhang erteilte er der geplanten FKG-Regelung eine Absage: „Die Idee, dass hausärztliche Diagnosen weniger ,Wert‘ seien als fachärztliche, ist hanebüchen!“
Auch aus Sicht der AOK Nordost ist die Regelung problematisch zu bewerten. Die Tatsache, dass die hausärztliche Versorgung damit zum finanziellen Risiko für eine Krankenkasse werden kann, konterkariere wichtige versorgungspolitische Ziele im deutschen Gesundheitswesen. Neben der KBV hatte sich auch bereits der Hausärzteverband gegen diese Regelung ausgesprochen. Nun äußern sich auch Kassenärztliche Vereinigungen im Nordosten: