Statement

Daniela Teichert zum KHVVG: „Es ist gut, dass der Reformprozess weiter voranschreiten kann"

22.11.2024 AOK Nordost 1 Min. Lesedauer

Daniela Teichert, Vorstandsvorsitzende der AOK Nordost, äußert sich überrascht zur Entlassung von Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher und erleichtert zur Entscheidung des Bundesrats für die Krankenhausreform (KHVVG).

Statement von Daniela Teichert, Vorstandsvorsitzende der AOK Nordost, zur Zustimmung des Bundesrats für die Krankenhausreform (KHVVG) und zur Entlassung von Ursula Nonnemacher:

„Am Tag der Entscheidung über die Krankenhausreform ist Ursula Nonnemacher als Gesundheitsministerin in Brandenburg entlassen worden. Diese Nachricht überrascht mich sehr. Ursula Nonnemacher hat sich immer für die Kliniken in Brandenburg eingesetzt. Auch bei der Krankenhausreform hat sie sich sehr für die Versorgung in ihrem Bundesland starkgemacht. Ich habe sie stets als sehr engagierte und hochkompetente Gesundheitsministerin erlebt. 

Dass die Krankenhausreform nicht im Vermittlungsrat gelandet ist, ist hingegen eine gute Nachricht, denn dort wäre sie vermutlich nicht mehr herausgekommen. Dabei benötigen wir dringend eine Reform der Krankenhauslandschaft, auch hier bei uns im Nordosten. Deshalb ist es gut, dass der Reformprozess weiter voranschreiten kann, auch wenn das Gesetz weit hinter dem zurückbleibt, was ursprünglich vorgesehen war. So ist mit dem KHVVG vorerst nur ein Einstieg in Leistungsgruppen und die Vorhaltefinanzierung geschafft.

Trotzdem bietet der Entwurf auch Chancen für die Länder im Nordosten. Wesentliche Punkte aus dem Gesetz sind ausgelagert worden und müssen erst noch in Rechtsverordnungen geregelt werden, die der Zustimmung durch die Länder bedürfen. Darüber hinaus dürfen wir nicht vergessen, dass den Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenversicherung finanziell schwierige Jahre bevorstehen. Sie müssen die Hälfte der geplanten Kosten zum Transformationsfonds schultern. Das sind mehr als 25 Milliarden Euro in zehn Jahren. Dieser Umstand und die rein freiwillige Beteiligung der privaten Krankenversicherungen stellen eine ungerechte einseitige Belastung unserer Beitragszahlenden dar.“