Anträge für Wohngruppen

Ambulant betreute Wohngruppen stellen in vielen Fällen eine gute Alternative zum Pflegeheim dar. Pflegebedürftige Menschen können dafür einen monatlichen Zuschuss sowie einmalig eine Anschubfinanzierung zur Gründung einer ambulant betreuten Wohngruppe erhalten. Wie Sie die Anschubfinanzierung oder den Wohngruppenzuschlag beantragen, erfahren Sie auf dieser Seite.

Antrag im Onlineportal „Meine AOK“ einreichen

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AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
14456 Potsdam

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Viele Ihrer Fragen beantworten wir auf unserer Seite Wohnraumanpassung und Barrierefreiheit. Alternativ können Sie selbstverständlich jederzeit auch direkt Kontakt zu uns aufnehmen.

Rufen Sie die deutschlandweit kostenfreie Pflege-Hotline der AOK Nordost an, Telefon 0800 2658888 oder vereinbaren Sie einen Gesprächstermin vor Ort.

Weitere Informationen zu Wohngruppen

Eine ältere Frau sitzt auf einem Sofa und wird von einer Pflegekraft bei der Einnahme von Medikamenten unterstützt.

Wohnen im Alter

Eigenständig wohnen, ist auch für ältere und pflegebedürftige Menschen möglich. Die AOK unterstützt verschiedene Wohnformen.

Hinweis zur Pflegeberatung

Die Pflegeleistungen der AOK-Pflegekasse bieten Ihnen umfassende Unterstützung für die Pflege zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung. Stellen Sie einen neuen Antrag bei Ihrer AOK-Pflegekasse, haben Sie Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung. Die Berater und Beraterinnen informieren Sie ausführlich über Leistungen wie dem Wohngruppenzuschlag, Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege sowie viele weitere Unterstützungsangebote. Zudem erhalten Sie wertvolle Kontakte zu Anlaufstellen und Anbietern von Pflegeleistungen in Ihrer Region.

Aktualisiert: 15.08.2025

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