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Mehrleistungen für die Schwangerschaft

Die AOK übernimmt für ihre Versicherten die Kosten für alle in der Schwangerschaft notwendigen Früherkennungsuntersuchungen und Tests. Die AOK-Mehrleistungen ergänzen das Angebot für die individuelle Gesundheitsvorsorge.
© GettyImages/J_art

Für die Gesundheit von Mutter und Kind

Eine gute medizinische Begleitung durch einen Arzt, eine Ärztin oder eine Hebamme gibt werdenden Müttern die Sicherheit, die sie in der Schwangerschaft brauchen.

Ab der achten Schwangerschaftswoche (SSW) steht die erste ärztliche Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft an. Dazu gehören ein ausführliches Gespräch und eine Beratung. Nach der Erstuntersuchung finden weitere Vorsorgeuntersuchungen zunächst im Abstand von vier Wochen statt.

In den letzten beiden Schwangerschaftsmonaten verkürzt sich der Abstand auf etwa zwei Wochen. Pro Schwangerschaftsdrittel ist routinemäßig eine ärztliche Ultraschalluntersuchung vorgesehen.

Mehrleistungen der AOK Niedersachsen für die Schwangerschaft

Manchmal empfehlen Ärztinnen und Ärzte in der Schwangerschaft zusätzliche Leistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen. Eine ausführliche ärztliche Beratung ist dabei sehr wichtig. Sie hilft Schwangeren, sich zu entscheiden, welche Untersuchungen sie wahrnehmen möchten.

Die AOK Niedersachsen beteiligt sich im Rahmen ihrer Mehrleistungen an den Kosten für zusätzliche Leistungen in der Schwangerschaft:

  • Toxoplasmose-Test: Die erstmalige Toxoplasmose-Infektion einer Frau während der Schwangerschaft kann beim Baby zu verschiedenen Fehlbildungen führen. Mithilfe einer Blutuntersuchung kann getestet werden, ob die Schwangere in der Vergangenheit bereits eine Toxoplasmose-Infektion hatte und sich bei ihr schützende Antikörper gegen den Erreger im Blut befinden.
  • Zusätzliche Ultraschalluntersuchung: Sie gibt Aufschluss über die Entwicklung des Kindes im Mutterleib.
  • Nackenfaltenmessung (auch Nackentransparenzmessung genannt): Per Ultraschall wird untersucht, ob sich im Nacken des ungeborenen Babys vermehrt Flüssigkeit angesammelt hat. Das kann ein Hinweis auf verschiedene Erkrankungen oder Gendefekte sein.
  • Triple-Test: Es werden drei Hormone (Alpha-Fetoprotein, freies Estriol und Humanes Chorion-Gonadotropin) im Blut der Mutter bestimmt, die einen Hinweis auf das Risiko einer Chromosomenstörung (insbesondere Downsyndrom) geben können. Die Blutuntersuchung erfolgt zwischen der 15. und 18. Schwangerschaftswoche.
  • B-Streptokokken-Test: Mit diesem vaginalen und analen Abstrichtest, der kurz vor der Geburt durchgeführt wird, wird eine Infektion der Mutter mit B-Streptokokken festgestellt. B-Streptokokken können von der Schwangeren während der Geburt auf das Kind übertragen werden, was zu schweren Infektionen mit Komplikationen führen kann. Um das zu verhindern, werden bei positivem Befund während der Geburt Antibiotika verabreicht.
  • Begleitung: Eine Begleitperson – ob der Vater des Kindes oder eine gute Freundin – kann an der Geburtsvorbereitung teilnehmen. Voraussetzung ist, dass die Schwangere bei der AOK versichert ist.

So beteiligt sich die AOK Niedersachsen

Die AOK-Mehrleistungen sind unser Extra für die Gesundheit unserer Versicherten. Für die Kostenerstattung reichen Sie einfach die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung bei Ihrer AOK ein.

Wir erstatten die Kosten für Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.

Unser Tipp: Rechnungen für AOK-Mehrleistungen können Sie uns bequem, schnell und sicher über den „Meine AOK“-Onlineservice, verfügbar als Onlineportal und App, senden. Laden Sie dort einfach die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung hoch. Dafür reicht ein Scan oder ein Foto der Rechnung.

Aktualisiert: 28.03.2024

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