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Höherer Zuschuss bei Zahnersatz dank Bonusheft

Für medizinisch notwendigen Zahnersatz übernimmt die AOK Niedersachsen für ihre Versicherten je nach Befund feste Beträge. Dabei zahlt sich regelmäßige Vorsorge aus.
Ein Arzt hält ein Kunstgebiss in der linken Hand und zeigt mit einem Stift in der rechten Hand auf dessen Unterkiefer.© iStock/ronstik

Ist ein Zahn für die Reparatur mit einer Füllung zu beschädigt, ist Zahnersatz gefragt. Die AOK beteiligt sich an den Kosten für medizinisch notwendigen Zahnersatz mit dem sogenannten Festzuschuss.

Dies gilt für Zahnersatz, der zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehört, wie Kronen oder Brücken. Implantate gehören nicht dazu.

Wie setzt sich der Festzuschuss zusammen?

Für jeden Befund gibt es einen Therapiestandard, die sogenannte Regelversorgung. Dafür sind feste Beträge vorgesehen, die man als Festzuschüsse bezeichnet. Diese legt das oberste Gremium der Zahnärzte und Krankenkassen fest, der Gemeinsame Bundesausschuss.

Die Festzuschüsse für Zahnersatz betragen grundsätzlich 60 Prozent. Wer regelmäßig die zahnärztliche Vorsorge nutzt und dies im Bonusheft oder in der elektronischen Patientenakte dokumentieren lässt, profitiert von einem höheren Festzuschuss.

Nach 5 Jahren regelmäßiger Vorsorge steigt der Festzuschuss auf 70 Prozent und nach 10 Jahren sogar auf 75 Prozent.

Gut zu wissen: Die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung findet für volljährige Versicherte einmal jährlich statt, für Versicherte vom 12. bis 18. Lebensjahr zweimal jährlich (einmal pro Kalenderhalbjahr).

Kostenbewusst planen

Der eigene Anteil umfasst für Versicherte den Teil der Kosten, die über dem Festzuschuss liegen. Hinzu kommen eventuell private Kosten, falls über die Regelversorgung hinaus Mehrleistungen vereinbart werden.

Vor Beginn der Behandlung berät Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin Sie zu den Behandlungsmöglichkeiten. Er oder sie erstellt einen Heil- und Kostenplan und dokumentiert darin die voraussichtlichen Material- und Laborkosten sowie das zahnärztliche Honorar.

Unser Tipp: Auf www.2te-zahnarztmeinung.de können Sie sehen, wie viel andere Praxen für Ihren Zahnersatz berechnen. Dieser Service ist für AOK-Versicherte kostenlos.

So funktioniert’s: Registrieren Sie sich bei 2te-ZahnarztMeinung und stellen Sie Ihren Heil- und Kostenplan ein. Das Gutscheinwort ist die Kassennummer auf Ihrer Versichertenkarte.

Im Video erfahren Sie mehr über den Service von 2te-zahnarztmeinung. 

Aktualisiert: 25.03.2024

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