Osteopathie: So unterstützt Sie Ihre AOK
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Inhalte im Überblick
Osteopathie – eine alternative Heilmethode
Der Osteopathie liegt die Annahme zugrunde, dass sich Körperstrukturen und -funktionen gegenseitig beeinflussen und sich dadurch Störungen und Erkrankungen an einem Körperteil auf andere Bereiche des Körpers auswirken können. Mithilfe von Dehn-, Massage- und Grifftechniken sollen Blockaden und Verspannungen am Bewegungssystem, den inneren Organen und am Nervensystem gelöst werden. Das soll auch helfen, die Selbstheilungskräfte des Körpers zu aktivieren.
Dabei kann die Osteopathie helfen
Osteopathie kann bei einer Vielzahl von Beschwerden unterstützend wirken. Dazu gehören Rückenschmerzen, Gelenkprobleme, Kopfschmerzen und Verdauungsstörungen. Auch bei Stress, Schlafproblemen oder nach Verletzungen und Operationen kann sie zur Linderung beitragen und die Genesung fördern. Darüber hinaus wird sie häufig bei funktionellen Beschwerden eingesetzt, für die es keine eindeutige organische Ursache gibt.
Die Osteopathie versteht sich als ganzheitliche Methode, bei deren Anwendung der Therapeut oder die Therapeutin auf medizinische Geräte und Medikamente verzichtet. Es wird dabei zwischen drei Behandlungsarten unterschieden:
Parietale Osteopathie
Viszerale Osteopathie
Kraniosakrale Osteopathie
So läuft eine osteopathische Behandlung ab

Anamnese und Gespräch
Die Behandlung beginnt mit einem ausführlichen Gespräch über Beschwerden, Vorerkrankungen und mögliche Auslöser. Der Osteopath bzw. die Osteopathin verschafft sich so ein genaues Bild vom Gesundheitszustand.
Kosten einer osteopathischen Behandlung
Osteopathische Behandlungen sind meist Privatleistungen, die Sie zunächst selbst bezahlen. Ihre AOK unterstützt Sie jedoch dabei – zum Beispiel über Gesundheitskonten, Bonusprogramme oder zusätzliche Gesundheitsleistungen. In welchem Umfang Ihre regionale AOK die Kosten für Osteopathie übernimmt, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.
Ihr Vorteil bei der AOK Bayern: Osteopathie für Schwangere und Kinder
Die AOK Bayern beteiligt sich an den Kosten für osteopathische Behandlungen, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist und von einem Leistungserbringer, der eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, durchgeführt wird.
Bei Versicherten, die an einem Arztnetz, dem Hausarztvertrag oder dem Kinder- und Jugendarztvertrag teilnehmen, muss das Privatrezept durch den gewählten Arzt ausgestellt werden. Er muss über die genannte Zusatzqualifikation verfügen, wenn er die Behandlung selbst erbringt.
Hierbei handelt es sich um Leistungen aus dem AOK-Gesundheitsvorteil.
Weitere Infos finden Sie hier
Unterlagen bequem online einreichen
Rechnungen für AOK-Mehrleistungen können Sie uns bequem, schnell und sicher über das Onlineportal „Meine AOK“ senden. Laden Sie dort einfach die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung hoch. Dafür reicht ein Scan oder ein Foto der Rechnung.
Häufige Fragen zur Osteopathie
Was macht ein Osteopath/eine Osteopathin? Was kostet eine osteopathische Behandlung?
Waren diese Informationen hilfreich für Sie?
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