Antrag auf Fahrkostenerstattung

Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die AOK die Fahrkosten für medizinisch notwendige Fahrten ins Krankenhaus sowie in bestimmten Ausnahmefällen auch für ambulante Behandlungen. Die Fahrkostenerstattung beantragen Sie hier.

Dazu brauchen Sie:

  • Versichertennummer bzw. die persönlichen Daten der Person, für die der Antrag erstellt wird
  • Schwerbehindertenausweis der Person, für die der Antrag erstellt wird
  • Betreuungsnachweis oder eine Vollmacht - wenn Sie den Antrag für jemanden anderen ausfüllen
  • Bankverbindung, auf die die Fahrkostenerstattung überwiesen werden soll
  • Bestätigung der Behandlungstage durch die Behandlungseinrichtung
  • Anzahl der gefahrenen Kilometer bei Fahrten mit dem privaten PKW
  • Belege für die Kosten -  zum Beispiel Fahrkarten oder Taxiquittungen

Weitere Informationen zur Fahrkostenerstattung

Ein Mann hilft einer Frau im Rollstuhl dabei, in ein Auto einzusteigen. Die AOK übernimmt Fahrkosten in unterschiedlichem Umfang.

Erstattung von Fahrkosten

In bestimmten Fällen übernimmt die AOK die Erstattung von Fahrkosten. Die Voraussetzungen lesen Sie hier.

Sie können keine Auswahl treffen oder benötigen weitere Informationen?

Viele Ihrer Fragen beantworten wir in unserem FAQ-Bereich. Alternativ können Sie selbstverständlich jederzeit auch direkt Kontakt zu uns aufnehmen.

Aktualisiert: 14.10.2025

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