Zahnärztliche Früherkennung bei Kindern jetzt auch im U-Heft

Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen seit 1. Januar 2026 im U-Heft vermerkt
Frühkindliche Karies und andere zahnmedizinische Probleme bei Kindern nehmen in Deutschland seit Jahren ab. Um diesen positiven Trend zu festigen und die Zahngesundheit von Kindern weiter zu verbessern, gibt es eine wichtige Neuerung in der Dokumentation von Zahnarztbesuchen: Seit dem 1. Januar 2026 vermerken Zahnärztinnen und Zahnärzte die sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen direkt im Kinderuntersuchungsheft (kurz: U-Heft). Bisher erfolgte dies gesondert in sogenannten Kinderzahnpässen.
Das sind die Vorteile der neuen Dokumentation
Die Integration in das U-Heft bietet Eltern sowie Ärztinnen und Ärzten mehrere Vorteile:
- Frühe Erkennung: Kinderärztinnen und Kinderärzte sehen den Stand der Zahngesundheit und können bei Bedarf auf zahnärztliche Untersuchungen hinweisen.
- Bessere Übersicht: Auf der Umschlagseite des U-Hefts sind alle Zeitfenster für die sechs zahnärztlichen Früherkennungen dargestellt, sodass Eltern keine Untersuchung mehr verpassen sollten.
- Informationsfluss: Die Ergebnisse aller Vorsorgeuntersuchungen sind an einem Ort gesammelt, was den Wissenstransfer und die Zusammenarbeit der Praxen stärkt.
Neugeborene erhalten neues Heft, vorhandene Hefte werden ergänzt
Ab Mitte Februar 2026 wird es neue Kinderuntersuchungshefte geben, die die entsprechenden Seiten für die zahnärztliche Früherkennung enthalten. Kinder, die bereits ein U-Heft besitzen, erhalten Einlegehefte und Aufkleber in ihrer Zahnarzt- oder Kinderarztpraxis.
Zudem ist geplant, das U-Heft im Laufe des Jahres in die ePA zu integrieren. Dadurch wird der Wissenstransfer zwischen den Facharztpraxen zusätzlich gestärkt.
Was tun, wenn mein Kind Angst vorm Zahnarzt hat?

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Im Familiencoach Kinderängste der AOK finden Sie Hilfe & Anleitungen für Eltern und Angehörige.
Das gehört zur zahnärztlichen Früherkennung
Zwischen dem sechsten Lebensmonat und dem vollendeten sechsten Lebensjahr haben Kinder Anspruch auf sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Die Zahnärztinnen und Zahnärzte
- untersuchen die Mundhöhle,
- schätzen das Kariesrisiko des Kindes ein,
- beraten zu Ernährungsrisiken durch zuckerhaltige Lebensmittel und Getränke sowie zur Mundhygiene und
- empfehlen fluoridhaltige Zahnpasta.
Die AOK übernimmt die Kosten für die Früherkennungsuntersuchungen sowie zusätzlich die Kosten für die Fluoridlackbehandlung zur Kariesvorbeugung zweimal pro Kalenderhalbjahr.
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