Mutterschutz nach Fehlgeburt: neue Regelung ab Juni 2025

Ab dem 1. Juni 2025 gilt ein erweiterter Mutterschutz nach einer Fehlgeburt. Betroffene Frauen haben künftig Anspruch auf eine Schutzfrist von mindestens zwei Wochen.
auf ihrem Knie. Eine Person in dunkler medizinischer Kleidung legt unterstützend eine Hand auf ihre. Die Szene vermittelt Trost und Unterstützung in einem medizinischen oder beratenden Umfeld. Im Hintergrund stehen grüne Pflanzen, die eine beruhigende Atmosphäre schaffen.© iStock / Meeko Media

Besserer Schutz für Frauen nach einer Fehlgeburt

Das Mutterschutzgesetz schützt die Gesundheit von Frauen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Bislang galt der Mutterschutz jedoch nur nach einer regulären Geburt oder in Folge einer Fehlgeburt nach der 24. Schwangerschaftswoche. Ab 1. Juni 2025 tritt eine Gesetzesänderung in Kraft, die nun auch Mutterschutzfristen für Frauen vorsieht, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden.

Diese Neuerung schließt eine bisherige Lücke im Mutterschutz und erkennt die besondere körperliche und seelische Belastung an, die mit einer Fehlgeburt einhergeht. Der besondere Kündigungsschutz, der bereits seit Einführung des Mutterschutzgesetzes 2018 für Frauen nach einer Fehlgeburt besteht, bleibt weiterhin bestehen.

Diese Schutzfristen gelten nach einer Fehlgeburt

Ab Juni 2025 treten neue, gestaffelte Schutzfristen für Frauen in Kraft, die nach der 12. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden. Die Dauer des Mutterschutzes richtet sich nach der Schwangerschaftswoche:

  • Ab der 13. Woche: 2 Wochen Mutterschutz
  • Ab der 17. Woche: 6 Wochen Mutterschutz
  • Ab der 20. Woche: 8 Wochen Mutterschutz

Während dieser Zeit dürfen Arbeitgeber betroffene Frauen nicht beschäftigen – es sei denn, die Frau erklärt sich ausdrücklich zur Arbeit bereit. Die AOK steht Ihnen auch in dieser sensiblen Phase zur Seite und zahlt Ihnen Mutterschaftsgeld.

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Aktualisiert: 06.05.2025

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