Das ändert sich 2026 in der Pflege

Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) sind seit Beginn des Jahres 2026 mehrere Änderungen in Kraft, die unter anderem die häusliche Pflege betreffen und diese erleichtern sollen. Diese Neuerungen müssen pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige kennen.
Eine Pflegerin hilft einer alten Frau mit Gehstock beim Laufen. Die Pflegerin stützt sie unter dem Arm. Beide befinden sich in einem hellen Wohnzimmer.© iStock / supersizer

Beratungseinsatz bei Pflegegeld

Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause gepflegt werden und ausschließlich Pflegegeld erhalten, sind verpflichtet, sich regelmäßig zur Pflege beraten zu lassen und dies bei der Pflegekasse nachzuweisen. Bisher galt: Personen mit Pflegegrad 2 oder 3 mussten den Beratungsbesuch halbjährlich durchführen lassen, bei Pflegegrad 4 oder 5 war ein vierteljährlicher Nachweis notwendig. Diese Regelung wurde nun vereinheitlicht. Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 müssen den Beratungsbesuch nur noch einmal im Kalenderhalbjahr verpflichtend wahrnehmen. In den Pflegegraden 4 und 5 kann der Beratungsbesuch auf Wunsch der pflegebedürftigen Person oder der Angehörigen aber weiterhin vierteljährlich stattfinden. Gut zu wissen: die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Beratungsbesuche.

Abrechnung der Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege kann in der häuslichen Pflege in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegeperson aufgrund von Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen ausfällt. Die Kosten für die Ersatzpflege können sich pflegebedürftige Menschen von der Pflegekasse erstatten lassen. Sie müssen die Ersatzpflege nicht im Voraus beantragen. Es ist aber sinnvoll, um eine schnelle Erstattung zu gewährleisten. Antrag und Nachweis der Kosten müssen seit 2026 spätestens im auf die Verhinderungspflege folgenden Kalenderjahr eingereicht werden.

Bescheinigung in akuter Pflegesituation

In einer akuten Pflegesituation können sich pflegende Angehörige kurzfristig bis zu zehn Tage von der Arbeit freistellen lassen. Für diese Freistellung ist in der Regel eine Bescheinigung für den Arbeitgeber erforderlich. Diese wurde bisher nur von Ärzten und Ärztinnen ausgestellt. Mit der Gesetzesänderung kann diese Bescheinigung jetzt auch von Pflegefachpersonen ausgestellt werden.

Mehr Befugnis für qualifizierte Pflegefachpersonen

Mit dem BEEP-Gesetz werden auch die Kompetenzen von Pflegefachpersonen erweitert. Damit soll die Pflege künftig unbürokratischer gestaltet und das Berufsbild der Pflege gestärkt werden. Davon profitieren auch pflegebedürftige Menschen. So dürfen Pflegefachpersonen nun bestimmte Aufgaben übernehmen, für die bislang ein Arzt oder eine Ärztin aufgesucht werden musste. Dazu zählt beispielsweise die Versorgung von chronischen oder schwer heilenden Wunden. Zusätzlich dürfen Pflegefachpersonen nun auch Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege verordnen.

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Aktualisiert: 16.01.2026

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