Blutzucker messen ohne Stechen mit Real-Time-Messgeräten (rtCGM)

Bei der kontinuierlichen Glukosemessung (engl.: Continuous Glucose Monitoring, CGM) erfasst ein Sensor den Blutzuckerwert. So können Diabetespatienten ihren Blutzucker in Echtzeit messen, ohne sich in den Finger zu stechen. Die AOK unterstützt die Anschaffung der dafür erforderlichen Real-Time-Messgeräte (rtCGM) unter bestimmten Voraussetzungen.
Eine Frau mit einem Sensor für die Blutzuckermessung am Arm schaut aus dem Fenster. Real-Time-Messgeräte sind Hilfsmittel, die die AOK fördert.© iStock / Kosamtu

Inhalte im Überblick

    Real-Time-Messgeräte (rtCGM)

    Die herkömmliche Blutzuckermessung ist mit einem Stich in den Finger verbunden. Bei der kontinuierlichen Glukosemessung (engl.: Continuous Glucose Monitoring, CGM) misst der Diabetespatient den Glukosewert durch einen im Unterhautfettgewebe befindlichen Sensor in Echtzeit („real-time“). Die Messdaten kann der Patient mit einem sogenannten Real-Time-Messgerät (rtCGM) empfangen und auslesen. Bei einigen Verfahren sind die Daten auch über eine Smartphone-App abrufbar.

    Medizinische Voraussetzungen

    Insbesondere Patienten mit einem insulinpflichtigen Diabetes mellitus, die einer intensivierten Insulinbehandlung bedürfen, können Real-Time-Messgeräte beantragen. Hierzu sind enge medizinische Voraussetzungen zu erfüllen, welche mit dem behandelnden Facharzt im Rahmen der individuellen Diabetestherapie besprochen werden können. Besprechen Sie mit Ihrem Facharzt (Diabetologe), ob die kontinuierliche Glukosemessung für Sie geeignet, medizinisch notwendig und zweckmäßiger als die bisher von Ihnen durchgeführte herkömmliche Blutzuckermessung ist.

    Die AOK NordWest zahlt rtCGM-Geräte für die kontinuierliche Blutzuckermessung

    Die AOK NordWest trägt die Kosten für die rtCGM-Geräte. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Leistungserbringer (Vertragspartner). Sie leisten lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro monatlich. Ein Formular wird nicht benötigt. Sie erhalten vom Arzt eine Verordnung bei medizinischer Notwendigkeit.

    Weitere Informationen

    Haben Sie Fragen zur Beantragung dieses Hilfsmittels, dann melden Sie sich gerne bei Ihrer AOK NordWest:

    Weitere Informationen zur der Befreiung von Zuzahlung finden Sie hier

    Mit der AOK-Hilfsmittelsuche den passenden Anbieter finden

    Über die AOK-Hilfsmittelsuche finden Sie Anbieter von Hilfsmittelprodukten, die einen Versorgungsvertrag mit der AOK geschlossen haben. Wenn Sie ein Hilfsmittel von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin verordnet bekommen haben, finden Sie hier einen Anbieter in Ihrer Nähe, der Ihnen das jeweilige Produkt bereitstellt.

    Aktualisiert: 02.08.2024

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