Blutzucker messen ohne Stechen mit Real-Time-Messgeräten (rtCGM)

Bei der kontinuierlichen Glukosemessung (engl.: Continuous Glucose Monitoring, CGM) erfasst ein Sensor den Blutzuckerwert. So können Diabetespatienten ihren Blutzucker in Echtzeit messen, ohne sich in den Finger zu stechen. Die AOK unterstützt die Anschaffung der dafür erforderlichen Real-Time-Messgeräte (rtCGM) unter bestimmten Voraussetzungen.
Eine Frau mit einem Sensor für die Blutzuckermessung am Arm schaut aus dem Fenster. Real-Time-Messgeräte sind Hilfsmittel, die die AOK fördert.© iStock / Kosamtu

Inhalte im Überblick

    Real-Time-Messgeräte (rtCGM)

    Die herkömmliche Blutzuckermessung ist mit einem Stich in den Finger verbunden. Bei der kontinuierlichen Glukosemessung (engl.: Continuous Glucose Monitoring, CGM) misst der Diabetespatient den Glukosewert durch einen im Unterhautfettgewebe befindlichen Sensor in Echtzeit („real-time“). Die Messdaten kann der Patient mit einem sogenannten Real-Time-Messgerät (rtCGM) empfangen und auslesen. Bei einigen Verfahren sind die Daten auch über eine Smartphone-App abrufbar.

    Medizinische Voraussetzungen

    Insbesondere Patienten mit einem insulinpflichtigen Diabetes mellitus, die einer intensivierten Insulinbehandlung bedürfen, können Real-Time-Messgeräte beantragen. Hierzu sind enge medizinische Voraussetzungen zu erfüllen, welche mit dem behandelnden Facharzt im Rahmen der individuellen Diabetestherapie besprochen werden können. Besprechen Sie mit Ihrem Facharzt (Diabetologe), ob die kontinuierliche Glukosemessung für Sie geeignet, medizinisch notwendig und zweckmäßiger als die bisher von Ihnen durchgeführte herkömmliche Blutzuckermessung ist.

    Die AOK übernimmt die Kosten für Real-Time-Messgeräte

    Die AOK trägt die Kosten für rtCGM-Geräte. Die Abrechnung erfolgt dann direkt mit dem Leistungserbringer (Vertragspartner).

    Voraussetzungen für die Kostenübernahme

    Besprechen Sie mit Ihrem Facharzt (Diabetologe), ob die kontinuierliche Glukosemessung für Sie geeignet, medizinisch notwendig und zweckmäßiger als die bisher von Ihnen durchgeführte herkömmliche Blutzuckermessung ist. 

    Das zahlen Sie dazu

    Sie leisten lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro monatlich.

    FAQ - häufig gestellte Fragen

    • Ich habe mein Rezept versendet. Wen kann ich fragen, ob mein Rezept angekommen ist?

      Die Erstellung und Versendung der Verordnungen verantwortet ausschließlich der behandelnde Arzt. Sie als Versicherter sind verantwortlich, dem Arzt jeweils die aktuellen Informationen zukommen zu lassen. Ist die Adresse nicht aktualisiert, kann der Hersteller Ihnen die notwendigen Hilfsmittel nicht zustellen. Daher empfehlen wir Ihnen, die Adresse auf jedem Rezept zu kontrollieren, indem Sie sich diese vom Praxispersonal zeigen oder vorlesen lassen.

    • Meine Hilfsmittel sind an eine veraltete Adresse versendet worden. Was kann ich tun?

      Bitte wenden Sie sich an den Hersteller, der die Abgabe und den Versand der Hilfsmittel verantwortet. Dieser soll Ihre Adresse aktualisieren und einen erneuten Versand der Hilfsmittel veranlassen. Nur der Hersteller kann die Adresse aktualisieren. Bitte stellen Sie zudem sicher, dass der behandelnde Arzt ebenso Ihre aktuelle Adresse kennt. Andernfalls wird die nächste Versendung wieder an die veraltete Adresse gesendet.

    • Ich nehme an der besonderen Versorgung, dem Facharztvertrag, teil. Kann ich auch Papierrezepte (Muster 16) an die ContraCare GmbH versenden?

      Nein. Sie nehmen an der besonderen Versorgung, dem Facharztvertrag Diabetologie teil. Die Zustellung der Sensoren erfolgt nur auf der Basis der elektronischen Rezepte Ihres Diabetologen. Eine Versorgung mit Papierrezepten ist nicht möglich. Bitte stellen Sie sicher, dass immer ein Facharzt die elektronischen Rezepte ausstellt, der auch an der besonderen Versorgung teilnimmt. Rezepte anderer Ärzte, die nicht an der besonderen Versorgung teilnehmen, werden nicht akzeptiert und auch nicht verarbeitet.

    • Ich habe mein Rezept an die ContraCare GmbH versendet. Wann bekomme ich die Sensoren?

      Mit allen Fragen zum Hilfsmittel - auch zum Versand - wenden Sie sich bitte immer an den Hersteller, der alleinig für die Beantwortung dieser Fragen verantwortlich ist:

      Abbott GmbH
      Telefon: 0800 0006 951
      E-Mail: freestylelibre.de@abbott.com
       

      Dexcom Deutschland GmbH
      Telefon: 0800 724 6447 oder 06131 / 490 90 60
      E-Mail: de.info@dexcom.com

      Unter dem Link ContraCare GmbH - Rezeptinfo können Sie immer den aktuellen Status ihres Rezeptes abrufen.

      Leider können weder die AOK noch die ContraCare GmbH Ihnen sagen, ob beziehungsweise wann der Hersteller eine Lieferung angestoßen hat. Bitte wenden Sie sich an den verantwortlichen Hersteller.

    • Ein Sensor funktioniert nicht! Was soll ich tun?

      Defekte Sensoren reklamieren Sie bitte ausschließlich direkt beim Hersteller über die Internetseite des Herstellers

      https://www.freestylelibre.de/hilfe/kontakt.html

      https://dexcom-intl-de.custhelp.com/app/support_request/

      Sollten Sie die defekten Sensoren nicht beim Hersteller reklamieren, werden Sie demzufolge keine Ersatzlieferung erhalten. Die AOK Baden-Württemberg trägt keinesfalls die Kosten für defekte Sensoren. Nach Erhalt einer Quartalslieferung ist die erneute Versendung von Sensoren erst nach 75 Tagen möglich. Diese technische Sperrfrist wird die AOK Baden-Württemberg nicht vorzeitig aufheben.

    • Ich habe nicht genug Sensoren und erfahren, dass ich für eine weitere Lieferung gesperrt bin. Was kann ich tun?

      Sie haben ausreichend Sensoren für einen 3-Monats-Zeitraum erhalten. Sind Sensoren defekt oder halten die angegebene Dauer nicht durch, dann müssen Sie diese Sensoren beim Hersteller reklamieren, um Ersatz zu erhalten. Reklamieren Sie nicht, haben Sie nur noch die Möglichkeit, die fehlenden Sensoren beim Hersteller zu kaufen.

      Nach Zustellung der Hilfsmittel ist eine erneute Lieferung durch den Hersteller erst 75 Tage später möglich. Damit stellt die AOK sicher, dass missbräuchliche Mehrfachabgaben ausgeschlossen werden. ContraCare ist angewiesen, Rezepte, die innerhalb von 60 Tagen nach der letzten Abgabe eingehen, zu vernichten.

    • Mein Rezept wurde storniert! Warum?

      Sollte der Arzt ein Rezept ausstellen, das nicht ausreichend präzise das verordnende Hilfsmittel erkennen lässt, dann muss die ContraCare GmbH im Auftrag der AOK das Rezept vernichten und eine evtl. Lieferbeauftragung beim Hersteller stornieren. Beispiele für eine nicht ausreichende Genauigkeit der Verordnung sind, eine fehlende Angabe von mmol/l oder mg/dl oder eine wiederkehrende Verordnung von Lesegeräten, die nur einmal im Jahr verordnet werden dürfen. Ihr Arzt kann die fehlende Genauigkeit des vorherigen Rezepts korrigieren, indem er eine neue Verordnung ausstellt, die exakt das abzugebende Hilfsmittel erkennen lässt.

    Mit der AOK-Hilfsmittelsuche den passenden Anbieter finden

    Über die AOK-Hilfsmittelsuche finden Sie Anbieter von Hilfsmittelprodukten, die einen Versorgungsvertrag mit der AOK geschlossen haben. Wenn Sie ein Hilfsmittel von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin verordnet bekommen haben, finden Sie hier einen Anbieter in Ihrer Nähe, der Ihnen das jeweilige Produkt bereitstellt.

    Aktualisiert: 02.08.2024

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