Blutzucker messen ohne Stechen mit Real-Time-Messgeräten (rtCGM)
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Bayern
- AOK Bremen/Bremerhaven
- AOK Hessen
- AOK Niedersachsen
- AOK Nordost
- AOK NordWest
- AOK PLUS
- AOK Rheinland/Hamburg
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- AOK Sachsen-Anhalt

Inhalte im Überblick
Real-Time-Messgeräte (rtCGM)
Die herkömmliche Blutzuckermessung ist mit einem Stich in den Finger verbunden. Bei der kontinuierlichen Glukosemessung (engl.: Continuous Glucose Monitoring, CGM) misst der Diabetespatient den Glukosewert durch einen im Unterhautfettgewebe befindlichen Sensor in Echtzeit („real-time“). Die Messdaten kann der Patient mit einem sogenannten Real-Time-Messgerät (rtCGM) empfangen und auslesen. Bei einigen Verfahren sind die Daten auch über eine Smartphone-App abrufbar.
Medizinische Voraussetzungen
Insbesondere Patienten mit einem insulinpflichtigen Diabetes mellitus, die einer intensivierten Insulinbehandlung bedürfen, können Real-Time-Messgeräte beantragen. Hierzu sind enge medizinische Voraussetzungen zu erfüllen, welche mit dem behandelnden Facharzt im Rahmen der individuellen Diabetestherapie besprochen werden können. Besprechen Sie mit Ihrem Facharzt (Diabetologe), ob die kontinuierliche Glukosemessung für Sie geeignet, medizinisch notwendig und zweckmäßiger als die bisher von Ihnen durchgeführte herkömmliche Blutzuckermessung ist.
Die AOK übernimmt die Kosten für Real-Time-Messgeräte
Die AOK trägt die Kosten für rtCGM-Geräte. Die Abrechnung erfolgt dann direkt mit dem Leistungserbringer (Vertragspartner).
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Besprechen Sie mit Ihrem Facharzt (Diabetologe), ob die kontinuierliche Glukosemessung für Sie geeignet, medizinisch notwendig und zweckmäßiger als die bisher von Ihnen durchgeführte herkömmliche Blutzuckermessung ist.
Das zahlen Sie dazu
Sie leisten lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro monatlich.
FAQ - häufig gestellte Fragen
Ich habe mein Rezept versendet. Wen kann ich fragen, ob mein Rezept angekommen ist?
Meine Hilfsmittel sind an eine veraltete Adresse versendet worden. Was kann ich tun?
Ich nehme an der besonderen Versorgung, dem Facharztvertrag, teil. Kann ich auch Papierrezepte (Muster 16) an die ContraCare GmbH versenden?
Ich habe mein Rezept an die ContraCare GmbH versendet. Wann bekomme ich die Sensoren?
Ein Sensor funktioniert nicht! Was soll ich tun?
Ich habe nicht genug Sensoren und erfahren, dass ich für eine weitere Lieferung gesperrt bin. Was kann ich tun?
Mein Rezept wurde storniert! Warum?
Mit der AOK-Hilfsmittelsuche den passenden Anbieter finden
Über die AOK-Hilfsmittelsuche finden Sie Anbieter von Hilfsmittelprodukten, die einen Versorgungsvertrag mit der AOK geschlossen haben. Wenn Sie ein Hilfsmittel von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin verordnet bekommen haben, finden Sie hier einen Anbieter in Ihrer Nähe, der Ihnen das jeweilige Produkt bereitstellt.
Waren diese Informationen hilfreich für Sie?
Passende Angebote der AOK
AOK Baden-Württemberg
Teilnahme am AOK-FacharztProgramm
AOK Baden-Württemberg
AOK-FacharztProgramm: Rheumatologie
AOK Baden-Württemberg
AOK-Familienglück