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Sparen mit dem Wahltarif Selbstbehalt

Mit dem Selbstbehalttarif können Sie Ihren Beitrag individuell gestalten.
Ein AOK-Mitarbeiter spricht mit einem älteren Mann. Als AOK-Mitglied kann er sich für den Wahltarif Selbstbehalt entscheiden.© AOK

Inhalte im Überblick

    Wie funktioniert der Wahltarif mit Selbstbeteiligung?

    Zu Beginn des Kalenderjahres wird ein Grundbonus angesetzt, der wie ein Guthaben funktioniert. Wenn Sie während des gesamten Jahres keine Leistungen mit Selbstbeteiligung in Anspruch nehmen, erhalten Sie am Ende diesen Grundbonus zuzüglich einer Prämie ausgezahlt.

    Werden Leistungen mit Selbstbeteiligung beansprucht, verringert sich der Grundbonus um einen von der Tarifklasse abhängigen festen Betrag. Das Risiko ist dabei – in Abhängigkeit von der Tarifklasse – klar begrenzt und damit überschaubar. 

    Leistungen, für die ein Selbstbehalt anfällt

    Lediglich die folgenden Leistungen lösen (je nach Wahltarif und Tarifklasse) einen Selbstbehalt aus:

    1.       Arztbesuche mit Verordnung von Medikamenten oder Heilmitteln
    2.       Krankenhausaufenthalte

    Leistungen, für die kein Selbstbehalt anfällt

    Folgende Leistungen mindern den Bonus nicht:

    1.       Arztbesuche, bei denen kein Rezept ausgestellt wird
    2.       Rezepte, die keine Kosten für die AOK verursachen
            (Privatrezepte und bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten)
    3.       Vorsorgeuntersuchungen
    4.       Impfungen
    5.       Zahnarztbesuche

    Arztbesuche, auch mit Verordnungen, oder Krankenhausaufenthalte von mitversicherten Familienmitgliedern beeinflussen die Bonuszahlungen nicht.

    FAQs zum AOK-Wahltarif Selbstbehalt

    • Für wen ist der AOK-Wahltarif Selbstbehalt geeignet?

      Eigentlich für jeden, der seinen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung mitgestalten möchte. Sie können allerdings nicht teilnehmen, wenn Ihre Beiträge komplett von Dritten getragen werden, zum Beispiel, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen. Nicht geeignet sind die Tarife, wenn Sie regelmäßig Medikamente und Heilmittel benötigen oder Krankenhausaufenthalte absehbar sind.

    • Kann ich auch mitten im Jahr in einen Tarif einsteigen?

      Sie können jeweils zum Monatsbeginn einsteigen (nicht rückwirkend). Die Prämie und das maximale Risiko gelten dann anteilig.

    • Wann kann ich die Teilnahme kündigen?

      Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich für mindestens drei Jahre bereit, an dem AOK-Wahltarif Selbstbehalt teilzunehmen und bei der AOK versichert zu bleiben. In besonderen Fällen - zum Beispiel, wenn Sie chronisch krank werden oder Bürgergeld erhalten - haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

    Das beinhaltet der Wahltarif Selbstbehalt der AOK Hessen

    Mit dem Selbstbehalttarif der AOK Hessen können Sie Ihren Beitragssatz individuell gestalten. Je nach Einkommen können Sie sich in eine von mehreren Tarifklassen einstufen. Von dieser Tarifklasse hängt ab, wie hoch Ihr jährlicher Bonus ausfällt.

    So funktioniert’s

    Sie wählen eine Tarifklasse, die Ihren beitragspflichtigen Einnahmen entspricht. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie als Startkapital den einkommensabhängigen Grundbonus. Er verringert sich um einen Pauschalbetrag, wenn Sie Kassenrezepte erhalten oder ins Krankenhaus müssen.

    • Null Kassenrezepte oder Krankenhausaufenthalte: Sie erhalten im Folgejahr den kompletten Bonus ausbezahlt.
    • In zwei Folgejahren ohne Kassenrezepte oder Krankenhausaufenthalte: Sie erhalten den Grundbonus und jeweils zusätzlich 20 Euro.
    • Bis zu drei Kassenrezepte oder ein Krankenhausaufenthalt: Sie erhalten einen Teil des Bonus ausbezahlt. 
    • Vier Rezepte oder zweimal Krankenhaus pro Kalenderjahr: Der Grundbonus ist verbraucht.
    • Mehr als vier Rezepte oder mehr als zwei Krankenhausaufenthalte: Sie erbringen eine kleine Eigenleistung.

    Ihr Bonus bleibt unangetastet bei:

    • Vorsorgeuntersuchungen 
    • Arztbesuchen ohne Kassenrezept 
    • Rezepten und Krankenhausaufenthalten von mitversicherten Partnern oder Kindern

    Eine Beispiel-Rechnung Ihr Jahreseinkommen zwischen 24.001 und 30.000 Euro - Tarifklasse 4

    Ihr Grundbonus90,00 Euro
    Arztbesuche während eines Jahres:
    Zahnbehandlung ohne Rezept0,00 Euro
    Vorsorgeuntersuchung Check-up 35 ohne Rezept0,00 Euro
    Arztbesuch mit Rezept- 22,50 Euro
    Ausgezahlter Bonus am Ende des Jahres 67,50 Euro

    Die Vorteile des AOK Selbstbehalttarif

    • Bestimmen Sie Ihren individuellen Bonus abhängig von der Höhe Ihres Einkommens.
    • Erhalten Sie Ihr Guthaben einfach und ohne Aufwand. Unterschreiben Sie nur einmal Ihre Teilnahmeerklärung.
    • Im Krankheitsfall entsteht ein geringer Selbstbehalt.
    • Nimmt Ihre Familie Leistungen in Anspruch, haben Sie keine finanziellen Nachteile beim Bonus.

    Nutzen Sie diese Teilnahmeerklärung, um den Wahltarif Selbstbehalt zu buchen.

    Wahltarif - Wie das funktioniert:

    Aktualisiert: 12.04.2024

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