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Medikamente kaufen – online oder vor Ort

Wer Arzneimittel benötigt, hat zwei Möglichkeiten sie sich zu besorgen: Die Apotheke vor Ort oder eine Versandapotheke im Internet. Beide Möglichkeiten haben Vor- und Nachteile. Wir, die AOK Hessen erklärt Ihnen, welche das sind.
Haufen von medizinischen Pillen in weiß, rot und anderen Farben.© iStock/Hazal Ak

Inhalte im Überblick

    Beratung ist Pflicht

    Egal, ob es sich um eine Versandapotheke oder die Apotheke um die Ecke handelt: Beide sind gesetzlich verpflichtet, ihre Kunden zu beraten – zum Beispiel zu Wechsel- und Nebenwirkungen. Die Pharmazeuten von Versandapotheken informieren und beraten telefonisch oder per E-Mail sowohl zu rezeptpflichtigen als auch zu rezeptfreien Medikamenten. Versandapotheken müssen eine Beratungshotline anbieten. Für Nachfragen muss der Kunde eine Telefonnummer angeben.

    Die Apotheke vor Ort kann ihren Kunden dagegen eine persönliche Beratung zu ihren Medikamenten bieten.

    Apotheke vor Ort im Akutfall

    So bequem Versandapotheken auch sind, ist die Apotheke vor Ort in akuten Fällen im Vorteil: Wenn dringender Bedarf besteht, dann hat die örtliche Apotheke Medikamente vorrätig oder kann sie in kürzester Zeit nachbestellen. Nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt kann sie bei Lieferengpässen auch für eine alternative Medikation sorgen.

    Darüber hinaus bieten die Apotheken vor Ort Nacht- und Notdienste an, damit im Notfall rund um die Uhr dringend benötigte Medikamente ausgegeben werden können.

    Bestellung per E-Mail, Internet oder Telefon

    In Deutschland dürfen Versandapotheken nur von zugelassenen Präsenzapotheken (Apotheken vor Ort) betrieben werden. Daneben bieten auch Internetapotheken aus dem EU-Ausland in Deutschland Arzneimittel an. Ihre Kunden können sowohl rezeptpflichtige als auch rezeptfreie Medikamente per E-Mail, Internet oder Telefon bestellen.

    Wer online kauft, sollte immer auch auf die Versandkosten achten. Diese entfallen bei einem Medikamentenkauf in der Apotheke vor Ort natürlich vollständig.

    Keine Rabatte bei rezeptpflichtigen Medikamenten

    Die Preise für rezeptpflichtige Medikamente sind in Deutschland gesetzlich festgelegt und deshalb in allen Apotheken – ob vor Ort oder im Internet – gleich. Auch bei einer Bestellung im EU-Ausland sind keine Rabatte erlaubt.

    Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln muss der Kunde das Originalrezept per Post an die Versandapotheke schicken. In der Apotheke vor Ort muss das Rezept nur mitgebracht und dem Pharmazeuten übergeben werden. Deutsche Online-Apotheken rechnen rezeptpflichtige Medikamente direkt mit der AOK ab. Die Zuzahlung wird vom Kunden an die Apotheke bezahlt.

    Wer regelmäßig rezeptfreie Medikamente zum Beispiel gegen Erkältungen oder leichte Schmerzen benötigt, kann beim Kauf in einer Versandapotheke von günstigeren Preisen profitieren. Für sie gibt es verschiedene Zahlungsmöglichkeiten. Viele Online-Apotheken liefern beispielsweise auf Rechnung.

    Europaweites Sicherheitslogo für Versandapotheken

    Seit Juli 2015 stellen alle europäischen Versandapotheken ein Sicherheitslogo auf ihre Internetseite. Klicken Verbraucher das Logo an, gelangen sie automatisch zum Versandhandelsregister auf der Internetseite des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) und können prüfen, ob die entsprechende Online-Apotheke behördlich zugelassen ist.

    Der Eintrag ins Register enthält die wichtigsten Angaben zur Apotheke wie Anschrift und weitere Kontaktdaten. Sollte die gesuchte Internetapotheke nicht registriert sein, ist es ratsam, dort keine Medikamente zu kaufen. Das Sicherheitslogo schützt Verbraucher vor gefälschten Arzneimitteln aus dem Internet, die schwerwiegende Nebenwirkungen haben können, und stellt die Echtheit von Online-Apotheken in den EU-Mitgliedsstaaten sicher.

    Aktualisiert: 25.04.2022

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