Elektronische Patientenakte (ePA): Widerspruch einlegen
Das Wichtigste zur Verwaltung der elektronischen Patientenakte
Versicherte können ihre elektronische Patientenakte selbstbestimmt verwalten. Alternativ zum Widerspruch können Sie die Nutzung Ihrer Daten gezielt einschränken und zum Beispiel Zugriffsrechte und Funktionen ganz nach Ihren Bedürfnissen gestalten.
Bevor Sie sich für einen Widerspruch entscheiden, empfehlen wir Ihnen, sich über die Vorteile der elektronischen Patientenakte zu informieren.
Das bedeutet der Widerspruch der ePA
Wenn Sie der elektronischen Patientenakte komplett widersprechen, wird Ihre bestehende ePA mitsamt aller darin gespeicherten Dokumente und Einstellungen gelöscht.
Wichtig ist: Sie können Ihre Entscheidung jederzeit ändern. Wenn Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt wieder für die Nutzung der elektronischen Patientenakte entscheiden, richtet Ihre AOK eine neue, leere ePA für Sie ein. Inhalte aus der gelöschten ePA stehen dann nicht mehr zur Verfügung.
Der elektronischen Patientenakte bei Ihrer AOK widersprechen
Geben Sie hier die Postleitzahl Ihres Wohnorts ein, um die ePA von Ihrer AOK löschen zu lassen.
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