Widerruf Einwilligung Arbeitsunfähigkeit, Entgeltersatzleistungen, Versorgungsmanagement und Sozialer Dienst.

Widerruf einer Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten der AOK Baden-Württemberg im Zusammenhang mit einer Arbeitsunfähigkeit oder Entgeltersatzleistungen

Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten bei Arbeitsunfähigkeit, Entgeltersatzleistungen, Versorgungsmanagement und durch den Sozialen Dienst: Widerruf einer Einwilligung oder einer Schweigepflichtentbindung

Sie haben eingewilligt, dass die AOK Baden-Württemberg Ihre Daten im Zusammenhang mit einer Arbeitsunfähigkeit, Entgeltersatzleistungen, Versorgungsmanagement oder durch den Sozialen Dienst verarbeiten darf.

Unabhängig von Einwilligungen kann es vorkommen, dass Sie den Sozialen Dienst von der Schweigepflicht entbunden haben.

Der Schutz Ihrer Daten ist uns sehr wichtig. Jederzeit können Sie Ihre Zustimmung zur Verarbeitung und Nutzung Ihrer persönlichen Daten sowie die Schweigepflichtentbindung widerrufen. Mit diesem Formular geht es ganz schnell und datenschutzkonform. Bitte beachten Sie, dass wir nach dem Eingang Ihres Widerrufs bei einer weiteren Arbeitsunfähigkeit, im Zusammenhang mit Entgeltersatzleistungen, im Versorgungsmanagement oder durch unseren Sozialen Dienst, Ihre Daten nicht mehr verarbeiten können und Ihre erneute Zustimmung zur Datennutzung oder -weitergabe benötigen.

Bitte beachten Sie, dass Sie beim Widerruf mehrerer Erklärungen das Widerrufsformular mehrfach absenden müssen. Pro Widerruf ist nur ein Thema auswählbar, da sich unterschiedliche rechtliche Abhängigkeiten ergeben. 

Ihr Widerrufsrecht gilt in diesem Fall nicht für die Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten, welche die AOK auf Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung als Krankenkasse erheben muss.

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Aktualisiert: 07.04.2025

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