Neue Regelungen für Pflegeeinrichtungen
Die Besuchsregelungen im Land Bremen sollen ab dem 11. August erneut deutlich gelockert werden.
Anspruch auf Besuche
Mit Mundschutz in die Geschäfte, Hände desinfizieren, Berührungen vermeiden: Viele soziale Kontakte sind seit Beginn der Corona-Pandemie nur eingeschränkt möglich. Besonders hart traf es die Bewohner von Pflegeheimen – Menschen, die ohnehin oft sehnlichst auf die Besuche ihrer Kinder oder Enkelkinder hoffen.
Laut Bremer Senat sollen die Besuchsregelungen für Pflegeeinrichtungen nochmals deutlich gelockert werden. Danach haben Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Altenpflege und der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen grundsätzlich Anspruch auf Besuch. Die bisher geltenden Beschränkungen auf zwei Stunden täglich und eine einzelne Person im Verlauf einer Woche fallen damit weg. Auch muss für den Besuch nicht mehr ein separates Besucherzimmer zur Verfügung stehen.
Voraussetzung für Besuche bleiben:
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Symptomfreiheit beider Seiten,
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Registrierung des Besuchs,
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Begleitung zum Besucher- oder Bewohnerzimmer durch das Personal
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eine Einweisung in das Hygienekonzept, das die Einrichtung ständig den jeweiligen Gegebenheiten anpassen muss.
Vorige Terminabsprachen sind nicht mehr behördlich vorgeschrieben, die Einrichtungen können aber in ihrem Besuchskonzept Regelungen dazu treffen und auch weitere Einschränkungen vornehmen, wenn die örtlichen Gegebenheiten das erforderlich machen.
Die Verordnung soll bis zum 11. August in Kraft treten, um den Einrichtungen Zeit zur Anpassung ihrer Besuchskonzepte zu geben.
Bereits in einer früheren Verordnung ist auch das Abstandsgebot von 1,5 Metern für nahe Angehörige aufgehoben worden, sofern sie einen Mund- und Naseschutz tragen und die Regeln zur Desinfektion der Hände beachten. Das gilt für Ehe- und Lebenspartner, Verwandte in gerader Linie sowie Geschwister der Bewohner sowie deren Kinder.
Hier finden Sie die Senatspresseerklärung zu den Lockerungen der Besuchsregelungen.
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